3. Mose 14:56
für einen Erhebung, für einen Ausschlag, oder für einen hellen Flecken,
für einen Erhebung, für einen Ausschlag, oder für einen hellen Flecken,
and for a swelling, a rash, or a shiny spot,
And for a rising, and for a scab, and for a bright spot:
And for a swelling, and for a scab, and for a bright spot:
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken;
über die Beulen, Gnätze und Eiterweiß,
ber Beulen, Ausschlag und Eiterweiß,
undüber die Geschwulst, den Ausschlag und die weißen Flecken,
and of rysynges, scabbes and glysterynge white,
ouer sores, scabbes, and glisterynge whyte,
And of the swelling, and of the skab, and of the white spot.
For a swellyng, for a scabbe, and for a shynyng whyte,
And for a rising, and for a scab, and for a bright spot:
and for a rising, and for a scab, and for a bright spot;
and for a rising, and for a scab, and for a bright spot, --
and for a rising, and for a scab, and for a bright spot;
and for a rising, and for a scab, and for a bright spot;
And for a growth or a bad place or a bright mark on the skin;
and for a rising, and for a scab, and for a bright spot;
for the swelling, for the scab, and for the bright spot,
Mitsgaders voor gezwel, en voor gezweer, en voor blaren;
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54Das ist das Gesetz betreffend jede Art von Plage des Aussatzes und des Schorfs,
55sowie für den Aussatz eines Kleidungsstücks oder eines Hauses,
57um zu bestimmen, wann etwas unrein oder rein ist: Dies ist das Gesetz über den Aussatz.
17Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn das Mal weiß geworden ist, soll der Priester ihn für rein erklären: er ist rein.
18Auch wenn im Fleisch, sogar in der Haut, ein Geschwür war und es verheilt ist,
19und an der Stelle des Geschwürs gibt es eine weiße Erhöhung oder einen hellrötlichen Fleck, wird es dem Priester gezeigt.
20Und wenn der Priester sieht, dass es tiefer als die Haut liegt und das Haar darin weiß geworden ist, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage des Aussatzes, die aus dem Geschwür ausgebrochen ist.
21Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als die Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
22Wenn es sich aber viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist eine Plage.
23Bleibt jedoch der helle Fleck an seinem Ort und breitet sich nicht aus, so ist es nur ein brennendes Geschwür, und der Priester soll ihn für rein erklären.
24Oder wenn ein Mensch eine Hautverbrennung hat und das auf der verbrannten Stelle entstandene Fleisch einen hellen Fleck von weißer oder leicht rötlicher Farbe bildet,
25soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn das Haar im hellen Fleck weiß geworden ist und es tiefer als die Haut liegt, ist es Aussatz, der aus der Verbrennung entstanden ist. Deshalb soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.
26Wenn aber der Priester das Mal betrachtet und sieht, dass kein weißes Haar darin ist und es nicht tiefer als andere Haut ist, sondern etwas dunkler, dann soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.
27Und der Priester soll ihn am siebten Tag untersuchen: Und wenn es sich viel in der Haut ausbreitet, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist die Plage des Aussatzes.
28Und wenn der helle Fleck an seinem Ort bleibt und sich nicht in der Haut ausbreitet, sondern etwas dunkler ist, so ist es eine Erhebung aus der Verbrennung, und der Priester soll ihn für rein erklären: Denn es ist eine Entzündung der Verbrennung.
29Wenn ein Mann oder eine Frau einen Ausschlag am Kopf oder am Bart hat,
30soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn es tiefer als die Haut liegt und es gelbes, dünnes Haar darin gibt, soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist ein trockener Ausschlag, sogar ein Aussatz am Kopf oder Bart.
38Wenn ein Mann oder eine Frau helle Flecken auf der Haut ihres Fleisches haben, sogar weiße helle Flecken,
39soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die hellen Flecken auf der Haut ihres Fleisches von dunklem Weiß sind, so ist es ein sommersprossiger Fleck, der in der Haut auftritt; er ist rein.
1Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:
2Wenn ein Mensch an der Haut seines Fleisches eine Erhöhung, einen Schorf oder einen hellen Fleck hat, und es an der Haut seines Fleisches wie der Aussatz erscheint, dann soll er zu Aaron dem Priester oder zu einem seiner Söhne, den Priestern, gebracht werden.
3Und der Priester soll das Mal an der Haut des Fleisches untersuchen: und wenn das Haar des Mals weiß geworden ist und das Mal tiefer als die Haut seines Fleisches erscheint, so ist es Aussatz. Der Priester soll ihn untersuchen und ihn für unrein erklären.
4Wenn der helle Fleck weiß an der Haut seines Fleisches ist und das Mal nicht tiefer als die Haut erscheint und das Haar darin nicht weiß geworden ist, soll der Priester den Betroffenen sieben Tage einschließen.
