3. Mose 27:31

German GT (KJV/Masoretic)

Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.

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  • 13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.

  • 82%

    17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.

    18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.

    19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.

    20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.

  • 15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.

  • 80%

    26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.

    27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.

    28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.

    29Kein geweihtes, das von den Menschen geweiht wird, soll erlöst werden; es soll gewiss getötet werden.

    30Und der gesamte Zehnte des Landes, ob von der Saat des Landes oder von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig.

  • 79%

    32Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.

    33Er soll nicht nachforschen, ob es gut oder schlecht ist, noch es austauschen; und wenn er es aber austauschen sollte, sollen es und der Austausch heilig sein; es soll nicht erlöst werden.

  • 75%

    7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.

    8Wenn dieser Mann jedoch keinen Verwandten hat, dem er den Schaden ersetzen kann, soll der Schaden dem HERRN zugeführt werden, dem Priester, zusätzlich zum Widder der Sühne, mit dem für ihn Sühnung geleistet wird.

  • 75%

    4Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat,

    5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.

  • 16Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.

  • 14Und wenn ein Mann unwissentlich von der heiligen Gabe isst, soll er ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester mit der heiligen Gabe geben.

  • 73%

    51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.

    52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.

  • 73%

    24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.

    25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.

    26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?

    27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.

    28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.

    29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.

  • 71%

    26So sprich zu den Leviten und sage ihnen: Wenn ihr die Zehnten von den Kindern Israel nehmt, die ich euch als Erbe von ihnen gegeben habe, dann sollt ihr davon ein Hebopfer dem HERRN bringen, nämlich ein Zehntel des Zehnten.

    27Und euer Hebopfer soll euch wie das Korn von der Tenne und wie der volle Most der Kelter angerechnet werden.

  • 5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.

  • 71%

    8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.

    9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.

  • 22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,

  • 37Und dass wir die Erstlingsgabe unseres Teigs und unserer Hebeopfer, die Früchte aller Bäume, des Weines und des Öls zu den Priestern, zu den Kammern des Hauses unseres Gottes, und die Zehnten unseres Landes zu den Leviten bringen würden, damit die Leviten in allen Städten unseres Anbaus die Zehnten erhalten.

  • 1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.

  • 4Und je ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer.

  • 10Und die heiligen Dinge eines jeden Mannes sollen sein Eigen sein: Was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.

  • 22Du sollst gewissenhaft den ganzen Ertrag deines Samens verzehnten, den das Feld Jahr für Jahr hervorbringt.

  • 10Je ein Zehntel für jedes der sieben Lämmer.

  • 69%

    5Sobald der Befehl bekannt wurde, brachten die Kinder Israels in Fülle die Erstlingsfrüchte von Korn, Wein, Öl, Honig und aller Feldfrüchte, und den Zehnten von allem brachten sie reichlich ein.

    6Auch die Kinder Israels und Judas, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten der heiligen Dinge, die dem HERRN, ihrem Gott, geweiht waren, und legten sie zu Haufen zusammen.

  • 30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.

  • 29Ein Zehntel Efa für jedes Lamm, während der sieben Lämmer;

  • 15Und je ein Zehntel für jedes der vierzehn Lämmer.

  • 69%

    31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.

    32Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.

    33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.

  • 15Und er wird den Zehnten eures Saatguts und eurer Weinberge nehmen und seinen Hofbeamten und Dienern geben.

  • 29Nehmt es von deren Hälfte und gebt es als Hebegabe des HERRN dem Priester Eleasar.

  • 49Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.