2. Mose 22:14
Wenn jemand etwas von seinem Nachbarn leiht und es verletzt oder stirbt, während der Eigentümer nicht dabei ist, soll er es auf jeden Fall ersetzen.
Wenn jemand etwas von seinem Nachbarn leiht und es verletzt oder stirbt, während der Eigentümer nicht dabei ist, soll er es auf jeden Fall ersetzen.
If the owner is with the animal, the borrower does not need to pay. If it was rented, the payment covers the loss.
And if a man borrow ought of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof being not with it, he shall surely make it good.
If a man borrows anything from his neighbor and it is broken or dies, with its owner not being with it, he shall surely make restitution.
And if a man borrow aught of his neighbor, and it be hurt, or die, the owner thereof not being with it, he shall surely make restitution.
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt-war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;
Wenn es jemand von seinem Nächsten entlehnet, und wird beschädiget oder stirbt, daß sein HERR nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
22:13 Wenn's jemand von seinem Nächsten entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt, daß sein Herr nicht dabei ist, so soll er's bezahlen.
Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,
when a man boroweth oughte of his neghbour yf it be hurte or els dye, and yf the owner therof be not by, he shall make it good:
Yf a man borowe ought of his neghboure, and it be hurte, or dye, so that the owner therof be not by, then shall he make it good.
And if a man borow ought of his neighbour, and it be hurt, or els die, the owner thereof not being by, he shal surely make it good.
And if a man borowe ought of his neighbour, and it be hurt, or els dye, and the owner therof be not by: he shall surely make it good.
And if a man borrow [ought] of his neighbour, and it be hurt, or die, the owner thereof [being] not with it, he shall surely make [it] good.
"If a man borrows anything of his neighbor's, and it is injured, or dies, the owner of it not being with it, he shall surely make restitution.
`And when a man doth ask `anything' from his neighbour, and it hath been hurt or hath died -- its owner not being with it -- he doth certainly repay;
And if a man borrow aught of his neighbor, and it be hurt, or die, the owner thereof not being with it, he shall surely make restitution.
And if a man borrow aught of his neighbor, and it be hurt, or die, the owner thereof not being with it, he shall surely make restitution.
If a man gets from his neighbour the use of one of his beasts, and it is damaged or put to death when the owner is not with it, he will certainly have to make payment for the loss.
"If a man borrows anything of his neighbor's, and it is injured, or dies, its owner not being with it, he shall surely make restitution.
“If a man borrows an animal from his neighbor, and it is hurt or dies when its owner was not with it, the man who borrowed it will surely pay.
En wanneer iemand van zijn naaste wat begeert, en het wordt beschadigd, of het sterft; zijn heer daar niet bij zijnde, zal hij het volkomen wedergeven.
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15Wenn der Eigentümer dabei ist, soll er es nicht ersetzen; wenn es vermietet ist, ist es durch seinen Lohn gedeckt.
1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
2Wenn ein Dieb beim Einbrechen ertappt wird und dabei erschlagen wird, soll kein Blut für ihn vergossen werden.
3Wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, soll Blut für ihn vergossen werden; denn er muss volle Wiedergutmachung leisten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, sei es Rind, Esel oder Schaf, soll er doppelt erstatten.
5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
6Wenn Feuer ausbricht und in Dornengestrüpp gerät, sodass Garben, stehendes Getreide oder das Feld verbrannt werden, soll derjenige, der das Feuer entzündet hat, unbedingt Wiedergutmachung leisten.
7Wenn jemand seinem Nachbarn Geld oder anderes zur Aufbewahrung gibt und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird, soll der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte zahlen.
8Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Eigentümer des Hauses vor die Richter gebracht werden, um festzustellen, ob er seine Hand an das Gut seines Nachbarn gelegt hat.
9Bei jeglicher Art von Übertretung, ob es ein Rind, Esel, Schaf, Kleidung oder irgendein verlorenes Ding betrifft, das jemand als sein Eigentum beansprucht, soll die Sache vor die Richter kommen; und denjenigen, den die Richter verurteilen, soll das Doppelte seinem Nachbarn erstatten.
10Wenn jemand seinem Nachbarn einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder irgendein Tier zur Aufbewahrung gibt und es stirbt, verletzt wird oder wegläuft, ohne dass jemand es sieht:
11Dann soll ein Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, dass er seine Hand nicht an das Eigentum seines Nachbarn gelegt hat; der Eigentümer soll das annehmen, und er soll es nicht ersetzen.
12Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.
13Wenn es zerrissen aufgefunden wird, soll er es als Zeugen vorbringen, und er soll nicht für das Ersetzte bezahlen, das zerrissen wurde.
34so soll der Besitzer der Grube Ersatz leisten, indem er dem Besitzer des Tieres Geld gibt; und das tote Tier soll ihm gehören.
35Stoßt ein Ochse eines Mannes den eines anderen, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld teilen und auch den toten Ochsen teilen.
36War der Ochse aber bekannt dafür, dass er stößt, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss einen Ochsen für den Ochsen zahlen, und das tote Tier soll sein sein.
18Und wer ein Tier tötet, soll es ersetzen: Tier für Tier.
19Und wenn ein Mensch seinem Nächsten einen Schaden zufügt; wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
20Bruch für Bruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn: wie er einem Menschen einen Schaden zugefügt hat, so soll ihm getan werden.
21Und wer ein Tier tötet, der soll es ersetzen; und wer einen Menschen tötet, der soll getötet werden.
25Wenn du einem von meinem Volk, der arm bei dir ist, Geld leihst, sollst du nicht wie ein Wucherer ihm gegenüber handeln; ihr sollt keinen Zins von ihm nehmen.
26Wenn du überhaupt das Kleid deines Nächsten als Pfand nimmst, sollst du es ihm zurückgeben, bevor die Sonne untergeht.
4Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat,
28Wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll der Ochse gesteinigt werden, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll straffrei bleiben.
29War der Ochse aber vorher dafür bekannt, dass er stößt, und sein Besitzer ist gewarnt worden, hat ihn aber nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch der Besitzer getötet werden.
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.
1Du sollst den Ochsen oder das Schaf deines Bruders nicht verstreut umherirren sehen und dich vor ihnen verbergen: Du sollst sie gewisslich zu deinem Bruder zurückbringen.
2Und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe ist oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein eigenes Haus bringen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder danach sucht, dann sollst du es ihm zurückgeben.
27Warum sollte man dir dein Bett unter dir wegnehmen, wenn du nichts zu bezahlen hast?
14Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.
10Wenn du deinem Bruder etwas leihst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu holen.
11Du sollst draußen stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12Und wenn der Mann arm ist, sollst du nicht mit seinem Pfand schlafen.
13Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem eigenen Gewand schlafen kann und dich segnet. Und das wird dir im Angesicht des HERRN, deines Gottes, als Gerechtigkeit angerechnet.
2Wenn jemand sündigt und sich gegen den HERRN vergeht und seinen Nachbarn belügt in dem, was ihm zur Verwahrung gegeben wurde, oder in einer Sache des Handels, oder etwas, das durch Gewalt genommen wurde, oder seinen Nachbarn betrogen hat;
31Aber wenn er ertappt wird, muss er siebenfach erstatten; er muss all die Habe seines Hauses geben.
19steht aber auf und geht an seinem Stab umher, so soll der, der ihn geschlagen hat, straffrei ausgehen; nur soll er für den Verlust seiner Zeit zahlen und ihn völlig gesund machen.
20Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stock schlägt und sie sterben ihm unter der Hand, soll er gewiss bestraft werden.
21Bleibt er jedoch einen Tag oder zwei am Leben, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist sein Geld.
15wenn der Gottlose das Pfand zurückgibt, das Geraubte erstattet, in den Geboten des Lebens wandelt und kein Unrecht tut, so wird er gewiss leben, er wird nicht sterben.
21Der Gottlose borgt und zahlt nicht zurück; der Gerechte aber ist barmherzig und gibt.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
14Wenn jemand aber seinen Nächsten vorsätzlich aus List ermordet, sollst du ihn sogar von meinem Altar wegnehmen, damit er stirbt.
7Wenn jemand ergriffen wird, wie er einen seiner Brüder von den Kindern Israels stiehlt, ihn als Sklaven verkauft oder ihn ausbeutet, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.
17Wer dem Armen Barmherzigkeit erweist, leiht dem HERRN, und Er wird ihm seine Wohltat vergelten.
4Wenn du den Ochsen oder Esel deines Feindes herumirrend triffst, sollst du ihn ihm zurückbringen.
28Sprich nicht zu deinem Nächsten: Geh hin und komm wieder, morgen will ich dir geben – wenn du es hast.