Städte der Leviten: Wohnorte und Vororte
Und der HERR sprach zu Mose in den Ebenen von Moab am Jordan gegenüber von Jericho:
Befiehl den Kindern Israels, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben; und auch die Vororte der Städte ringsum sollt ihr den Leviten geben.
Die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und die Vororte sollen für ihr Vieh, ihre Besitztümer und alle ihre Tiere sein.
Die Vororte der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus eintausend Ellen ringsum reichen.
Und ihr sollt außerhalb der Stadt nach Osten zweitausend Ellen abmessen, und nach Süden zweitausend Ellen, und nach Westen zweitausend Ellen, und nach Norden zweitausend Ellen, und die Stadt soll in der Mitte liegen: Das sollen die Vororte der Städte sein.
Unter den Städten, die ihr den Leviten gebt, sollen sechs Zufluchtsstädte sein, die ihr dazu bestimmt, dass der Totschläger dorthin fliehen kann; und zusätzlich dazu gebt ihr noch zweiundvierzig Städte.
So sollen alle Städte, die ihr den Leviten gebt, insgesamt achtundvierzig Städte sein, mit ihren Vororten.
Und der Besitz der Städte, den ihr gebt, soll von dem Erbbesitz der Kinder Israels stammen: Von denen, die viel haben, sollt ihr viel geben, und von denen, die wenig haben, sollt ihr wenig geben: Jeder soll von seinen Erbteilen den Leviten Städte geben.
Zufluchtsstädte: Schutz für den Totschläger
Und der HERR sprach zu Mose:
Sprich zu den Kindern Israels und sage ihnen: Wenn ihr über den Jordan in das Land Kanaan zieht,
dann sollt ihr euch Städte bestimmen, die euch als Zufluchtsstädte dienen, damit der Totschläger, der jemanden ohne Absicht tötet, dorthin fliehen kann.
Diese Städte sollen euch Zuflucht vor dem Rächer bieten, damit der Totschläger nicht stirbt, bis er vor der Gemeinde im Gericht steht.
Von diesen Städten, die ihr gebt, sollen sechs eure Zufluchtsstädte sein.
Drei Städte gebt ihr jenseits des Jordan, und drei Städte gebt ihr im Land Kanaan, die als Zufluchtsstädte dienen sollen.
Diese sechs Städte sollen sowohl den Kindern Israels als auch dem Fremdling und dem Gast unter ihnen als Zuflucht dienen, damit jeder, der jemanden ohne Absicht tötet, dorthin fliehen kann.
Gesetz zur Bestrafung von Mördern
Wenn jemand mit einem eisernen Werkzeug zuschlägt, sodass der andere stirbt, ist er ein Mörder: Der Mörder soll gewiss getötet werden.
Und wenn er mit einem Stein zuschlägt, mit dem man töten kann, und er stirbt, ist er ein Mörder: Der Mörder soll gewiss getötet werden.
Oder wenn er mit einem hölzernen Werkzeug zuschlägt, mit dem man töten kann, und er stirbt, ist er ein Mörder: Der Mörder soll gewiss getötet werden.
Der Bluträcher selbst soll den Mörder töten: Wenn er ihn trifft, soll er ihn töten.
Wenn er ihn aus Hass stößt oder ihm heimlich etwas zuwirft, sodass er stirbt,
oder ihn aus Feindschaft mit der Hand schlägt, dass er stirbt: Der, der zugeschlagen hat, soll gewiss getötet werden; denn er ist ein Mörder: Der Bluträcher soll den Mörder töten, wenn er ihn trifft.
Unbeabsichtigte Tötung: Schutz und Urteil
Wenn er ihn aber plötzlich ohne Feindschaft stößt oder unabsichtlich etwas auf ihn wirft,
oder mit einem Stein, mit dem man töten kann, ohne es zu sehen, auf ihn wirft, dass er stirbt, und er kein Feind war und nicht sein Schaden suchte,
dann soll die Gemeinde zwischen dem Totschläger und dem Bluträcher nach diesen Richtlinien richten.
Und die Gemeinde soll den Totschläger aus der Hand des Bluträchers befreien, und die Gemeinde soll ihn in die Zufluchtsstadt zurückbringen, in die er geflohen ist: und dort soll er bleiben bis zum Tod des Hohepriesters, der mit dem heiligen Öl gesalbt wurde.
Vorschriften über den Aufenthalt in der Zufluchtsstadt
Wenn aber der Totschläger jemals über die Grenze der Stadt seiner Zuflucht, in die er geflohen ist, hinausgeht,
und der Bluträcher findet ihn außerhalb der Grenzen der Stadt seiner Zuflucht und tötet den Totschläger, so ist er nicht schuldig am Blut.
Denn er hätte in der Stadt seiner Zuflucht bleiben sollen, bis der Hohepriester stirbt; doch nach dem Tod des Hohepriesters darf der Totschläger in das Land seines Besitzes zurückkehren.
Rechtssatzungen über Tötung und Sühnegeld
Diese Vorschriften sollen euch als Rechtssatzung für alle eure Generationen in all euren Wohnorten gelten.
Wer jemanden tötet, soll getötet werden auf die Aussage von Zeugen hin: Aber ein einziger Zeuge soll nicht gegen jemand aussagen, um ihn sterben zu lassen.
Und ihr sollt kein Sühnegeld für das Leben eines Mörders annehmen, der den Tod verdient: sondern er soll gewiss getötet werden.
Ihr sollt auch kein Sühnegeld für jemanden annehmen, der in die Stadt seiner Zuflucht geflohen ist, dass er zurückkommt, um im Land zu wohnen, bis der Priester stirbt.
So sollt ihr das Land, in dem ihr lebt, nicht verunreinigen: Denn Blut verunreinigt das Land, und das Land kann nicht vom Blut gereinigt werden, das darin vergossen wurde, außer durch das Blut dessen, der es vergossen hat.
Verunreinigt daher nicht das Land, das ihr bewohnen werdet, in dem ich wohne: Denn ich, der HERR, wohne unter den Kindern Israels.