Wiedergutmachung für Viehdiebstahl
Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
Wenn ein Dieb beim Einbrechen ertappt wird und dabei erschlagen wird, soll kein Blut für ihn vergossen werden.
Wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, soll Blut für ihn vergossen werden; denn er muss volle Wiedergutmachung leisten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, sei es Rind, Esel oder Schaf, soll er doppelt erstatten.
Schäden durch Vieh und Feuer
Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
Wenn Feuer ausbricht und in Dornengestrüpp gerät, sodass Garben, stehendes Getreide oder das Feld verbrannt werden, soll derjenige, der das Feuer entzündet hat, unbedingt Wiedergutmachung leisten.
Bestimmungen bei Diebstahl
Wenn jemand seinem Nachbarn Geld oder anderes zur Aufbewahrung gibt und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird, soll der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte zahlen.
Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Eigentümer des Hauses vor die Richter gebracht werden, um festzustellen, ob er seine Hand an das Gut seines Nachbarn gelegt hat.
Bei jeglicher Art von Übertretung, ob es ein Rind, Esel, Schaf, Kleidung oder irgendein verlorenes Ding betrifft, das jemand als sein Eigentum beansprucht, soll die Sache vor die Richter kommen; und denjenigen, den die Richter verurteilen, soll das Doppelte seinem Nachbarn erstatten.
Regelungen zur Verwahrung und zum Verleihen von Eigentum
Wenn jemand seinem Nachbarn einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder irgendein Tier zur Aufbewahrung gibt und es stirbt, verletzt wird oder wegläuft, ohne dass jemand es sieht:
Dann soll ein Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, dass er seine Hand nicht an das Eigentum seines Nachbarn gelegt hat; der Eigentümer soll das annehmen, und er soll es nicht ersetzen.
Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.
Wenn es zerrissen aufgefunden wird, soll er es als Zeugen vorbringen, und er soll nicht für das Ersetzte bezahlen, das zerrissen wurde.
Wenn jemand etwas von seinem Nachbarn leiht und es verletzt oder stirbt, während der Eigentümer nicht dabei ist, soll er es auf jeden Fall ersetzen.
Wenn der Eigentümer dabei ist, soll er es nicht ersetzen; wenn es vermietet ist, ist es durch seinen Lohn gedeckt.
Verführung einer Jungfrau
Wenn jemand eine unverlobte Jungfrau verführt und mit ihr schläft, soll er sie unbedingt zu seiner Frau machen.
Wenn ihr Vater sich weigert, sie ihm zu geben, soll er ihm Geld gemäß der üblichen Mitgift für Jungfrauen zahlen.
Vergehen gegen den Glauben
Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.
Jeder, der bei einem Tier liegt, soll gewiss getötet werden.
Wer einem anderen Gott opfert als dem HERRN allein, der soll völlig vernichtet werden.
Schutz von Fremden, Witwen und Waisen
Einen Fremden sollst du nicht bedrängen oder bedrücken, denn ihr wart Fremde im Land Ägypten.
Ihr sollt keine Witwe oder kein Waisenkind bedrücken.
Wenn du sie irgendwie bedrückst und sie zu mir schreien, werde ich ihr Schreien sicherlich hören;
Dann wird mein Zorn heftig entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwert töten; und eure Frauen werden Witwen und eure Kinder Waisen werden.
Regeln für Darlehen an Bedürftige
Wenn du einem von meinem Volk, der arm bei dir ist, Geld leihst, sollst du nicht wie ein Wucherer ihm gegenüber handeln; ihr sollt keinen Zins von ihm nehmen.
Wenn du überhaupt das Kleid deines Nächsten als Pfand nimmst, sollst du es ihm zurückgeben, bevor die Sonne untergeht.
Denn dies ist seine einzige Bedeckung, es ist sein Kleid für seine Haut; worin soll er schlafen? Wenn er zu mir schreit, werde ich hören; denn ich bin gnädig.
Ehre gegenüber Gott und Rechtschaffenheit
Du sollst die Götter nicht schmähen und den Führer deines Volkes nicht verfluchen.
Du sollst nicht zögern, die Erstlinge deiner reifen Früchte und deines Weins darzubringen; den Erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.
Ebenso sollst du mit deinem Rind und mit deinem Schaf verfahren: Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollst du es mir geben.
Und ihr sollt mir heilige Menschen sein: Ihr sollt kein Fleisch essen, das im Feld von einem Tier zerrissen wurde; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.