3. Mose 15:12

German GT (KJV/Masoretic)

Und das irdene Gefäß, das er berührt, das den Ausfluss hat, soll zerbrochen werden; und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden.

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Andere Übersetzungen

Referenzierte Verse

  • 3.Mose 6:28 : 28 Aber das irdene Gefäß, in dem es gekocht wurde, soll zerbrochen werden: und wenn es in einem kupfernen Gefäß gekocht wurde, soll es gescheuert und mit Wasser abgespült werden.
  • 3.Mose 11:32-33 : 32 Alle Gegenstände, auf die eines von ihnen fällt, wenn sie tot sind, werden unrein; seien es Holzgefäße, Kleidung, Leder oder Säcke, welche Arbeit auch an ihnen verrichtet wird, muss ins Wasser gelegt werden und ist bis zum Abend unrein; dann sollen sie wieder rein werden. 33 Jedes irdene Gefäß, in das eines von ihnen hineinfallen könnte, und alles, was darin ist, wird unrein; es soll zerbrochen werden.
  • Ps 2:9 : 9 Du wirst sie mit eisernem Zepter zerschmettern; wie ein Töpfergefäß wirst du sie zerschlagen.
  • Spr 1:21 : 21 an belebten Orten ruft sie, an den Eingängen der Tore, in der Stadt spricht sie ihre Worte:
  • Spr 1:23 : 23 Wendet euch zu meiner Zurechtweisung, siehe, ich werde euch meinen Geist übermitteln, ich werde euch meine Worte kundtun.
  • Spr 3:21 : 21 Mein Sohn, lass sie nicht aus deinen Augen weichen: bewahre kluge Weisheit und Umsicht.

Ähnliche Verse (KI)

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    1Und der HERR sprach zu Mose und Aaron:

    2Sprecht zu den Kindern Israels und sagt ihnen: Wenn ein Mann einen Ausfluss aus seinem Fleisch hat, ist er wegen seines Ausflusses unrein.

    3Dies soll seine Unreinheit wegen seines Ausflusses sein: Ob sein Fleisch mit dem Ausfluss läuft oder durch den Ausfluss gestoppt ist, es ist seine Unreinheit.

    4Jedes Bett, auf dem derjenige mit Ausfluss liegt, ist unrein; und alles, worauf er sitzt, wird unrein sein.

    5Und wer sein Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    6Und wer auf irgendetwas sitzt, worauf der mit Ausfluss saß, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    7Und wer das Fleisch dessen berührt, der den Ausfluss hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    8Und wenn derjenige mit Ausfluss auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    9Und jeder Sattel, auf dem er reitet, der den Ausfluss hat, wird unrein sein.

    10Und wer irgendetwas berührt, das unter ihm war, soll bis zum Abend unrein sein; und wer etwas von diesen Dingen trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    11Und wen auch immer er, der den Ausfluss hat, berührt, ohne seine Hände im Wasser gewaschen zu haben, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

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    32Alle Gegenstände, auf die eines von ihnen fällt, wenn sie tot sind, werden unrein; seien es Holzgefäße, Kleidung, Leder oder Säcke, welche Arbeit auch an ihnen verrichtet wird, muss ins Wasser gelegt werden und ist bis zum Abend unrein; dann sollen sie wieder rein werden.

    33Jedes irdene Gefäß, in das eines von ihnen hineinfallen könnte, und alles, was darin ist, wird unrein; es soll zerbrochen werden.

    34Von aller Speise, die man isst, die mit solchem Wasser in Berührung kam, wird unrein, und jedes Getränk, das man trinkt, in solchen Gefäßen, wird unrein.

    35Alles, worauf ein Teil ihres Aases fällt, wird unrein; seien es Öfen oder Backherde, sie sollen niedergerissen werden; denn sie sind unrein und sollen unrein für euch sein.

    36Doch ein Brunnen oder eine Zisterne mit Wasser bleibt rein; wer jedoch ihr Aas berührt, wird unrein.

  • 13Und wenn derjenige mit Ausfluss von seinem Ausfluss gereinigt wird, so soll er sich selbst sieben Tage für die Reinigung zählen und seine Kleider waschen und sein Fleisch im fließenden Wasser baden, und er wird rein sein.

  • 82%

    25Und wenn eine Frau viele Tage außerhalb der Zeit ihrer Absonderung einen Ausfluss ihres Blutes hat, oder wenn er über die Zeit ihrer Absonderung hinausgeht; alle Tage des Ausflusses ihrer Unreinheit sollen wie die Tage ihrer Absonderung sein: sie wird unrein sein.

    26Jedes Bett, auf dem sie während aller Tage ihres Ausflusses liegt, soll ihr wie das Bett ihrer Absonderung sein: und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein, wie die Unreinheit ihrer Absonderung.

