3. Mose 15:22
Und wer irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
Und wer irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
Anyone who touches any object she has sat on must wash their clothes, bathe in water, and will remain unclean until evening.
And whosoever toucheth any thing that she sat upon shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be uncan until the even.
And whoever touches anything that she sat upon shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the evening.
Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend.
Und wer anrühret irgendwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer anrührt irgend etwas, darauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis auf den Abend.
Und wer immer etwas anrührt, worauf sie gesessen hat, der soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser baden und unrein sein bis zum Abend.
And whosoeuer twicheth any thinge that she satt apo, shall wassh his clothes ad washe him selfe also in water, ad be vncleane vnto the eue:
And who so euer toucheth eny maner thinge that she hath sytten vpo, shal wash his clothes, and bathe him self with water, and be vncleane vntyll the euen.
And whosoeuer toucheth any thing that she sate vpon, shal wash his clothes, and wash him selfe in water, & shalbe vncleane vnto the euen:
And whosoeuer toucheth any thyng that she sat vpon, shall washe his clothes, and bathe hym selfe in water, and be vncleane vntyll the euen.
And whosoever toucheth any thing that she sat upon shall wash his clothes, and bathe [himself] in water, and be unclean until the even.
Whoever touches anything that she sits on shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the evening.
`And any one who is coming against any vessel on which she sitteth doth wash his garments, and hath washed with water, and been unclean till the evening.
And whosoever toucheth anything that she sitteth upon shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the even.
And whosoever toucheth anything that she sitteth upon shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the even.
And anyone touching anything on which she has been seated will have to have his clothing washed and his body bathed in water and be unclean till evening.
Whoever touches anything that she sits on shall wash his clothes, and bathe himself in water, and be unclean until the evening.
Anyone who touches any furniture she sits on must wash his clothes, bathe in water, and be unclean until evening.
Ook al wie enig tuig, waarop zij gezeten zal hebben, aanroert, zal zijn klederen wassen, en zich met water baden, en onrein zijn tot aan den avond.
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16Und wenn einem Mann Samenerguss passiert, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.
17Und jedes Kleidungsstück und jede Haut, auf die der Samenerguss gekommen ist, soll man mit Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.
18Auch die Frau, mit der ein Mann den Samenerguss hat, sollen beide sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
19Und wenn eine Frau einen Ausfluss hat, und ihr Ausfluss aus ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage abgesondert werden; und wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
20Und alles, worauf sie in ihrer Absonderung liegt, wird unrein sein; alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21Und wer ihr Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
23Und wenn es auf ihrem Bett oder auf irgendetwas ist, worauf sie sitzt, wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein.
24Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und ihre Monatsblutung auf ihm ist, wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Bett, auf dem er liegt, wird unrein sein.
25Und wenn eine Frau viele Tage außerhalb der Zeit ihrer Absonderung einen Ausfluss ihres Blutes hat, oder wenn er über die Zeit ihrer Absonderung hinausgeht; alle Tage des Ausflusses ihrer Unreinheit sollen wie die Tage ihrer Absonderung sein: sie wird unrein sein.
26Jedes Bett, auf dem sie während aller Tage ihres Ausflusses liegt, soll ihr wie das Bett ihrer Absonderung sein: und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, wie die Unreinheit ihrer Absonderung.
27Und wer diese Dinge berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
28Wenn sie aber von ihrem Ausfluss gereinigt ist, so soll sie sich selbst sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
2Sprecht zu den Kindern Israels und sagt ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Fleisch hat, ist er wegen seines Ausflusses unrein.
3Dies soll seine Unreinheit wegen seines Ausflusses sein: Ob sein Fleisch mit dem Ausfluss läuft oder durch den Ausfluss gestoppt ist, es ist seine Unreinheit.
4Jedes Bett, auf dem derjenige mit Ausfluss liegt, ist unrein; und alles, worauf er sitzt, wird unrein sein.
5Und wer sein Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
6Und wer auf irgendetwas sitzt, worauf der mit Ausfluss saß, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
7Und wer das Fleisch dessen berührt, der den Ausfluss hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
8Und wenn derjenige mit Ausfluss auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
9Und jeder Sattel, auf dem er reitet, der den Ausfluss hat, wird unrein sein.
