24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.