3. Mose 13:45
Und der Aussätzige, bei dem die Plage ist, soll seine Kleider zerreißen, sein Haupt entblößen, einen Schleiher über seine Oberlippe legen und rufen: Unrein, unrein.
Und der Aussätzige, bei dem die Plage ist, soll seine Kleider zerreißen, sein Haupt entblößen, einen Schleiher über seine Oberlippe legen und rufen: Unrein, unrein.
Anyone with such a defiling disease must wear torn clothes, let their hair be unkempt, cover the lower part of their face, and cry out, 'Unclean! Unclean!'.
And the per in whom the plague is, his clothes shall be rent, and his head bare, and he shall put a covering upon his upper lip, and shall cry, Uncan, uncan.
And the leper who has the plague, his clothes shall be torn and his head bare, he shall cover his upper lip and cry, 'Unclean, unclean.'
Und der Aussätzige, an dem dasÜbel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
Und der Aussätzige, an dem dasÜbel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein!
Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllet und soll allerdinge unrein genannt werden:
Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt und er soll rufen: Unrein, unrein!
Es soll aber der Aussätzige, der ein Mal an sich hat, in zerrissenen Kleidern einhergehen, mit entblößtem Haupt und verhüllten Lippen, und er soll ausrufen: Unrein, unrein!
And the leper in whome the plage is shall haue his clothes rent and his heade bare ad his mouth moffeld, and shalbe called vncleane.
Who so now is leporous, his clothes shalbe rent, and the heade bare, & the lippes moffled, and shall in eny wyse be called vncleane.
The leper also in whom the plague is, shall haue his clothes rent, and his head bare, & shall put a couering vpon his lips, and shal cry, I am vncleane, I am vncleane.
The leper in whom the plague is, shal haue his clothes rent, & his head bare, & shall put a coueryng vpon his lippes, and shall crye: vncleane, vncleane.
And the leper in whom the plague [is], his clothes shall be rent, and his head bare, and he shall put a covering upon his upper lip, and shall cry, Unclean, unclean.
"The leper in whom the plague is shall wear torn clothes, and the hair of his head shall hang loose. He shall cover his upper lip, and shall cry, 'Unclean! Unclean!'
`As to the leper in whom `is' the plague, his garments are rent, and his head is uncovered, and he covereth over the upper lip, and `Unclean! unclean!' he calleth;
And the leper in whom the plague is, his clothes shall be rent, and the hair of his head shall go loose, and he shall cover his upper lip, and shall cry, Unclean, unclean.
And the leper in whom the plague is, his clothes shall be rent, and the hair of his head shall go loose, and he shall cover his upper lip, and shall cry, Unclean, unclean.
And the leper who has the disease on him is to go about with signs of grief, with his hair loose and his mouth covered, crying, Unclean, unclean.
"The leper in whom the plague is shall wear torn clothes, and the hair of his head shall hang loose. He shall cover his upper lip, and shall cry, 'Unclean! Unclean!'
The Life of the Person with Skin Disease“As for the diseased person who has the infection, his clothes must be torn, the hair of his head must be unbound, he must cover his mustache, and he must call out‘Unclean! Unclean!’
Voorts zullen de klederen des melaatsen, in wien die plaag is, gescheurd zijn, en zijn hoofd zal ontbloot zijn, en hij zal de bovenste lip bewimpelen; daartoe zal hij roepen: Onrein, onrein!
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42Wenn jedoch auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle eine weiße rötliche Wunde entsteht, ist das ein Aussatz, der auf seiner kahlen Stelle oder seiner stirnglatzigen Stelle aufgetreten ist.
43Dann soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die Erhebung der Wunde auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle weiß rötlich ist, so erscheint der Aussatz auf der Haut des Fleisches;
44Er ist ein aussätziger Mensch, er ist unrein: Der Priester soll ihn für völlig unrein erklären; seine Plage befindet sich auf seinem Kopf.
46Alle Tage, die die Plage an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Er soll allein wohnen; außerhalb des Lagers soll sein Aufenthaltsort sein.
47Auch das Kleidungsstück, in dem die Plage des Aussatzes ist, sei es ein wollener oder leinerner Stoff,
2Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung, einen Schorf oder einen hellen Fleck hat, und es an der Haut seines Fleisches wie der Aussatz erscheint, dann soll er zu Aaron dem Priester oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden.
3Und der Priester soll das Mal an der Haut des Fleisches untersuchen: und wenn das Haar des Mals weiß geworden ist und das Mal tiefer als die Haut seines Fleisches erscheint, so ist es Aussatz. Der Priester soll ihn untersuchen und ihn für unrein erklären.
4Wenn der helle Fleck weiß an der Haut seines Fleisches ist und das Mal nicht tiefer als die Haut erscheint und das Haar darin nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.
5Und der Priester soll ihn am siebten Tag erneut untersuchen: Und siehe, wenn das Mal in seinen Augen stehen geblieben ist und das Mal sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn sieben weitere Tage einschließen.
6Und der Priester soll ihn am siebten Tag nochmals untersuchen: Und siehe, wenn das Mal etwas dunkler geworden ist und sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären: es ist nur ein Schorf. Er soll seine Kleider waschen und wird rein sein.
