Prüfung auf Aussatz und erste Diagnose

1

Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:

2

Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung, einen Schorf oder einen hellen Fleck hat, und es an der Haut seines Fleisches wie der Aussatz erscheint, dann soll er zu Aaron dem Priester oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden.

3

Und der Priester soll das Mal an der Haut des Fleisches untersuchen: und wenn das Haar des Mals weiß geworden ist und das Mal tiefer als die Haut seines Fleisches erscheint, so ist es Aussatz. Der Priester soll ihn untersuchen und ihn für unrein erklären.

4

Wenn der helle Fleck weiß an der Haut seines Fleisches ist und das Mal nicht tiefer als die Haut erscheint und das Haar darin nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.

Beobachtungsphase und Ergebnis bei Verdacht auf Aussatz

5

Und der Priester soll ihn am siebten Tag erneut untersuchen: Und siehe, wenn das Mal in seinen Augen stehen geblieben ist und das Mal sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn sieben weitere Tage einschließen.

6

Und der Priester soll ihn am siebten Tag nochmals untersuchen: Und siehe, wenn das Mal etwas dunkler geworden ist und sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären: es ist nur ein Schorf. Er soll seine Kleider waschen und wird rein sein.

7

Wenn aber der Schorf danach viel in der Haut ausbreitet, nachdem er zur Reinigung beim Priester gewesen ist, soll er nochmals vom Priester untersucht werden.

8

Und wenn der Priester sieht, dass der Schorf sich in der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn als unrein erklären: Es ist Aussatz.

Untersuchung und Reinigung bei bestehendem Aussatz

9

Wenn jemand eine Plage des Aussatzes an sich hat, so soll er zum Priester gebracht werden.

10

Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn die Erhöhung weiß an der Haut ist und das Haar weiß geworden ist und in der Erhöhung rohe Fleischstellen sind,

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so ist es ein alter Aussatz an der Haut seines Fleisches. Der Priester soll ihn für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist unrein.

12

Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, wohin der Priester auch schaut,

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so soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn der Aussatz das gesamte Fleisch bedeckt hat, soll er den Betroffenen für rein erklären: Es ist alles weiß geworden, und er ist rein.

14

Wenn jedoch wieder rohes Fleisch erscheint, so soll er unrein sein.

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Und der Priester soll das rohe Fleisch untersuchen und ihn für unrein erklären: denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.

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Wenn das rohe Fleisch sich jedoch wiederum weiß färbt, dann soll er zum Priester gehen.

17

Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn das Mal weiß geworden ist, soll der Priester ihn für rein erklären: er ist rein.

Untersuchung von Geschwüren und deren Heilung

18

Auch wenn im Fleisch, sogar in der Haut, ein Geschwür war und es verheilt ist,

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und an der Stelle des Geschwürs gibt es eine weiße Erhöhung oder einen hellrötlichen Fleck, wird es dem Priester gezeigt.

20

Und wenn der Priester sieht, dass es tiefer als die Haut liegt und das Haar darin weiß geworden ist, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage des Aussatzes, die aus dem Geschwür ausgebrochen ist.

21

Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als die Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

22

Wenn es sich aber viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage.

23

Bleibt jedoch der helle Fleck an seinem Ort und breitet sich nicht aus, so ist es nur ein brennendes Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.

Aussatz und Verbrennungen

24

Oder wenn ein Mensch eine Hautverbrennung hat und das auf der verbrannten Stelle entstandene Fleisch einen hellen Fleck von weißer oder leicht rötlicher Farbe bildet,

25

soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn das Haar im hellen Fleck weiß geworden ist und es tiefer als die Haut liegt, ist es Aussatz, der aus der Verbrennung entstanden ist. Deshalb soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.

26

Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als andere Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

27

Und der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen: Und wenn es sich viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.

28

Und wenn der helle Fleck an seinem Ort bleibt und sich nicht in der Haut ausbreitet, sondern etwas dunkler ist, so ist es eine Erhebung aus der Verbrennung, und der Priester soll ihn für rein erklären: Denn es ist eine Entzündung der Verbrennung.

Beurteilung von Ausschlag am Kopf oder Bart

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Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart hat,

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soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn es tiefer als die Haut liegt und es gelbes, dünnes Haar darin gibt, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein trockener Ausschlag, sogar ein Aussatz am Kopf oder Bart.

31

Wenn aber der Priester den Ausschlag untersucht und sieht, dass er nicht tiefer als die Haut ist und dass kein schwarzes Haar darin ist, dann soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.

32

Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat und kein gelbes Haar darin ist und der Ausschlag nicht tiefer als die Haut ist,

33

so soll er rasiert werden, jedoch nicht den Teil des Ausschlags; und der Priester soll den Betroffenen nochmals sieben Tage einschließen.

