Anordnung zur Einrichtung von Zufluchtsstädten
Der HERR sprach auch zu Josua und sagte:
Rede zu den Kindern Israels und sage: Bestimmt für euch Städte der Zuflucht, worüber ich durch die Hand Moses zu euch gesprochen habe:
Damit der Totschläger, der unabsichtlich und ohne Wissen einen Menschen tötet, dorthin fliehen kann; und diese sollen euch als Zuflucht vor dem Bluträcher dienen.
Regeln für den Schutz der Totschläger
Und wenn derjenige, der zu einer dieser Städte flieht, am Eingang des Tores der Stadt steht und seinen Fall vor den Ohren der Ältesten dieser Stadt erklärt, sollen sie ihn in die Stadt zu sich aufnehmen und ihm einen Platz geben, damit er unter ihnen wohnen kann.
Und wenn der Bluträcher ihn verfolgt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand ausliefern; denn er hat seinen Nächsten unabsichtlich erschlagen und ihn nicht vorher gehasst.
Und er soll in jener Stadt wohnen, bis er vor der Versammlung zum Gericht steht und bis zum Tod des Hohenpriesters, der in jenen Tagen sein wird: dann soll der Totschläger zurückkehren und in seine eigene Stadt und in sein eigenes Haus, zur Stadt, aus der er geflohen ist.
Benennung der Zufluchtsstädte
Und sie bestimmten Kedesch in Galiläa auf dem Berg Naphtali, und Sichem auf dem Berg Ephraim, und Kirjath-Arba, welches Hebron ist, auf dem Berg Juda.
Und jenseits des Jordan von Jericho ostwärts bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene aus dem Stamm Ruben, und Ramot in Gilead aus dem Stamm Gad und Golan in Baschan aus dem Stamm Manasse.
Zweck der Zufluchtsstädte für Israel und Fremde
Dies waren die Städte, die für alle Kinder Israels und für den Fremden, der unter ihnen verweilt, bestimmt wurden, damit jeder, der unabsichtlich einen Menschen tötet, dorthin fliehen kann und nicht durch die Hand des Bluträcher stirbt, bis er vor der Versammlung gestanden hat.