3. Mose 27:5
Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
If the person is five to twenty years old, the valuation for a male shall be twenty shekels, and for a female, ten shekels.
And if it be from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the ma twenty shekels, and for the fema ten shekels.
And if it is from five years old even to twenty years old, then your estimation shall be for the male twenty shekels, and for the female ten shekels.
Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person(Eig. eines Männlichen) zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel;
Von fünf Jahren bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf zehn Sekel.
Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge.
Im Alter von fünf bis zwanzig Jahren sollst du ihn schätzen auf zwanzig Schekel, wenn es ein Knabe ist, aber auf zehn Schekel, wenn es ein Mädchen ist.
And from.v. yeres to xx. the male shalbe set at.xx. sycles and the female at.x. sycles.
Yf it be fyue yeare olde vnto twentye yeare, thou shalt set it at twentye Sycles, whan it is a man childe: but a woman at ten Sycles.
And from fiue yere old to twentie yere olde thy valuation shall be for the male twentie shekels, and for the female ten shekels.
And from fiue yeres to twentie, thy valuation shalbe of the male twentie sicles, and of the female ten sicles.
And if [it be] from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.
If the person is from five years old even to twenty years old, then your valuation shall be for a male twenty shekels, and for a female ten shekels.
and if from a son of five years even unto a son of twenty years -- then hath thy valuation been of the male twenty shekels, and for the female, ten shekels;
And if it be from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.
And if it be from five years old even unto twenty years old, then thy estimation shall be of the male twenty shekels, and for the female ten shekels.
And if the person is from five to twenty years old, the value will be twenty shekels for a male, and ten for a female.
If the person is from five years old even to twenty years old, then your valuation shall be for a male twenty shekels, and for a female ten shekels.
If the person is from five years old up to twenty years old, the conversion value of the male is twenty shekels, and for the female ten shekels.
En is het van een, die vijf jaren oud is, tot een, die twintig jaren oud is, zo zal uw schatting van een man twintig sikkelen zijn, en voor een vrouw tien sikkelen.
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6Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.
7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.
3Und die Einschätzung soll für einen männlichen von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, betragen.
4Für eine weibliche soll deine Einschätzung dreißig Schekel sein.
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
47Du sollst fünf Schekel pro Person nach dem Schekel des Heiligtums nehmen: (Der Schekel hat zwanzig Gerah:)
48Und du sollst das Geld, mit dem sie erlöst werden, Aaron und seinen Söhnen geben.
12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
12Und der Schekel soll zwanzig Gerah betragen: zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen euer Maneh sein.
23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
26Ein Bekah für jeden Mann, das ist ein halber Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, für jeden, der gezählt wurde, von zwanzig Jahren aufwärts, für sechshunderttausend und dreitausendfünfhundertfünfzig Männer.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
19und sie sollen ihm eine Strafe von hundert Schekel Silber auferlegen, und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einer Jungfrau in Israel einen schlechten Ruf gemacht hat: und sie soll seine Frau sein; er darf sie nicht zeitlebens verstossen.
20Wenn aber diese Sache wahr ist, und für die junge Frau keine Zeichen der Jungfräulichkeit gefunden werden:
13Dies sollen sie geben, jeder, der unter die Gemusterten kommt: den halben Schekel nach dem Maß des Heiligtums (ein Schekel sind zwanzig Gera): ein halber Schekel soll das Hebopfer für den HERRN sein.
14Jeder, der unter die Gemusterten kommt, von zwanzig Jahren an und darüber, soll dem HERRN ein Hebopfer geben.
15Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel, wenn sie dem HERRN ein Hebopfer geben zur Sühnung für eure Seelen.
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.
31Ob der Ochse einen Sohn oder eine Tochter stößt, soll man nach diesem gleichen Recht verfahren.
32Wenn der Ochse einen Knecht oder eine Magd stößt, soll er ihrem Herrn dreißig Schekel Silber zahlen, und der Ochse soll gesteinigt werden.
50Von den Erstgeborenen der Kinder Israels nahm er das Geld; tausenddreihundertfünfundsechzig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums:
17Wenn ihr Vater sich weigert, sie ihm zu geben, soll er ihm Geld gemäß der üblichen Mitgift für Jungfrauen zahlen.
28Und erhebt einen Tribut für den HERRN von den Kriegsleuten, die in den Kampf gezogen sind: eine Seele von fünfhundert, sowohl von den Menschen als auch vom Vieh, den Eseln und den Schafen:
29dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll seine Frau sein; weil er sie erniedrigt hat, darf er sie nicht zeitlebens verstoßen.
10Deine Nahrung, die du essen wirst, soll abgewogen sein, zwanzig Schekel pro Tag; von Zeit zu Zeit sollst du davon essen.
27Denn nach den letzten Worten Davids wurden die Leviten von zwanzig Jahren an und darüber gezählt.
31Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.
1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
2Zählt die ganze Gemeinde der Kinder Israel, von zwanzig Jahren an und darüber, nach ihren Vaterhäusern, alle, die in Israel kriegsdienstfähig sind.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
3von zwanzig Jahren an und darüber, alle, die in Israel zum Krieg ausziehen können: du und Aaron sollt sie nach ihren Heerscharen zählen.
7Und wenn ein Mann seine Tochter als Magd verkauft, soll sie nicht wie die Knechte freigehen.
9Hat er sie seinem Sohn verlobt, so soll er mit ihr nach dem Recht der Töchter verfahren.
30von dreißig Jahren an und darüber bis fünfzig Jahren, alle, die in den Dienst eintreten, um die Arbeiten im Zelt der Begegnung zu verrichten.
4Zählt das Volk von zwanzig Jahren an und darüber, wie der HERR es Mose und den Kindern Israel befohlen hatte, die aus dem Land Ägypten gezogen waren.
23von dreißig Jahren an und darüber bis fünfzig Jahre, und zähle sie, alle, die zum Dienst eintreten, um Arbeit im Zelt der Begegnung zu verrichten.