10Und wer irgendetwas berührt, das unter ihm war, soll bis zum Abend unrein sein; und wer etwas von diesen Dingen trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
11Und wen auch immer er, der den Ausfluss hat, berührt, ohne seine Hände im Wasser gewaschen zu haben, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
12Und das irdene Gefäß, das er berührt, das den Ausfluss hat, soll zerbrochen werden; und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.
13Und wenn derjenige mit Ausfluss von seinem Ausfluss gereinigt wird, so soll er sich selbst sieben Tage für die Reinigung zählen und seine Kleider waschen und sein Fleisch im fließenden Wasser baden, und er wird rein sein.
19Und der reine Mensch soll am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen sprengen; und am siebten Tag soll er sich reinigen, seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein.
20Aber der Mann, der unrein bleibt und sich nicht reinigt, diese Seele wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden, weil er das Heiligtum des HERRN verunreinigt hat. Das Wasser der Reinigung wurde nicht auf ihn gesprengt; er ist unrein.
21Und es wird ihnen eine ewige Verordnung sein, dass derjenige, der das Wasser der Reinigung sprengt, seine Kleider waschen muss; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein; und die Seele, die es berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
4Welcher Mann von Aarons Nachkommen ist aussätzig oder hat einen Ausfluss, der darf nicht von den heiligen Gaben essen, bis er rein ist. Und wer irgendetwas Unreines durch einen Toten berührt oder einen Mann, von dem ein Samenfluss ausgeht,
5oder wer irgendein kriechendes Tier berührt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein werden kann, welche Unreinheit es auch sei;
6Die Seele, die irgendetwas solches berührt hat, soll unrein sein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, es sei denn, er hat sein Fleisch mit Wasser gewaschen.
31So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht in ihrer Unreinheit sterben, wenn sie mein Heiligtum, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32Dies ist das Gesetz für den, der einen Ausfluss hat, und für den, von dem der Samenerguss ausgeht und sich dadurch verunreinigt,
33und für die Frau, die an ihrer Monatsblutung leidet, und für den, der einen Ausfluss hat, von dem Mann und von der Frau, und für den, der bei einer Unreinen liegt.
7Dann soll der Priester seine Kleider waschen und seinen Körper im Wasser baden, danach soll er ins Lager kommen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend.
8Und derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen und seinen Körper im Wasser baden und wird unrein sein bis zum Abend.
32Alle Gegenstände, auf die eines von ihnen fällt, wenn sie tot sind, werden unrein; seien es Holzgefäße, Kleidung, Leder oder Säcke, welche Arbeit auch an ihnen verrichtet wird, muss ins Wasser gelegt werden und ist bis zum Abend unrein; dann sollen sie wieder rein werden.
11Wer den Leichnam eines Menschen berührt, wird sieben Tage unrein sein.
12Er soll sich damit am dritten Tag reinigen und am siebten Tag wird er rein sein; tut er es aber nicht am dritten Tag, so wird er am siebten Tag nicht rein sein.
13Wer den Leichnam eines toten Menschen berührt und sich nicht reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN; diese Seele wird aus Israel ausgerottet werden, weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt worden ist. Er ist unrein, seine Unreinheit bleibt auf ihm.
25Wer von ihrem Aas etwas trägt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.
15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel gebunden ist, ist unrein.
16Und wer irgendjemanden berührt, der im Feld durch das Schwert erschlagen wurde, oder einen toten Körper, oder einen Menschenknochen oder ein Grab, wird sieben Tage unrein sein.
4Dann soll sie dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung bleiben; sie soll nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind.
5Wenn sie aber ein weibliches Kind gebiert, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Absonderung, und sie soll im Blut ihrer Reinigung sechsundsechzig Tage bleiben.
19Du sollst nicht zu einer Frau gehen, um ihre Blöße aufzudecken, während sie wegen ihrer Unreinheit abgesondert ist.
2Sprich zu den Kindern Israels und sage: Wenn eine Frau empfängt und einen männlichen Nachkommen gebiert, soll sie sieben Tage unrein sein; entsprechend den Tagen der Absonderung bei ihrer Unreinheit soll sie unrein sein.
28Wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sind unrein für euch.
18Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die ihre Krankheit hat, und ihre Blöße aufdeckt, hat er ihre Quelle aufgedeckt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; beide sollen aus ihrem Volk ausgerottet werden.
16Wenn er sie aber nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so soll er seine Schuld tragen.