3. Mose 12:5
Wenn sie aber ein weibliches Kind gebiert, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Absonderung, und sie soll im Blut ihrer Reinigung sechsundsechzig Tage bleiben.
Wenn sie aber ein weibliches Kind gebiert, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Absonderung, und sie soll im Blut ihrer Reinigung sechsundsechzig Tage bleiben.
But if she gives birth to a female child, she will be unclean for two weeks as in her menstruation, and she must remain in the blood of her purification for sixty-six days.
But if she bear a maid child, then she shall be uncan two weeks, as in her separation: and she shall continue in the blood of her purifying threescore and six days.
But if she gives birth to a female child, then she shall be unclean for two weeks, as in her customary impurity; and she shall continue in the blood of her purification for sixty-six days.
But if she bear a maid-child, then she shall be unclean two weeks, as in her impurity; and she shall continue in the blood of [her] purifying threescore and six days.
Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.
Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und sechsundsechzig Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.
But if she bear a maid child, then she shall be unclean two weeks, as in her separation: and she shall continue in the blood of her purifying threescore and six days.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwo Wochen unrein sein, solange sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen unrein sein, wie wenn sie ihre Krankheit leidet, und soll sechsundsechzig Tage daheimbleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung.
Yf she bere a maydehilde, then she shalbe vnclene two wekes as when she hath hir naturall disease. And she shall contynue in the bloude of hir purifienge.lxvj. dayes.
But yf she beare a maydechilde, the shal she be vncleane two wekes, so longe as she suffreth hir disease, and sixe and thre score daies shall she byde at home in the bloude of hir purifienge.
But if she beare a mayde childe, then shee shalbe vncleane two weekes, as when shee hath her disease: and she shal continue in the blood of her purifying three score and sixe dayes.
If she beare a mayde chylde, she shalbe vncleane two weekes, accordyng as in her seperation: and she shall continue in the blood of her purifiyng three score and sixe dayes.
But if she bear a maid child, then she shall be unclean two weeks, as in her separation: and she shall continue in the blood of her purifying threescore and six days.
But if she bears a female child, then she shall be unclean two weeks, as in her period; and she shall continue in the blood of purification sixty-six days.
`And if a female she bear, then she hath been unclean two weeks, as in her separation; and sixty and six days she doth abide for the blood of her cleansing.
But if she bear a maid-child, then she shall be unclean two weeks, as in her impurity; and she shall continue in the blood of `her' purifying threescore and six days.
But if she bear a maid-child, then she shall be unclean two weeks, as in her impurity; and she shall continue in the blood of [her] purifying threescore and six days.
But if she gives birth to a female child, then she will be unclean for two weeks, as when she is unwell; and she will not be completely clean for sixty-six days.
But if she bears a female child, then she shall be unclean two weeks, as in her period; and she shall continue in the blood of purification sixty-six days.
If she bears a female child, she will be impure fourteen days as during her menstrual flow, and she will remain sixty-six days in blood purity.
Maar indien zij een meisje gebaard zal hebben, zo zal zij twee weken onrein zijn, volgens haar afzondering; daarna zal zij zes en zestig dagen blijven in het bloed harer reiniging.
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1Und der HERR sprach zu Mose folgendes:
2Sprich zu den Kindern Israels und sage: Wenn eine Frau empfängt und einen männlichen Nachkommen gebiert, soll sie sieben Tage unrein sein; entsprechend den Tagen der Absonderung bei ihrer Unreinheit soll sie unrein sein.
3Und am achten Tag soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.
4Dann soll sie dreiunddreißig Tage im Blut ihrer Reinigung bleiben; sie soll nichts Heiliges berühren und nicht ins Heiligtum kommen, bis die Tage ihrer Reinigung vollendet sind.
6Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, für einen Sohn oder eine Tochter, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang der Stiftshütte zum Priester bringen.
7Der Priester soll es vor dem HERRN opfern und Sühnung für sie bewirken; und sie wird von dem Ausfluss ihres Blutes gereinigt werden. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen männlichen oder weiblichen Nachkommen geboren hat.
8Wenn sie jedoch nicht in der Lage ist, ein Lamm zu bringen, soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben bringen; die eine als Brandopfer und die andere als Sündopfer. Und der Priester soll Sühnung für sie bewirken, und sie wird rein sein.
18Auch die Frau, mit der ein Mann den Samenerguss hat, sollen beide sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
19Und wenn eine Frau einen Ausfluss hat, und ihr Ausfluss aus ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage abgesondert werden; und wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.
20Und alles, worauf sie in ihrer Absonderung liegt, wird unrein sein; alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.
21Und wer ihr Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
22Und wer irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
23Und wenn es auf ihrem Bett oder auf irgendetwas ist, worauf sie sitzt, wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein.
24Und wenn ein Mann bei ihr liegt, und ihre Monatsblutung auf ihm ist, wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Bett, auf dem er liegt, wird unrein sein.