34

Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag nochmals untersuchen: Und wenn er sich nicht in der Haut ausgebreitet hat und nicht tiefer als die Haut ist, dann soll der Priester ihn für rein erklären: Und er soll seine Kleidung waschen und rein sein.

35

Wenn sich aber der Ausschlag danach viel in der Haut ausbreitet,

36

soll der Priester ihn untersuchen: Und siehe, wenn sich der Ausschlag in der Haut ausgebreitet hat, braucht der Priester nicht nach gelbem Haar zu suchen; er ist unrein.

37

Wenn aber der Ausschlag in seinen Augen sich zurückgezogen hat und schwarzes Haar darin gewachsen ist, ist der Ausschlag geheilt, er ist rein: Und der Priester soll ihn für rein erklären.

Helle Flecken auf der Haut

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Wenn ein Mann oder eine Frau helle Flecken auf der Haut ihres Fleisches haben, sogar weiße helle Flecken,

39

soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die hellen Flecken auf der Haut ihres Fleisches von dunklem Weiß sind, so ist es ein sommersprossiger Fleck, der in der Haut auftritt; er ist rein.

Haarausfall und Aussatz

40

Und der Mann, dessen Haare von seinem Kopf gefallen sind, ist kahl, dennoch ist er rein.

41

Und wenn ihm das Haar von der Stirnseite ausfällt, ist er stirnglatzig, dennoch ist er rein.

42

Wenn jedoch auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle eine weiße rötliche Wunde entsteht, ist das ein Aussatz, der auf seiner kahlen Stelle oder seiner stirnglatzigen Stelle aufgetreten ist.

43

Dann soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die Erhebung der Wunde auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle weiß rötlich ist, so erscheint der Aussatz auf der Haut des Fleisches;

44

Er ist ein aussätziger Mensch, er ist unrein: Der Priester soll ihn für völlig unrein erklären; seine Plage befindet sich auf seinem Kopf.

Verhalten und Isolation des Aussätzigen

45

Und der Aussätzige, bei dem die Plage ist, soll seine Kleider zerreißen, sein Haupt entblößen, einen Schleiher über seine Oberlippe legen und rufen: Unrein, unrein.

46

Alle Tage, die die Plage an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Er soll allein wohnen; außerhalb des Lagers soll sein Aufenthaltsort sein.

Aussatz an Kleidungsstücken und Ledergegenständen

47

Auch das Kleidungsstück, in dem die Plage des Aussatzes ist, sei es ein wollener oder leinerner Stoff,

48

ob in der Kette oder im Einschlag, von Leinen oder Wolle, sei es in Leder oder in irgendetwas aus Leder gemacht,

49

und wenn die Plage grünlich oder rötlich im Kleidungsstück, im Leder, in der Kette oder im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, soll es dem Priester gezeigt werden:

50

Und der Priester soll die Plage betrachten und das, was die Plage hat, sieben Tage einschließen.

51

Und er soll am siebten Tag die Plage untersuchen: Wenn die Plage sich im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet hat, ist die Plage ein zehrender Aussatz; es ist unrein.

52

Darum soll er das Kleidungsstück verbrennen, sei es aus Kette oder Einschlag, Wolle oder Leinen, oder irgendetwas aus Leder, in dem die Plage ist: Denn es ist ein zehrender Aussatz; es soll im Feuer verbrannt werden.

53

Wenn aber der Priester es sieht, und siehe, die Plage hat sich nicht im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet,

54

dann soll der Priester gebieten, dass sie den Gegenstand, in dem die Plage ist, waschen, und er soll es nochmals sieben Tage einschließen.

55

Und der Priester soll die Plage nach dem Waschen untersuchen: Und siehe, wenn die Plage ihre Farbe nicht geändert hat und sich nicht ausgebreitet hat, ist es unrein; du sollst es im Feuer verbrennen; es frisst innen und außen.

56

Und wenn der Priester es betrachtet, und siehe, die Plage ist nach dem Waschen etwas dunkler, dann soll er es aus dem Kleidungsstück, dem Leder, der Kette oder dem Einschlag heraustrennen.

57

Und wenn es weiterhin im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, ist es eine sich ausbreitende Plage: Du sollst das, worin die Plage ist, mit Feuer verbrennen.

58

Und das Kleidungsstück, sei es aus Kette, Einschlag oder was auch immer aus Leder, das du wäschst, wenn die Plage von ihnen weg ist, soll es zum zweiten Mal gewaschen werden und rein sein.

59

Dies ist das Gesetz der Plage des Aussatzes in einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, sei es aus Kette oder Einschlag oder irgendeinem Ledergegenstand, um es für rein oder unrein zu erklären.