2. Mose 22:12
Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.
Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.
If it was attacked and torn apart by a wild animal, the neighbor must provide evidence of this, but does not need to pay restitution for the torn animal.
And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
If it is stolen from him, he shall make restitution to the owner.
But if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.
And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
Stiehlt es ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HERRN bezahlen.
22:11 Stiehlt's ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn bezahlen.
Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;
Yf it be stollen from him, then he shall make restitucion vnto the owner:
Yf a thefe steale it from him, then shal he make restitucio vnto the owner therof.
But if it be stollen fro him, he shal make restitution vnto the owner thereof.
And if it be stollen from hym, then he shall make restitution vnto the owner therof.
And if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
But if it is stolen from him, he shall make restitution to the owner of it.
but if it is certainly stolen from him, he doth repay to its owner;
But if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
But if it be stolen from him, he shall make restitution unto the owner thereof.
But if it is taken from him by a thief, he is to make up for the loss of it to its owner.
But if it is stolen from him, he shall make restitution to its owner.
But if it was stolen from him, he will pay its owner.
Maar indien het van hem zekerlijk gestolen is, hij zal het zijn heer wedergeven.
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13Wenn es zerrissen aufgefunden wird, soll er es als Zeugen vorbringen, und er soll nicht für das Ersetzte bezahlen, das zerrissen wurde.
14Wenn jemand etwas von seinem Nachbarn leiht und es verletzt oder stirbt, während der Eigentümer nicht dabei ist, soll er es auf jeden Fall ersetzen.
15Wenn der Eigentümer dabei ist, soll er es nicht ersetzen; wenn es vermietet ist, ist es durch seinen Lohn gedeckt.
1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
2Wenn ein Dieb beim Einbrechen ertappt wird und dabei erschlagen wird, soll kein Blut für ihn vergossen werden.
3Wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, soll Blut für ihn vergossen werden; denn er muss volle Wiedergutmachung leisten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, sei es Rind, Esel oder Schaf, soll er doppelt erstatten.
5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
6Wenn Feuer ausbricht und in Dornengestrüpp gerät, sodass Garben, stehendes Getreide oder das Feld verbrannt werden, soll derjenige, der das Feuer entzündet hat, unbedingt Wiedergutmachung leisten.
7Wenn jemand seinem Nachbarn Geld oder anderes zur Aufbewahrung gibt und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird, soll der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte zahlen.
8Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Eigentümer des Hauses vor die Richter gebracht werden, um festzustellen, ob er seine Hand an das Gut seines Nachbarn gelegt hat.
9Bei jeglicher Art von Übertretung, ob es ein Rind, Esel, Schaf, Kleidung oder irgendein verlorenes Ding betrifft, das jemand als sein Eigentum beansprucht, soll die Sache vor die Richter kommen; und denjenigen, den die Richter verurteilen, soll das Doppelte seinem Nachbarn erstatten.
10Wenn jemand seinem Nachbarn einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder irgendein Tier zur Aufbewahrung gibt und es stirbt, verletzt wird oder wegläuft, ohne dass jemand es sieht:
11Dann soll ein Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, dass er seine Hand nicht an das Eigentum seines Nachbarn gelegt hat; der Eigentümer soll das annehmen, und er soll es nicht ersetzen.
2Wenn jemand sündigt und sich gegen den HERRN vergeht und seinen Nachbarn belügt in dem, was ihm zur Verwahrung gegeben wurde, oder in einer Sache des Handels, oder etwas, das durch Gewalt genommen wurde, oder seinen Nachbarn betrogen hat;
3Oder etwas Gefundenes geleugnet hat und darüber lügt und falsch schwört; in all diesen Dingen, die ein Mensch tut und darin sündigt:
4Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat,
5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.
30Man verachtet einen Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seinen Hunger zu stillen;
31Aber wenn er ertappt wird, muss er siebenfach erstatten; er muss all die Habe seines Hauses geben.
1Du sollst den Ochsen oder das Schaf deines Bruders nicht verstreut umherirren sehen und dich vor ihnen verbergen: Du sollst sie gewisslich zu deinem Bruder zurückbringen.
2Und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe ist oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein eigenes Haus bringen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder danach sucht, dann sollst du es ihm zurückgeben.
3Auf die gleiche Weise sollst du mit seinem Esel verfahren, und so sollst du mit seiner Kleidung tun; und mit allem Verlorenen deines Bruders, was er verloren hat und du gefunden hast, sollst du gleichermaßen tun: Du darfst dich nicht verstecken.
18Was er erarbeitet hat, muss er zurückgeben und nicht verschlingen; die Wiedergutmachung wird gemäß seinem Besitz sein, und er wird sich nicht daran erfreuen.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
34so soll der Besitzer der Grube Ersatz leisten, indem er dem Besitzer des Tieres Geld gibt; und das tote Tier soll ihm gehören.
35Stoßt ein Ochse eines Mannes den eines anderen, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld teilen und auch den toten Ochsen teilen.
36War der Ochse aber bekannt dafür, dass er stößt, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss einen Ochsen für den Ochsen zahlen, und das tote Tier soll sein sein.
26Wenn du überhaupt das Kleid deines Nächsten als Pfand nimmst, sollst du es ihm zurückgeben, bevor die Sonne untergeht.
15Du sollst nicht stehlen.
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.
18Und wer ein Tier tötet, soll es ersetzen: Tier für Tier.
19Und wenn ein Mensch seinem Nächsten einen Schaden zufügt; wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
20Bruch für Bruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn: wie er einem Menschen einen Schaden zugefügt hat, so soll ihm getan werden.
21Und wer ein Tier tötet, der soll es ersetzen; und wer einen Menschen tötet, der soll getötet werden.
27Warum sollte man dir dein Bett unter dir wegnehmen, wenn du nichts zu bezahlen hast?
7Wenn jemand ergriffen wird, wie er einen seiner Brüder von den Kindern Israels stiehlt, ihn als Sklaven verkauft oder ihn ausbeutet, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.
39Was von wilden Tieren zerrissen wurde, brachte ich nicht zu dir, ich habe den Verlust selbst getragen; von meiner Hand hast du es gefordert, sei es gestohlen bei Tag oder bei Nacht.
12Und wenn der Mann arm ist, sollst du nicht mit seinem Pfand schlafen.
13Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem eigenen Gewand schlafen kann und dich segnet. Und das wird dir im Angesicht des HERRN, deines Gottes, als Gerechtigkeit angerechnet.
19Du sollst nicht stehlen.
7und niemanden bedrückt, dem Schuldner sein Pfand zurückgibt, nicht gewaltsam raubt, dem Hungrigen sein Brot gibt und den Nackten mit Kleidung bedeckt,
7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.
8Wenn dieser Mann jedoch keinen Verwandten hat, dem er den Schaden ersetzen kann, soll der Schaden dem HERRN zugeführt werden, dem Priester, zusätzlich zum Widder der Sühne, mit dem für ihn Sühnung geleistet wird.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
14Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.
4Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes herumirrend triffst, sollst du ihn ihm zurückbringen.
16Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.