5Und der Priester soll ihn am siebten Tag erneut untersuchen: Und siehe, wenn das Mal in seinen Augen stehen geblieben ist und das Mal sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn sieben weitere Tage einschließen.
6Und der Priester soll ihn am siebten Tag nochmals untersuchen: Und siehe, wenn das Mal etwas dunkler geworden ist und sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären: es ist nur ein Schorf. Er soll seine Kleider waschen und wird rein sein.
7Wenn aber der Schorf danach viel in der Haut ausbreitet, nachdem er zur Reinigung beim Priester gewesen ist, soll er nochmals vom Priester untersucht werden.
8Und wenn der Priester sieht, dass der Schorf sich in der Haut ausgebreitet hat, dann soll der Priester ihn als unrein erklären: Es ist Aussatz.
10Und der Priester soll ihn untersuchen: Und siehe, wenn die Erhöhung weiß an der Haut ist und das Haar weiß geworden ist und in der Erhöhung rohe Fleischstellen sind,
11so ist es ein alter Aussatz an der Haut seines Fleisches. Der Priester soll ihn für unrein erklären und nicht einschließen, denn er ist unrein.
12Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht und den ganzen Körper von Kopf bis Fuß bedeckt, wohin der Priester auch schaut,
34Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag nochmals untersuchen: Und wenn er sich nicht in der Haut ausgebreitet hat und nicht tiefer als die Haut ist, dann soll der Priester ihn für rein erklären: Und er soll seine Kleidung waschen und rein sein.
35Wenn sich aber der Ausschlag danach viel in der Haut ausbreitet,
55Und der Priester soll die Plage nach dem Waschen untersuchen: Und siehe, wenn die Plage ihre Farbe nicht geändert hat und sich nicht ausgebreitet hat, ist es unrein; du sollst es im Feuer verbrennen; es frisst innen und außen.
56Und wenn der Priester es betrachtet, und siehe, die Plage ist nach dem Waschen etwas dunkler, dann soll er es aus dem Kleidungsstück, dem Leder, der Kette oder dem Einschlag heraustrennen.
57Und wenn es weiterhin im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, ist es eine sich ausbreitende Plage: Du sollst das, worin die Plage ist, mit Feuer verbrennen.
59Dies ist das Gesetz der Plage des Aussatzes in einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, sei es aus Kette oder Einschlag oder irgendeinem Ledergegenstand, um es für rein oder unrein zu erklären.
51Und er soll am siebten Tag die Plage untersuchen: Wenn die Plage sich im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet hat, ist die Plage ein zehrender Aussatz; es ist unrein.
42Wenn jedoch auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle eine weiße rötliche Wunde entsteht, ist das ein Aussatz, der auf seiner kahlen Stelle oder seiner stirnglatzigen Stelle aufgetreten ist.
43Dann soll der Priester es untersuchen: Und siehe, wenn die Erhebung der Wunde auf der kahlen Stelle oder der stirnglatzigen Stelle weiß rötlich ist, so erscheint der Aussatz auf der Haut des Fleisches;
44soll der Priester kommen, um zu schauen. Wenn die Plage im Haus fortgeschritten ist, ist es ein hartnäckiger Aussatz im Haus: es ist unrein.
14Wenn jedoch wieder rohes Fleisch erscheint, so soll er unrein sein.
15Und der Priester soll das rohe Fleisch untersuchen und ihn für unrein erklären: denn das rohe Fleisch ist unrein; es ist Aussatz.
49und wenn die Plage grünlich oder rötlich im Kleidungsstück, im Leder, in der Kette oder im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, soll es dem Priester gezeigt werden:
2Dies ist das Gesetz für den Aussätzigen am Tag seiner Reinigung: Er soll zum Priester gebracht werden.
3Und der Priester soll aus dem Lager hinausgehen und ihn untersuchen. Wenn die Plage des Aussatzes geheilt ist am Aussätzigen,
34Wenn ihr in das Land Kanaan kommt, das ich euch zum Besitz gebe, und ich eine Plage des Aussatzes in ein Haus des Landes eures Besitzes gebe,
32Dies ist das Gesetz für den, der die Plage des Aussatzes hat, aber nicht die Mittel zur vorgeschriebenen Reinigung aufbringen kann.
53Wenn aber der Priester es sieht, und siehe, die Plage hat sich nicht im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet,
37Er soll die Plage betrachten: Wenn die Plage in den Wänden des Hauses grünlich oder rötlich aussieht und tiefer als die Wand erscheint,
32Und am siebten Tag soll der Priester den Ausschlag untersuchen: Und siehe, wenn der Ausschlag sich nicht ausgebreitet hat und kein gelbes Haar darin ist und der Ausschlag nicht tiefer als die Haut ist,