3. Mose 27:6
Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.
Und wenn es von einem Monat bis fünf Jahre alt ist, soll deine Einschätzung fünf Schekel Silber für den männlichen und drei Schekel Silber für die weibliche sein.
If the person is one month old to five years old, the valuation for a male shall be five shekels of silver, and for a female, three shekels of silver.
And if it be from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the ma five shekels of silver, and for the fema thy estimation shall be three shekels of silver.
And if it is from a month old even to five years old, then your estimation shall be for the male five shekels of silver, and for the female your estimation shall be three shekels of silver.
Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben(Eig. eines Männlichen) fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens(Eig. eines Weiblichen) drei Sekel Silber;
Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber;
Von einem Monden an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf silberne Sekel, wenn's ein Mannsbild ist; ein Weibsbild aber auf drei silberne Sekel.
Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge.
Im Alter von einem Monat bis zu fünf Jahren sollst du ihn schätzen auf fünf Schekel Silber, wenn es ein Knabe ist, aber auf drei Schekel Silber, wenn es ein Mädchen ist.
And from a moneth vnto.v. yere the male shalbe set at.v. sycles of syluer and the female at thre.
Yf it be a moneth olde vnto fiue yeare, thou shalt set it at fyue Sycles of syluer, whan it is a machilde: but a woman at thre Syluer Sycles.
But fro a moneth old vnto fiue yere old, thy price of the male shall bee fiue shekels of siluer, and thy price of the female, three shekels of siluer.
And from a moneth vnto fiue yeres, thy estimation shalbe of the male at fiue sicles of siluer, and the female at three sicles of siluer.
And if [it be] from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation [shall be] three shekels of silver.
If the person is from a month old even to five years old, then your valuation shall be for a male five shekels of silver, and for a female your valuation shall be three shekels of silver.
and if from a son of a month even unto a son of five years -- then hath thy valuation been of the male five shekels of silver, and for the female thy valuation `is' three shekels of silver;
And if it be from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation shall be three shekels of silver.
And if it be from a month old even unto five years old, then thy estimation shall be of the male five shekels of silver, and for the female thy estimation shall be three shekels of silver.
And if the person is from one month to five years old, then the value for a male will be five shekels of silver, and for a female three shekels.
If the person is from a month old even to five years old, then your valuation shall be for a male five shekels of silver, and for a female your valuation shall be three shekels of silver.
If the person is one month old up to five years old, the conversion value of the male is five shekels of silver, and for the female the conversion value is three shekels of silver.
Maar is het van een, die een maand oud is, tot een, die vijf jaren oud is, zo zal uw schatting van een man zijn vijf sikkelen zilvers, en uw schatting over een vrouw zal zijn drie sikkelen zilvers.
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2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.
3Und die Einschätzung soll für einen männlichen von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Schekel Silber, nach dem Schekel des Heiligtums, betragen.
4Für eine weibliche soll deine Einschätzung dreißig Schekel sein.
5Und wenn es von fünf bis zwanzig Jahren ist, soll die Einschätzung zwanzig Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
15Alles, was den Mutterleib öffnet, von allem Lebendigen, das sie dem HERRN bringen, ob von Menschen oder Tieren, soll dein sein; dennoch sollst du den Erstgeborenen der Menschen voller Weise erlösen und das Erstgeborene unreiner Tiere sollst du erlösen.
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.
46Und für die, die von den zweihundertdreiundsiebzig Erstgeborenen der Kinder Israels zu erlösen sind, die mehr sind als die Leviten;
47Du sollst fünf Schekel pro Person nach dem Schekel des Heiligtums nehmen: (Der Schekel hat zwanzig Gerah:)
48Und du sollst das Geld, mit dem sie erlöst werden, Aaron und seinen Söhnen geben.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
50Von den Erstgeborenen der Kinder Israels nahm er das Geld; tausenddreihundertfünfundsechzig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums:
15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
25Und das Silber derer, die aus der Gemeinde gezählt wurden, betrug hundert Talente und tausendsiebenhundertfünfundsiebzig Schekel, nach dem Schekel des Heiligtums.
26Ein Bekah für jeden Mann, das ist ein halber Schekel nach dem Schekel des Heiligtums, für jeden, der gezählt wurde, von zwanzig Jahren aufwärts, für sechshunderttausend und dreitausendfünfhundertfünfzig Männer.
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.
31Ob der Ochse einen Sohn oder eine Tochter stößt, soll man nach diesem gleichen Recht verfahren.
