3. Mose 27:13

German GT (KJV/Masoretic)

Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.

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Referenzierte Verse

  • 3.Mose 27:15 : 15 Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
  • 3.Mose 27:19 : 19 Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
  • 3.Mose 22:14 : 14 Und wenn ein Mann unwissentlich von der heiligen Gabe isst, soll er ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester mit der heiligen Gabe geben.
  • 3.Mose 27:10 : 10 Er soll es nicht ändern, noch vertauschen, ein gutes für ein schlechtes oder ein schlechtes für ein gutes; und wenn er doch ein Tier gegen ein anderes austauscht, sollen es und das Austauschobjekt heilig sein.
  • 3.Mose 5:16 : 16 Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.
  • 3.Mose 6:4-5 : 4 Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat, 5 Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.

Ähnliche Verse (KI)

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    14Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.

    15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.

    16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.

    17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.

    18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.

    19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.

    20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.

    21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.

    22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,

    23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.

    24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.

    25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.

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    31Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.

    32Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.

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    27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.

    28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.

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    2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.

    3Und die Einschätzung soll für einen männlichen von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, betragen.

    4Für eine weibliche soll deine Einschätzung dreißig Schekel sein.

    5Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.

    6Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.

    7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.

    8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.

    9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.

  • 12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.

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    24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.

    25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.

    26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?

    27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.

    28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.

    29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.

    30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.

    31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.

  • 16Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.

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    49Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.

    50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.

    51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.

    52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.

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    7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.

    8Wenn dieser Mann jedoch keinen Verwandten hat, dem er den Schaden ersetzen kann, soll der Schaden dem HERRN zugeführt werden, dem Priester, zusätzlich zum Widder der Sühne, mit dem für ihn Sühnung geleistet wird.

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    4Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat,

    5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.

  • 14Und wenn ein Mann unwissentlich von der heiligen Gabe isst, soll er ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester mit der heiligen Gabe geben.

  • 16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.

  • 12Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.

  • 1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.

  • 30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.

  • 33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.

  • 15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.

  • 5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.