Schuldenerlass im siebten Jahr
Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren.
Und dies ist der Ablauf des Erlasses: Jeder Gläubiger, der seinem Nächsten etwas geliehen hat, soll es erlassen; er soll es nicht von seinem Nächsten oder seinem Bruder einfordern, denn es heißt der Erlass des HERRN.
Von einem Ausländer darfst du es zurückfordern, aber was dein Bruder dir schuldet, soll deine Hand freigeben.
Nur wenn es keinen Armen unter euch gibt; denn der HERR wird dich überaus segnen im Land, das der HERR, dein Gott, dir als Erbe gegeben hat, es zu besitzen.
Voraussetzung für den Segen Gottes
Aber nur, wenn du sorgfältig der Stimme des HERRN, deines Gottes, gehorchst, um alle diese Gebote zu befolgen, die ich dir heute gebiete.
Denn der HERR, dein Gott, segnet dich, wie er es dir versprochen hat: Du wirst vielen Nationen leihen, aber du wirst nicht borgen; du wirst über viele Nationen herrschen, aber sie werden nicht über dich herrschen.
Barmherzigkeit gegenüber den Armen
Wenn unter dir ein armer Mensch ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht vor deinem armen Bruder verschließen.
Vielmehr sollst du ihm deine Hand weit öffnen und ihm großzügig leihen, was er in seiner Not braucht.
Hüte dich, dass kein nichtiger Gedanke in deinem bösen Herzen entsteht und du sagst: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht bevor; und dass dein Blick böse auf deinen armen Bruder ist und du ihm nichts gibst, sodass er zum HERRN gegen dich schreit und es dir zur Sünde wird.
Du sollst ihm gewisslich geben, und dein Herz soll nicht betrübt sein, wenn du ihm gibst; denn für diese Sache wird der HERR, dein Gott, dich in all deinen Werken segnen und in allem, was du unternimmst.
Denn die Armen werden nie aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir, zu sagen: Du sollst deinem Bruder, den Armen und den Bedürftigen in deinem Land weit deine Hand öffnen.
Freilassung hebräischer Knechte im siebten Jahr
Wenn dein Bruder, ein hebräischer Mann oder eine hebräische Frau, dir verkauft wird und dir sechs Jahre dient, dann sollst du ihn im siebten Jahr frei von dir gehen lassen.
Und wenn du ihn frei von dir ausziehen lässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen gehen lassen.
Reichlich sollst du ihn aus deiner Herde, deiner Tenne und deiner Kelter ausstatten; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
Und du sollst dich daran erinnern, dass du ein Knecht im Land Ägypten warst und der HERR, dein Gott, dich erlöst hat; darum gebiete ich dir dies heute.
Entscheidung zur lebenslangen Knechtschaft
Und es wird geschehen, wenn er dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht.
Dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr an die Tür stechen, und er wird für immer dein Knecht sein. Und ebenso sollst du es mit deiner Mägdin machen.
Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn frei von dir wegziehst; denn er hat dir sechs Jahre gedient, so viel wie einem doppelten Tagelöhner; und der HERR, dein Gott, wird dich in allem segnen, was du tust.
Heiligung und Gebrauch der Erstgeborenen der Herde
Alle männlichen Erstgeborenen deines Viehs und deines Kleinviehs sollst du dem HERRN, deinem Gott, heiligen: du sollst mit dem Erstgeborenen deines Rindes keine Arbeit verrichten, noch das Erstgeborene deines Schafes scheren.
Du sollst es Jahr für Jahr vor dem HERRN, deinem Gott, an dem Ort essen, den der HERR erwählt, du und dein Haus.
Und wenn es irgendeinen Makel hat, sei es lahm oder blind oder irgendeinen schlimmen Makel, dann sollst du es nicht dem HERRN, deinem Gott, opfern.
Du sollst es innerhalb deiner Tore essen: der Unreine und der Reine mögen es gleichermaßen essen, wie das Reh und den Hirsch.
Nur sollst du sein Blut nicht essen; du sollst es wie Wasser auf die Erde gießen.