    27Und wer diese Dinge berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    28Wenn sie aber von ihrem Ausfluss gereinigt ist, so soll sie sich selbst sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein.

  • 80%

    15Und der Priester soll die eine für ein Sündopfer und die andere für ein Brandopfer opfern; und der Priester soll für ihn vor dem HERRN wegen seines Ausflusses Sühne leisten.

    16Und wenn einem Mann Samenerguss passiert, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.

    17Und jedes Kleidungsstück und jede Haut, auf die der Samenerguss gekommen ist, soll man mit Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.

    18Auch die Frau, mit der ein Mann den Samenerguss hat, sollen beide sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    19Und wenn eine Frau einen Ausfluss hat, und ihr Ausfluss aus ihrem Fleisch Blut ist, soll sie sieben Tage abgesondert werden; und wer sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein.

    20Und alles, worauf sie in ihrer Absonderung liegt, wird unrein sein; alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein.

    21Und wer ihr Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    22Und wer irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    23Und wenn es auf ihrem Bett oder auf irgendetwas ist, worauf sie sitzt, wenn er es berührt, wird er bis zum Abend unrein sein.

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    15Und jedes offene Gefäß, auf dem kein Deckel gebunden ist, ist unrein.

    16Und wer irgendjemanden berührt, der im Feld durch das Schwert erschlagen wurde, oder einen toten Körper, oder einen Menschenknochen oder ein Grab, wird sieben Tage unrein sein.

  • 28Aber das irdene Gefäß, in dem es gekocht wurde, soll zerbrochen werden: und wenn es in einem kupfernen Gefäß gekocht wurde, soll es gescheuert und mit Wasser abgespült werden.

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    18Ein reiner Mensch soll Ysop nehmen und es in das Wasser tauchen und es auf das Zelt und auf alle Gefäße sprengen und auf die Personen, die dort gewesen sind, und auf den, der einen Knochen, einen Erschlagenen, einen Toten oder ein Grab berührt hat.

    19Und der reine Mensch soll am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen sprengen; und am siebten Tag soll er sich reinigen, seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein.

    20Aber der Mann, der unrein bleibt und sich nicht reinigt, diese Seele wird aus der Gemeinschaft ausgestoßen werden, weil er das Heiligtum des HERRN verunreinigt hat. Das Wasser der Reinigung wurde nicht auf ihn gesprengt; er ist unrein.

    21Und es wird ihnen eine ewige Verordnung sein, dass derjenige, der das Wasser der Reinigung sprengt, seine Kleider waschen muss; und wer das Wasser der Reinigung berührt, wird bis zum Abend unrein sein.

    22Und alles, was der Unreine berührt, wird unrein; und die Seele, die es berührt, wird bis zum Abend unrein sein.

  • 76%

    32Dies ist das Gesetz für den, der einen Ausfluss hat, und für den, von dem der Samenerguss ausgeht und sich dadurch verunreinigt,

    33und für die Frau, die an ihrer Monatsblutung leidet, und für den, der einen Ausfluss hat, von dem Mann und von der Frau, und für den, der bei einer Unreinen liegt.

  • 75%

    5oder wer irgendein kriechendes Tier berührt, wodurch er unrein wird, oder einen Menschen, durch den er unrein werden kann, welche Unreinheit es auch sei;

    6Die Seele, die irgendetwas solches berührt hat, soll unrein sein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, es sei denn, er hat sein Fleisch mit Wasser gewaschen.

  • 75%

    11Wer den Leichnam eines Menschen berührt, wird sieben Tage unrein sein.

    12Er soll sich damit am dritten Tag reinigen und am siebten Tag wird er rein sein; tut er es aber nicht am dritten Tag, so wird er am siebten Tag nicht rein sein.

    13Wer den Leichnam eines toten Menschen berührt und sich nicht reinigt, verunreinigt das Heiligtum des HERRN; diese Seele wird aus Israel ausgerottet werden, weil das Wasser der Reinigung nicht auf ihn gesprengt worden ist. Er ist unrein, seine Unreinheit bleibt auf ihm.

  • 45Er soll das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holz und den ganzen Mörtel des Hauses, und es an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.

  • 16Wenn er sie aber nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so soll er seine Schuld tragen.

  • 54dann soll der Priester gebieten, dass sie den Gegenstand, in dem die Plage ist, waschen, und er soll es nochmals sieben Tage einschließen.

  • 5Und der Priester soll befehlen, dass einer der Vögel in einem irdenen Gefäß über fließendem Wasser geschlachtet wird.

  • 58Und das Kleidungsstück, sei es aus Kette, Einschlag oder was auch immer aus Leder, das du wäschst, wenn die Plage von ihnen weg ist, soll es zum zweiten Mal gewaschen werden und rein sein.