7Wenn aber der Schorf danach viel in der Haut ausbreitet, nachdem er zur Reinigung beim Priester gewesen ist, soll er nochmals vom Priester untersucht werden.
8Und wenn der Priester sieht, dass der Schorf sich in der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn als unrein erklären: Es ist Aussatz.
9Wenn jemand eine Plage des Aussatzes an sich hat, so soll er zum Priester gebracht werden.
10Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn die Erhöhung weiß an der Haut ist und das Haar weiß geworden ist und in der Erhöhung rohe Fleischstellen sind,
11so ist es ein alter Aussatz an der Haut seines Fleisches. Der Priester soll ihn für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist unrein.
12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, wohin der Priester auch schaut,
13so soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn der Aussatz das gesamte Fleisch bedeckt hat, soll er den Betroffenen für rein erklären: Es ist alles weiß geworden, und er ist rein.
14Wenn jedoch wieder rohes Fleisch erscheint, so soll er unrein sein.
15Und der Priester soll das rohe Fleisch untersuchen und ihn für unrein erklären: denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
20Und wenn der Priester sieht, dass es tiefer als die Haut liegt und das Haar darin weiß geworden ist, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage des Aussatzes, die aus dem Geschwür ausgebrochen ist.
21Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als die Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
22Wenn es sich aber viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage.
23Bleibt jedoch der helle Fleck an seinem Ort und breitet sich nicht aus, so ist es nur ein brennendes Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.
49und wenn die Plage grünlich oder rötlich im Kleidungsstück, im Leder, in der Kette oder im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, soll es dem Priester gezeigt werden:
50Und der Priester soll die Plage betrachten und das, was die Plage hat, sieben Tage einschließen.
51Und er soll am siebten Tag die Plage untersuchen: Wenn die Plage sich im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet hat, ist die Plage ein zehrender Aussatz; es ist unrein.
52Darum soll er das Kleidungsstück verbrennen, sei es aus Kette oder Einschlag, Wolle oder Leinen, oder irgendetwas aus Leder, in dem die Plage ist: Denn es ist ein zehrender Aussatz; es soll im Feuer verbrannt werden.
53Wenn aber der Priester es sieht, und siehe, die Plage hat sich nicht im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet,
54dann soll der Priester gebieten, dass sie den Gegenstand, in dem die Plage ist, waschen, und er soll es nochmals sieben Tage einschließen.
55Und der Priester soll die Plage nach dem Waschen untersuchen: Und siehe, wenn die Plage ihre Farbe nicht geändert hat und sich nicht ausgebreitet hat, ist es unrein; du sollst es im Feuer verbrennen; es frisst innen und außen.
56Und wenn der Priester es betrachtet, und siehe, die Plage ist nach dem Waschen etwas dunkler, dann soll er es aus dem Kleidungsstück, dem Leder, der Kette oder dem Einschlag heraustrennen.
57Und wenn es weiterhin im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, ist es eine sich ausbreitende Plage: Du sollst das, worin die Plage ist, mit Feuer verbrennen.
25soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn das Haar im hellen Fleck weiß geworden ist und es tiefer als die Haut liegt, ist es Aussatz, der aus der Verbrennung entstanden ist. Deshalb soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.
26Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als andere Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
27Und der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen: Und wenn es sich viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.
29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart hat,
30soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn es tiefer als die Haut liegt und es gelbes, dünnes Haar darin gibt, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein trockener Ausschlag, sogar ein Aussatz am Kopf oder Bart.
31Wenn aber der Priester den Ausschlag untersucht und sieht, dass er nicht tiefer als die Haut ist und dass kein schwarzes Haar darin ist, dann soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.
44soll der Priester kommen, um zu schauen. Wenn die Plage im Haus fortgeschritten ist, ist es ein hartnäckiger Aussatz im Haus: es ist unrein.
45Er soll das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holz und den ganzen Mörtel des Hauses, und es an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.
59Dies ist das Gesetz der Plage des Aussatzes in einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, sei es aus Kette oder Einschlag oder irgendeinem Ledergegenstand, um es für rein oder unrein zu erklären.
2Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden.
3Und der Priester soll aus dem Lager hinausgehen und ihn untersuchen. Wenn die Plage des Aussatzes geheilt ist am Aussätzigen,
33so soll er rasiert werden, jedoch nicht den Teil des Ausschlags; und der Priester soll den Betroffenen nochmals sieben Tage einschließen.
34Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag nochmals untersuchen: Und wenn er sich nicht in der Haut ausgebreitet hat und nicht tiefer als die Haut ist, dann soll der Priester ihn für rein erklären: Und er soll seine Kleidung waschen und rein sein.
35Wenn sich aber der Ausschlag danach viel in der Haut ausbreitet,
32Dies ist das Gesetz für den, der die Plage des Aussatzes hat, aber nicht die Mittel zur vorgeschriebenen Reinigung aufbringen kann.
17Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn das Mal weiß geworden ist, soll der Priester ihn für rein erklären: er ist rein.
8Der zu Reinigende soll seine Kleider waschen, alle Haare abscheren und sich im Wasser baden, damit er rein wird. Danach darf er ins Lager kommen, soll aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.
7Und wer das Fleisch dessen berührt, der den Ausfluss hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.