3. Mose 27:15
Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
If the one who consecrated it wishes to redeem their house, they must add a fifth to the valuation price, and it shall become theirs.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
And if he who sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of your estimation to it, and it shall be his.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
So es aber der, so es geheiliget hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das es geschätzet ist, drauf geben, so soll's sein werden.
So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden.
Will es aber derjenige lösen, der es geheiligt hat, so soll er den fünften Teil dazulegen; dann gehört es ihm.
Yf he that sanctifyed it will redeme his housse let him geue the fyfte parte of the money that it was iudged at thereto and it shalbe his.
But yf he yt sanctified it, wyl redeme it, he shal geue ye fifth parte of syluer therto, aboue that it was set at: So shal it be his.
But if he that sanctified it, will redeeme his house, then hee shall giue thereto the fift part of money more then thy estimation, & it shalbe his.
And when he that sanctified it wyll redeeme his house, let hym geue the fift part of the money that it was iudged at therto, and it shalbe his.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
If he who dedicates it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of your valuation to it, and it shall be his.
and if he who is sanctifying doth redeem his house, then he hath added a fifth of the money of thy valuation to it, and it hath become his.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
And if he that sanctified it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be his.
And if the owner has a desire to get back his house, let him give a fifth more than your value, and it will be his.
If he who dedicates it will redeem his house, then he shall add the fifth part of the money of your valuation to it, and it shall be his.
If the one who consecrates it redeems his house, he must add to it one fifth of its conversion value in silver, and it will belong to him.
En indien hij, die het geheiligd heeft, zijn huis zal lossen, zo zal hij een vijfde deel des gelds uwer schatting daarboven toedoen, zo zal het zijne zijn.
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12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
14Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.
21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.
22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,
23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.
31Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.
32Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.
24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.
32Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
16Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.
49Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
14Und wenn ein Mann unwissentlich von der heiligen Gabe isst, soll er ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester mit der heiligen Gabe geben.
35soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und sagen: Mir scheint, als ob eine Plage im Haus wäre.
36Dann soll der Priester befehlen, das Haus zu leeren, bevor der Priester hineingeht, um die Plage zu betrachten, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu betrachten.
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.
2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.
7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.
8Wenn dieser Mann jedoch keinen Verwandten hat, dem er den Schaden ersetzen kann, soll der Schaden dem HERRN zugeführt werden, dem Priester, zusätzlich zum Widder der Sühne, mit dem für ihn Sühnung geleistet wird.
5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.
10Und die heiligen Dinge eines jeden Mannes sollen sein Eigen sein: Was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.
4Der heilige Anteil des Landes soll für die Priester sein, die Diener des Heiligtums, die dem HERRN nahekommen, um ihm zu dienen: und es soll ein Ort für ihre Häuser sein und ein heiliger Ort für das Heiligtum.
44soll der Priester kommen, um zu schauen. Wenn die Plage im Haus fortgeschritten ist, ist es ein hartnäckiger Aussatz im Haus: es ist unrein.
45Er soll das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holz und den ganzen Mörtel des Hauses, und es an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
5Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.