Anweisung zur roten Kuh als Sündenreinigung

1

Und der HERR sprach zu Mose und zu Aaron und sagte:

2

Dies ist die Vorschrift des Gesetzes, die der HERR geboten hat, indem er sagte: Sprich zu den Kindern Israels, dass sie dir eine rote Kuh bringen, ohne Makel, an der kein Gebrechen ist und auf die nie ein Joch gelegt wurde.

3

Und ihr sollt sie dem Priester Eleasar geben, damit er sie vor das Lager bringt, und man soll sie vor seinen Augen schlachten.

4

Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und von ihrem Blut direkt vor das Zelt der Zusammenkunft siebenmal sprengen.

Verbrennen der roten Kuh und Umgang mit ihrer Asche

5

Und man soll die Kuh vor seinen Augen verbrennen; ihre Haut, ihr Fleisch und ihr Blut samt dem Mist soll man verbrennen.

6

Und der Priester soll Zedernholz, Ysop und Karmesin nehmen und es mitten in das Feuer werfen, in dem die Kuh brennt.

7

Dann soll der Priester seine Kleider waschen und seinen Körper im Wasser baden, danach soll er ins Lager kommen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend.

8

Und derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen und seinen Körper im Wasser baden und wird unrein sein bis zum Abend.

9

Und ein reiner Mensch soll die Asche der Kuh sammeln und sie außerhalb des Lagers an einem reinen Ort aufbewahren. Und sie soll für die Gemeinde der Kinder Israels zum Wasser der Reinigung aufbewahrt werden. Es ist eine Sündenreinigung.

10

Und derjenige, der die Asche der Kuh gesammelt hat, soll seine Kleider waschen und unrein sein bis zum Abend; und es wird für die Kinder Israels und für den Fremdling, der unter ihnen weilt, eine ewige Ordnung sein.

Unreinheit durch Berührung von Toten

11

Wer den Leichnam eines Menschen berührt, wird sieben Tage unrein sein.

12

Er soll sich damit am dritten Tag reinigen und am siebten Tag wird er rein sein; tut er es aber nicht am dritten Tag, so wird er am siebten Tag nicht rein sein.

13

Wer den Leichnam eines toten Menschen berührt und sich nicht reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN; diese Seele wird aus Israel ausgerottet werden, weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt worden ist. Er ist unrein, seine Unreinheit bleibt auf ihm.

14

Dies ist das Gesetz: Wenn jemand in einem Zelt stirbt, so wird jeder, der in das Zelt kommt, und alles, was im Zelt ist, sieben Tage unrein sein.

15

Und jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel gebunden ist, ist unrein.

16

Und wer irgendjemanden berührt, der im Feld durch das Schwert erschlagen wurde, oder einen toten Körper, oder einen Menschenknochen oder ein Grab, wird sieben Tage unrein sein.

Reinigungszeremonie und ewige Ordnung

17

Für einen unreinen Menschen soll man etwas von der Asche der verbrannten Sündenreinigungskuh nehmen und lebendiges Wasser in ein Gefäß darüber gießen.

18

Ein reiner Mensch soll Ysop nehmen und es in das Wasser tauchen und es auf das Zelt und auf alle Gefäße sprengen und auf die Personen, die dort gewesen sind, und auf den, der einen Knochen, einen Erschlagenen, einen Toten oder ein Grab berührt hat.

19

Und der reine Mensch soll am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen sprengen; und am siebten Tag soll er sich reinigen, seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein.

20

Aber der Mann, der unrein bleibt und sich nicht reinigt, diese Seele wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden, weil er das Heiligtum des HERRN verunreinigt hat. Das Wasser der Reinigung wurde nicht auf ihn gesprengt; er ist unrein.

21

Und es wird ihnen eine ewige Verordnung sein, dass derjenige, der das Wasser der Reinigung sprengt, seine Kleider waschen muss; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird bis zum Abend unrein sein.

22

Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein; und die Seele, die es berührt, wird bis zum Abend unrein sein.