3. Mose 27:23
soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
the priest will calculate its value up to the Year of Jubilee, and the person must pay the value on that day. It will be holy to the LORD.
Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, even unto the year of the jubi: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD.
Then the priest shall reckon to him the worth of your estimation, even to the year of the Jubilee: and he shall give your estimation in that day, as a holy thing to the LORD.
then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation unto the year of jubilee: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto Jehovah.
so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten.
Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, even unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto the LORD.
so soll ihn der Priester rechnen, was er gilt, bis an das Halljahr; und er soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß er dem HERRN heilig sei.
so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei.
so soll ihm der Priester den Betrag nach deiner Schatzung berechnen bis zum Jubeljahr, und er soll an demselben Tage den Schatzungswert geben, daß es dem HERRN geweiht sei.
then the preast shall reken with him what it is worth vnto the trompet yere and he shall geue the price that it is set at the same daye, and it shalbe holy vnto the Lorde.
then shal ye prest reken it, what it is worth vnto the yeare of Iubilye, & the same daye shall he geue the pryce that it is set at, vnto the LORDE for the Sanctuary.
Then the Priest shall set the price to him, as thou esteemest it, vnto the yeere of Iubile, & he shall giue thy price the same day, as a thing holy vnto the Lord.
The priest shal recken vnto him what it is worth vnto the yere of Iubilee, and he shall geue the price that it is set at the same day, as a thyng consecrate vnto the Lorde.
Then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation, [even] unto the year of the jubile: and he shall give thine estimation in that day, [as] a holy thing unto the LORD.
then the priest shall reckon to him the worth of your valuation up to the Year of Jubilee; and he shall give your valuation on that day, as a holy thing to Yahweh.
then hath the priest reckoned to him the amount of thy valuation unto the year of jubilee, and he hath given thy valuation in that day -- a holy thing to Jehovah;
then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation unto the year of jubilee: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto Jehovah.
then the priest shall reckon unto him the worth of thy estimation unto the year of jubilee: and he shall give thine estimation in that day, as a holy thing unto Jehovah.
Then the value fixed by you up to the year of Jubilee will be worked out for him by the priest, and in that day he will give the amount of your value as holy to the Lord.
then the priest shall reckon to him the worth of your valuation up to the Year of Jubilee; and he shall give your valuation on that day, as a holy thing to Yahweh.
the priest will calculate for him the amount of its conversion value until the jubilee year, and he must pay the conversion value on that jubilee day as something that is holy to the LORD.
Zo zal de priester hem rekenen de som uwer schatting tot het jubeljaar; en hij zal op denzelven dag uw schatting geven, een heiligheid den HEERE.
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12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
14Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.
15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.
21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.
22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,
24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.
1Und der HERR sprach zu Mose:
2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.
3Und die Einschätzung soll für einen männlichen von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, betragen.
4Für eine weibliche soll deine Einschätzung dreißig Schekel sein.
5Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
6Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.
7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
12Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch heilig sein: Ihr sollt von dem Feld essen, was es trägt.
13Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.
10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freigabe ausrufen im ganzen Land für alle seine Bewohner: Es soll ein Jubeljahr für euch sein, und jeder von euch soll zu seinem Besitz und jeder zu seiner Familie zurückkehren.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
27Und euer Hebopfer soll euch wie das Korn von der Tenne und wie der volle Most der Kelter angerechnet werden.
40Sondern wie einen Tagelöhner und Beisassen soll er bei dir sein und bis zum Jubeljahr bei dir dienen:
9Und jede Opfergabe aller heiligen Gaben der Kinder Israel, die sie dem Priester bringen, soll ihm gehören.
10Und die heiligen Dinge eines jeden Mannes sollen sein Eigen sein: Was jemand dem Priester gibt, soll ihm gehören.
10Rede zu den Kindern Israels und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, und seine Ernte einbringt, sollt ihr dem Priester eine Garbe der Erstlingsfrüchte eurer Ernte bringen.
8Und du sollst sieben Sabbatjahre für dich zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre ergibt.
54Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
30Darum sollst du zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon dargebracht habt, dann soll es den Leviten als Ertrag der Tenne und als Ertrag der Kelter angerechnet werden.
6Und er soll sein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen makellosen Widder aus der Herde, gemäß deiner Schätzung, als Schuldopfer zu dem Priester:
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.