3. Mose 13:33

German GT (KJV/Masoretic)

so soll er rasiert werden, jedoch nicht den Teil des Ausschlags; und der Priester soll den Betroffenen nochmals sieben Tage einschließen.

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    25soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn das Haar im hellen Fleck weiß geworden ist und es tiefer als die Haut liegt, ist es Aussatz, der aus der Verbrennung entstanden ist. Deshalb soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.

    26Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als andere Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

    27Und der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen: Und wenn es sich viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.

    28Und wenn der helle Fleck an seinem Ort bleibt und sich nicht in der Haut ausbreitet, sondern etwas dunkler ist, so ist es eine Erhebung aus der Verbrennung, und der Priester soll ihn für rein erklären: Denn es ist eine Entzündung der Verbrennung.

    29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart hat,

    30soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn es tiefer als die Haut liegt und es gelbes, dünnes Haar darin gibt, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein trockener Ausschlag, sogar ein Aussatz am Kopf oder Bart.

    31Wenn aber der Priester den Ausschlag untersucht und sieht, dass er nicht tiefer als die Haut ist und dass kein schwarzes Haar darin ist, dann soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.

    32Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat und kein gelbes Haar darin ist und der Ausschlag nicht tiefer als die Haut ist,

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    34Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag nochmals untersuchen: Und wenn er sich nicht in der Haut ausgebreitet hat und nicht tiefer als die Haut ist, dann soll der Priester ihn für rein erklären: Und er soll seine Kleidung waschen und rein sein.

    35Wenn sich aber der Ausschlag danach viel in der Haut ausbreitet,

    36soll der Priester ihn untersuchen: Und siehe, wenn sich der Ausschlag in der Haut ausgebreitet hat, braucht der Priester nicht nach gelbem Haar zu suchen; er ist unrein.

    37Wenn aber der Ausschlag in seinen Augen sich zurückgezogen hat und schwarzes Haar darin gewachsen ist, ist der Ausschlag geheilt, er ist rein: Und der Priester soll ihn für rein erklären.

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    2Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung, einen Schorf oder einen hellen Fleck hat, und es an der Haut seines Fleisches wie der Aussatz erscheint, dann soll er zu Aaron dem Priester oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden.

    3Und der Priester soll das Mal an der Haut des Fleisches untersuchen: und wenn das Haar des Mals weiß geworden ist und das Mal tiefer als die Haut seines Fleisches erscheint, so ist es Aussatz. Der Priester soll ihn untersuchen und ihn für unrein erklären.

    4Wenn der helle Fleck weiß an der Haut seines Fleisches ist und das Mal nicht tiefer als die Haut erscheint und das Haar darin nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.

    5Und der Priester soll ihn am siebten Tag erneut untersuchen: Und siehe, wenn das Mal in seinen Augen stehen geblieben ist und das Mal sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn sieben weitere Tage einschließen.

    6Und der Priester soll ihn am siebten Tag nochmals untersuchen: Und siehe, wenn das Mal etwas dunkler geworden ist und sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären: es ist nur ein Schorf. Er soll seine Kleider waschen und wird rein sein.

    7Wenn aber der Schorf danach viel in der Haut ausbreitet, nachdem er zur Reinigung beim Priester gewesen ist, soll er nochmals vom Priester untersucht werden.

    8Und wenn der Priester sieht, dass der Schorf sich in der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn als unrein erklären: Es ist Aussatz.

    9Wenn jemand eine Plage des Aussatzes an sich hat, so soll er zum Priester gebracht werden.

    10Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn die Erhöhung weiß an der Haut ist und das Haar weiß geworden ist und in der Erhöhung rohe Fleischstellen sind,

    11so ist es ein alter Aussatz an der Haut seines Fleisches. Der Priester soll ihn für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist unrein.

    12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, wohin der Priester auch schaut,

    13so soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn der Aussatz das gesamte Fleisch bedeckt hat, soll er den Betroffenen für rein erklären: Es ist alles weiß geworden, und er ist rein.

    14Wenn jedoch wieder rohes Fleisch erscheint, so soll er unrein sein.

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    20Und wenn der Priester sieht, dass es tiefer als die Haut liegt und das Haar darin weiß geworden ist, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage des Aussatzes, die aus dem Geschwür ausgebrochen ist.

    21Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als die Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

    22Wenn es sich aber viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage.

    23Bleibt jedoch der helle Fleck an seinem Ort und breitet sich nicht aus, so ist es nur ein brennendes Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.

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    50Und der Priester soll die Plage betrachten und das, was die Plage hat, sieben Tage einschließen.

    51Und er soll am siebten Tag die Plage untersuchen: Wenn die Plage sich im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet hat, ist die Plage ein zehrender Aussatz; es ist unrein.

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    39soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die hellen Flecken auf der Haut ihres Fleisches von dunklem Weiß sind, so ist es ein sommersprossiger Fleck, der in der Haut auftritt; er ist rein.

    40Und der Mann, dessen Haare von seinem Kopf gefallen sind, ist kahl, dennoch ist er rein.

    41Und wenn ihm das Haar von der Stirnseite ausfällt, ist er stirnglatzig, dennoch ist er rein.

    42Wenn jedoch auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle eine weiße rötliche Wunde entsteht, ist das ein Aussatz, der auf seiner kahlen Stelle oder seiner stirnglatzigen Stelle aufgetreten ist.

    43Dann soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die Erhebung der Wunde auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle weiß rötlich ist, so erscheint der Aussatz auf der Haut des Fleisches;

    44Er ist ein aussätziger Mensch, er ist unrein: Der Priester soll ihn für völlig unrein erklären; seine Plage befindet sich auf seinem Kopf.

    45Und der Aussätzige, bei dem die Plage ist, soll seine Kleider zerreißen, sein Haupt entblößen, einen Schleiher über seine Oberlippe legen und rufen: Unrein, unrein.

    46Alle Tage, die die Plage an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Er soll allein wohnen; außerhalb des Lagers soll sein Aufenthaltsort sein.

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    8Der zu Reinigende soll seine Kleider waschen, alle Haare abscheren und sich im Wasser baden, damit er rein wird. Danach darf er ins Lager kommen, soll aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

    9Am siebten Tag aber soll er sein ganzes Haar abscheren, seinen Kopf, seinen Bart und seine Augenbrauen - alles Haar soll er abscheren - und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser waschen, dann wird er rein.

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    53Wenn aber der Priester es sieht, und siehe, die Plage hat sich nicht im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet,

    54dann soll der Priester gebieten, dass sie den Gegenstand, in dem die Plage ist, waschen, und er soll es nochmals sieben Tage einschließen.

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    38dann soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, zur Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage einschließen.

    39Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und es betrachten. Wenn die Plage an den Wänden des Hauses fortgeschritten ist,

  • 9Wenn jemand plötzlich neben ihm stirbt und er sein Haupt der Weihe verunreinigt, dann soll er sein Haupt am Tag seiner Reinigung rasieren, am siebten Tag soll er es rasieren.

  • 17Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn das Mal weiß geworden ist, soll der Priester ihn für rein erklären: er ist rein.

  • 5Alle Tage des Gelübdes seiner Weihe soll kein Rasiermesser auf sein Haupt kommen. Bis die Tage erfüllt sind, in denen er sich dem HERRN weiht, soll er heilig sein und das Haar seines Hauptes wachsen lassen.

  • 56Und wenn der Priester es betrachtet, und siehe, die Plage ist nach dem Waschen etwas dunkler, dann soll er es aus dem Kleidungsstück, dem Leder, der Kette oder dem Einschlag heraustrennen.

  • 54Das ist das Gesetz betreffend jede Art von Plage des Aussatzes und des Schorfs,