Heiliges Land für Priester und Heiligtum

1

Wenn ihr aber das Land durch das Los als Erbe verteilt, sollt ihr dem HERRN ein Opfer darbringen, ein heiliges Stück des Landes: die Länge soll fünfundzwanzigtausend Rohrlängen und die Breite zehntausend betragen. Dieses soll in seinem ganzen Umfang ringsum heilig sein.

2

Davon soll für das Heiligtum ein Quadrat von fünfhundert Längen und fünfhundert Breite sein, und es soll einen Umkreis von fünfzig Ellen zu den Vororten haben.

3

Von diesem Maß sollst du fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite abmessen: und darin soll das Heiligtum und das Allerheiligste sein.

4

Der heilige Anteil des Landes soll für die Priester sein, die Diener des Heiligtums, die dem HERRN nahekommen, um ihm zu dienen: und es soll ein Ort für ihre Häuser sein und ein heiliger Ort für das Heiligtum.

Landanteil für Leviten und die Stadt

5

Und die fünfundzwanzigtausend in der Länge und die zehntausend in der Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, für sich haben, als Besitz für zwanzig Kammern.

6

Und ihr sollt das Gebiet der Stadt auf fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, gegenüber dem Opferanteil des heiligen Teils: es soll für das ganze Haus Israel sein.

Gebietszuteilung für den Fürsten

7

Und ein Anteil soll für den Fürsten auf der einen und auf der anderen Seite des Opferanteils des heiligen Teils und des Gebiets der Stadt sein, vor dem Opferanteil des heiligen Teils und vor dem Besitz der Stadt, vom westlichen Rand westwärts und vom östlichen Rand ostwärts: die Länge soll dem einen der Anteile gegenüberstehen, vom westlichen bis zum östlichen Rand.

8

Im Land soll sein Besitz sein in Israel: und meine Fürsten sollen mein Volk nicht mehr unterdrücken; und das übrige Land sollen sie dem Haus Israel nach ihren Stämmen geben.

Gerechtigkeit und gerechte Maße

9

So spricht der Herr, GOTT: Es genügt, ihr Fürsten Israels; entfernt Gewalt und Raub und übt Recht und Gerechtigkeit aus, nehmt eure Erpressungen von meinem Volk weg, spricht der Herr, GOTT.

10

Ihr sollt gerechte Waagen und ein gerechtes Epha und ein gerechtes Bat haben.

11

Das Epha und das Bat sollen ein Maß haben, dass das Bat den zehnten Teil eines Homers enthalte, und das Epha den zehnten Teil eines Homers: das Maß soll nach dem Homer sein.

12

Und der Schekel soll zwanzig Gerah betragen: zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen euer Maneh sein.

Vorgeschriebene Opfergaben

13

Das ist das Opfer, das ihr darbringen sollt: der sechste Teil eines Epha eines Homers Weizen, und ihr sollt den sechsten Teil eines Epha eines Homers Gerste geben:

14

Was die Ordnung über das Öl angeht, das Bat Öl, sollt ihr den zehnten Teil eines Bats aus dem Kor, das ein Homer ist, von zehn Bats darbringen; denn zehn Bats sind ein Homer:

15

Und ein Lamm aus der Herde, aus zweihundert, aus den fetten Weiden Israels; als Speiseopfer und als Brandopfer und als Friedensopfer, um Sühne für sie zu erwirken, spricht der Herr, GOTT.

16

Das ganze Volk des Landes soll dieses Opfer dem Fürsten in Israel darbringen.

17

Und es soll des Fürsten Teil sein, Brandopfer und Speiseopfer und Trankopfer an den Festen, und an den Neumonden, und an den Sabbaten, in allen feierlichen Zeiten des Hauses Israel zu geben: er soll das Sündopfer, und das Speiseopfer, und das Brandopfer, und die Friedensopfer zubereiten, um Sühne für das Haus Israel zu erwirken.

Reinigung und Sühne des Heiligtums

18

So spricht der Herr, GOTT: Im ersten Monat, am ersten Tag des Monats, sollst du einen jungen Stier ohne Fehler nehmen und das Heiligtum reinigen:

19

Und der Priester soll von dem Blut des Sündopfers nehmen, und es an die Pfosten des Hauses und an die vier Ecken der Umrandung des Altars und an die Pfosten des Tores des inneren Vorhofs streichen.

20

Und so sollst du am siebenten Tag des Monats für jeden, der irrt, und für den, der einfältig ist, Sühne schaffen: so sollt ihr das Haus versöhnen.

Feierliche Feste und Opferdetails

21

Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah feiern, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuertes Brot soll gegessen werden.

22

Und an diesem Tag soll der Fürst für sich und für das ganze Volk des Landes einen Stier als Sündopfer bereiten.

23

Und sieben Tage des Festes soll er dem HERRN ein Brandopfer zubereiten, jeden Tag sieben Stiere und sieben Widder ohne Fehler; und täglich einen Ziegenbock als Sündopfer.

24

Und er soll ein Speiseopfer von einem Epha für einen Stier und ein Epha für einen Widder und einen Hin Öl für ein Epha zubereiten.

25

Im siebenten Monat, am fünfzehnten Tag des Monats, soll er ebenso tun in dem Fest der sieben Tage, nach dem Sündopfer, nach dem Brandopfer, nach dem Speiseopfer und nach dem Öl.