25Und wenn eine Frau viele Tage außerhalb der Zeit ihrer Absonderung einen Ausfluss ihres Blutes hat, oder wenn er über die Zeit ihrer Absonderung hinausgeht; alle Tage des Ausflusses ihrer Unreinheit sollen wie die Tage ihrer Absonderung sein: sie wird unrein sein.
26Jedes Bett, auf dem sie während aller Tage ihres Ausflusses liegt, soll ihr wie das Bett ihrer Absonderung sein: und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, wie die Unreinheit ihrer Absonderung.
27Und wer diese Dinge berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
28Wenn sie aber von ihrem Ausfluss gereinigt ist, so soll sie sich selbst sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.
29Und am achten Tag soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zum Priester an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringen.
30Und der Priester soll die eine für ein Sündopfer und die andere für ein Brandopfer opfern; und der Priester soll für sie vor dem HERRN wegen ihres Ausflusses der Unreinheit Sühne leisten.
31So sollt ihr die Kinder Israels von ihrer Unreinheit absondern, damit sie nicht in ihrer Unreinheit sterben, wenn sie mein Heiligtum, das unter ihnen ist, verunreinigen.
32Dies ist das Gesetz für den, der einen Ausfluss hat, und für den, von dem der Samenerguss ausgeht und sich dadurch verunreinigt,
33und für die Frau, die an ihrer Monatsblutung leidet, und für den, der einen Ausfluss hat, von dem Mann und von der Frau, und für den, der bei einer Unreinen liegt.
28Wenn die Frau jedoch nicht unrein, sondern rein ist, dann wird sie frei sein und Nachkommenschaft empfangen.
26Und nachdem er sich gereinigt hat, sollen sie ihm sieben Tage zählen.
13Und wenn derjenige mit Ausfluss von seinem Ausfluss gereinigt wird, so soll er sich selbst sieben Tage für die Reinigung zählen und seine Kleider waschen und sein Fleisch im fließenden Wasser baden, und er wird rein sein.
14Und am achten Tag soll er zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor dem HERRN zum Eingang des Zeltes der Zusammenkunft kommen und sie dem Priester geben.
15Und der Priester soll die eine für ein Sündopfer und die andere für ein Brandopfer opfern; und der Priester soll für ihn vor dem HERRN wegen seines Ausflusses Sühne leisten.
16Und wenn einem Mann Samenerguss passiert, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.
11Wer den Leichnam eines Menschen berührt, wird sieben Tage unrein sein.
12Er soll sich damit am dritten Tag reinigen und am siebten Tag wird er rein sein; tut er es aber nicht am dritten Tag, so wird er am siebten Tag nicht rein sein.
14Und der HERR sagte zu Mose: Wenn ihr Vater ihr ins Gesicht gespuckt hätte, würde sie sich da nicht sieben Tage schämen müssen? So soll sie sieben Tage außerhalb des Lagers eingeschlossen bleiben, dann kann sie wieder aufgenommen werden.
15Und Mirjam wurde sieben Tage aus dem Lager ausgeschlossen, und das Volk zog nicht weiter, bis Mirjam wieder aufgenommen wurde.
12Er soll dem HERRN die Tage seiner Weihe wieder weihen und ein einjähriges Lamm als Schuldopfer bringen. Die früheren Tage verfallen, weil seine Weihe verunreinigt wurde.
10Am achten Tag soll er zwei fehlerfreie Widderlämmer, ein einjähriges fehlerfreies weibliches Lamm und drei Zehntel feines Mehl mit Öl vermengt für ein Speiseopfer, sowie einen Log Öl bringen.
27Wenn ein Kalb, ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, soll es sieben Tage bei seiner Mutter bleiben; und vom achten Tag an soll es angenommen werden als Opfer, ein Feueropfer für den HERRN.
7Und wer das Fleisch dessen berührt, der den Ausfluss hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.
12Lass sie nicht wie einen Toten sein, dessen Fleisch zur Hälfte verwest ist, wenn er aus dem Leib seiner Mutter kommt.
8Und derjenige, der sie verbrannt hat, soll seine Kleider im Wasser waschen und seinen Körper im Wasser baden und wird unrein sein bis zum Abend.
4Und Eleasar, der Priester, soll von ihrem Blut mit seinem Finger nehmen und von ihrem Blut direkt vor das Zelt der Zusammenkunft siebenmal sprengen.
19Und der reine Mensch soll am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen sprengen; und am siebten Tag soll er sich reinigen, seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein.
18Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt, die ihre Krankheit hat, und ihre Blöße aufdeckt, hat er ihre Quelle aufgedeckt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; beide sollen aus ihrem Volk ausgerottet werden.
2Sprecht zu den Kindern Israels und sagt ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Fleisch hat, ist er wegen seines Ausflusses unrein.
3Dies soll seine Unreinheit wegen seines Ausflusses sein: Ob sein Fleisch mit dem Ausfluss läuft oder durch den Ausfluss gestoppt ist, es ist seine Unreinheit.
6Die Seele, die irgendetwas solches berührt hat, soll unrein sein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, es sei denn, er hat sein Fleisch mit Wasser gewaschen.