32Wenn der Ochse einen Knecht oder eine Magd stößt, soll er ihrem Herrn dreißig Schekel Silber zahlen, und der Ochse soll gesteinigt werden.
13Dies sollen sie geben, jeder, der unter die Gemusterten kommt: den halben Schekel nach dem Maß des Heiligtums (ein Schekel sind zwanzig Gera): ein halber Schekel soll das Hebopfer für den HERRN sein.
12Und der Schekel soll zwanzig Gerah betragen: zwanzig Schekel, fünfundzwanzig Schekel, fünfzehn Schekel sollen euer Maneh sein.
29dann soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater des Mädchens fünfzig Schekel Silber geben, und sie soll seine Frau sein; weil er sie erniedrigt hat, darf er sie nicht zeitlebens verstoßen.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
15Der Reiche soll nicht mehr geben und der Arme nicht weniger als einen halben Schekel, wenn sie dem HERRN ein Hebopfer geben zur Sühnung für eure Seelen.
5Wenn sie aber ein weibliches Kind gebiert, soll sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Absonderung, und sie soll im Blut ihrer Reinigung sechsundsechzig Tage bleiben.
6Und wenn die Tage ihrer Reinigung vollendet sind, für einen Sohn oder eine Tochter, soll sie ein einjähriges Lamm als Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube als Sündopfer an den Eingang der Stiftshütte zum Priester bringen.
7Der Priester soll es vor dem HERRN opfern und Sühnung für sie bewirken; und sie wird von dem Ausfluss ihres Blutes gereinigt werden. Das ist das Gesetz für die Frau, die einen männlichen oder weiblichen Nachkommen geboren hat.
28Und erhebt einen Tribut für den HERRN von den Kriegsleuten, die in den Kampf gezogen sind: eine Seele von fünfhundert, sowohl von den Menschen als auch vom Vieh, den Eseln und den Schafen:
19und sie sollen ihm eine Strafe von hundert Schekel Silber auferlegen, und sie dem Vater der jungen Frau geben, weil er einer Jungfrau in Israel einen schlechten Ruf gemacht hat: und sie soll seine Frau sein; er darf sie nicht zeitlebens verstossen.
17Wenn ihr Vater sich weigert, sie ihm zu geben, soll er ihm Geld gemäß der üblichen Mitgift für Jungfrauen zahlen.
6Und er soll seinem Sündopfer ein weibliches Tier aus der Herde, ein Lamm oder eine Ziege, als Sündopfer vor den HERRN bringen; und der Priester soll ihm wegen seiner Sünde Sühne leisten.
15Wenn jemand eine Untreue begeht und unwissentlich an den heiligen Dingen des HERRN sündigt; dann soll er dem HERRN als Sühne einen makellosen Widder aus der Herde bringen, dazu nach deiner Schätzung Silber-Schekel gemäß dem Schekel des Heiligtums, als Schuldopfer.
14Wenn es sich dann ergibt, dass du kein Gefallen mehr an ihr hast, sollst du sie ziehen lassen, wohin sie will; doch sollst du sie keinesfalls für Geld verkaufen oder sie als Sklavin behandeln, weil du sie gedemütigt hast.
30Ebenso sollst du mit deinem Rind und mit deinem Schaf verfahren: Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollst du es mir geben.
2Und er sagte zu seiner Mutter: Die elfhundert Schekel Silber, die dir genommen wurden, über die du geflucht hast und auch in meinen Ohren davon gesprochen hast, siehe, das Silber ist bei mir; ich habe es genommen. Und seine Mutter sagte: Gesegnet seist du vom HERRN, mein Sohn.
3Als er seiner Mutter die elfhundert Schekel Silber zurückgegeben hatte, sagte seine Mutter: Ich hatte das Silber dem HERRN von meiner Hand für meinen Sohn ganz geweiht, um ein geschnitztes Bild und ein gegossenes Bild zu machen; nun möchte ich es dir zurückgeben.
4Doch er gab das Geld seiner Mutter zurück; und seine Mutter nahm zweihundert Schekel Silber und gab sie dem Gießer, der daraus ein geschnitztes Bild und ein gegossenes Bild machte; und sie waren im Haus Michas.
1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
6Und er soll sein Schuldopfer dem HERRN bringen, einen makellosen Widder aus der Herde, gemäß deiner Schätzung, als Schuldopfer zu dem Priester: