Gelübde und Einschätzungen von Personen

1

Und der HERR sprach zu Mose:

2

Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.

3

Und die Einschätzung soll für einen männlichen von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, betragen.

4

Für eine weibliche soll deine Einschätzung dreißig Schekel sein.

5

Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.

6

Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.

7

Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.

8

Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.

Heiligung und Austausch von Tieren

9

Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.

10

Er soll es nicht ändern, noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er doch ein Tier gegen ein anderes austauscht, sollen es und das Austauschobjekt heilig sein.

11

Und wenn es irgendein unreines Tier ist, von dem sie dem HERRN kein Opfer darbringen, so soll er das Tier vor den Priester bringen.

12

Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.

13

Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.

Heiligung und Erlösung von Häusern

14

Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.

15

Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.

Heiligung und Erlösung von Feldern

16

Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.

17

Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.

18

Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.

19

Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.

20

Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.

21

Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.

Heiligung von gekauften Feldern

22

Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,

23

soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.

24

Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.

25

Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.

Erstgeburten und Geweihte

26

Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.

27

Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.

28

Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.

29

Kein geweihtes, das von den Menschen geweiht wird, soll erlöst werden; es soll gewiss getötet werden.

Der Zehnte des Landes und der Herden

30

Und der gesamte Zehnte des Landes, ob von der Saat des Landes oder von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig.

31

Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.

32

Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.

33

Er soll nicht nachforschen, ob es gut oder schlecht ist, noch es austauschen; und wenn er es aber austauschen sollte, sollen es und der Austausch heilig sein; es soll nicht erlöst werden.

Schlussgebot auf dem Sinai

34

Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose auf dem Berg Sinai für die Kinder Israel geboten hat.