3. Mose 25:34

German GT (KJV/Masoretic)

Das Land um ihre Städte aber darf nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz.

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Andere Übersetzungen

Referenzierte Verse

  • 3.Mose 25:23 : 23 Das Land soll nicht für immer verkauft werden; denn das Land gehört mir, denn ihr seid Fremde und Bewohner bei mir.
  • 4.Mose 35:2-5 : 2 Befiehl den Kindern Israels, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben; und auch die Vororte der Städte ringsum sollt ihr den Leviten geben. 3 Die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und die Vororte sollen für ihr Vieh, ihre Besitztümer und alle ihre Tiere sein. 4 Die Vororte der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus eintausend Ellen ringsum reichen. 5 Und ihr sollt außerhalb der Stadt nach Osten zweitausend Ellen abmessen, und nach Süden zweitausend Ellen, und nach Westen zweitausend Ellen, und nach Norden zweitausend Ellen, und die Stadt soll in der Mitte liegen: Das sollen die Vororte der Städte sein.

Ähnliche Verse (KI)

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    23Das Land soll nicht für immer verkauft werden; denn das Land gehört mir, denn ihr seid Fremde und Bewohner bei mir.

    24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.

    25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.

    26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?

    27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.

    28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.

    29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.

    30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.

    31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.

    32Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.

    33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.

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    2Befiehl den Kindern Israels, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben; und auch die Vororte der Städte ringsum sollt ihr den Leviten geben.

    3Die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und die Vororte sollen für ihr Vieh, ihre Besitztümer und alle ihre Tiere sein.

    4Die Vororte der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus eintausend Ellen ringsum reichen.

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    17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.

    18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.

    19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.

    20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.

    21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.

    22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,

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    14Und sie sollen nichts davon verkaufen, noch austauschen, noch die Erstlinge des Landes entfremden, denn es ist dem HERRN heilig.

    15Und die fünftausend, die in der Breite jenseits der fünfundzwanzigtausend übrig bleiben, sollen ein gewöhnlicher Platz für die Stadt, für Wohnungen und für Vororte sein: und die Stadt soll in ihrer Mitte sein.

  • 24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.

  • 17Und er hat für sie das Los geworfen, und seine Hand hat es ihnen mit der Messschnur zugeteilt: sie werden es für immer besitzen, von Generation zu Generation werden sie darin wohnen.

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    45Auch von den Kindern der Fremden, die bei euch wohnen, könnt ihr kaufen, ebenso von ihren Familien, die sie in eurem Land geboren haben: und sie sollen euer Besitz sein.

    46Ihr sollt sie euren Kindern nach euch zum Erbe überlassen, als Dauerbesitz sie haben: Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht hart herrschen.

    47Wenn ein Fremder oder Gastreiser unter euch reich wird und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden oder Gastreiser unter euch oder einem Stamm von dessen Familie verkauft,

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    12Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch heilig sein: Ihr sollt von dem Feld essen, was es trägt.

    13Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.

    14Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.

    15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

    16Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.

  • 28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.

  • 28Und es soll ihnen zum Erbe sein: Ich bin ihr Erbe; und ihr sollt ihnen keinen Besitz in Israel geben: Ich bin ihr Besitz.

  • 2Darum sollen sie kein Erbe unter ihren Brüdern haben: der HERR ist ihr Erbe, wie er es ihnen gesagt hat.

  • 4Denn die Kinder Josephs waren zwei Stämme, Manasse und Ephraim; deshalb gaben sie den Leviten keinen Anteil im Land, außer Städten zum Wohnen und deren Vororte für ihr Vieh und ihren Besitz.

  • 27Und der Levit, der in deinen Toren ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.

  • Hes 45:4-6
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    4Der heilige Anteil des Landes soll für die Priester sein, die Diener des Heiligtums, die dem HERRN nahekommen, um ihm zu dienen: und es soll ein Ort für ihre Häuser sein und ein heiliger Ort für das Heiligtum.

    5Und die fünfundzwanzigtausend in der Länge und die zehntausend in der Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, für sich haben, als Besitz für zwanzig Kammern.

    6Und ihr sollt das Gebiet der Stadt auf fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, gegenüber dem Opferanteil des heiligen Teils: es soll für das ganze Haus Israel sein.

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    7So sollen alle Städte, die ihr den Leviten gebt, insgesamt achtundvierzig Städte sein, mit ihren Vororten.

    8Und der Besitz der Städte, den ihr gebt, soll von dem Erbbesitz der Kinder Israels stammen: Von denen, die viel haben, sollt ihr viel geben, und von denen, die wenig haben, sollt ihr wenig geben: Jeder soll von seinen Erbteilen den Leviten Städte geben.

  • 12Aber die Felder der Stadt und ihre Dörfer gaben sie Kaleb, dem Sohn Jephunnes, zu seinem Besitz.

  • 22Nur das Land der Priester kaufte er nicht; denn die Priester hatten eine Zuweisung vom Pharao und lebten von der Zuteilung, die der Pharao ihnen gab; deshalb verkauften sie ihr Land nicht.

  • 2Befiehl den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land Kanaan kommt; (dies ist das Land, das euch als Erbe zufallen soll, nämlich das Land Kanaan mit seinen Grenzen:)

  • 4Und wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, dann wird ihr Erbe dem Erbe des Stammes zugeteilt, dem sie angehören: So wird ihr Erbe vom Erbe des Stammes unserer Väter genommen.

  • 8Er soll gleiche Anteile zum Essen haben, zusätzlich zu dem, was er aus dem Verkauf seines Erbes bekommt.

  • 7So soll das Erbe der Kinder Israel nicht von Stamm zu Stamm wechseln: Denn jeder der Kinder Israel soll sich an das Erbe des Stammes seiner Väter halten.

  • 4Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat für den HERRN: Du sollst dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.

  • 15Denn so spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Häuser, Felder und Weinberge werden wieder in diesem Land erworben werden.