Hesekiel 45:5
Und die fünfundzwanzigtausend in der Länge und die zehntausend in der Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, für sich haben, als Besitz für zwanzig Kammern.
Und die fünfundzwanzigtausend in der Länge und die zehntausend in der Breite sollen auch die Leviten, die Diener des Hauses, für sich haben, als Besitz für zwanzig Kammern.
An area twenty-five thousand cubits in length and ten thousand cubits in width will be for the Levites, who serve in the temple. It will be their possession, including twenty chambers.
And the five and twenty thousand of length, and the ten thousand of breadth, shall also the Levites, the ministers of the house, have for themselves, for a possession for twenty chambers.
And an area of twenty-five thousand in length, and ten thousand in breadth, shall also the Levites, the ministers of the house, have for themselves, for a possession for twenty chambers.
Und 25000 Ruten in die Länge und 10000 in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen(Im hebr. Texte steht: zum Eigentum, zwanzig Zellen. And. l. mit geringerer Veränderung als oben: als Tore zum Wohnen.)
Und fünfundzwanzigtausend Ruten in die Länge und zehntausend in die Breite soll den Leviten, den Dienern, des Hauses, gehören, ihnen zum Eigentum, als Städte zum Wohnen.
Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend (Ruten) lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil zu zwanzig Kammern.
Aber die Leviten, so vor dem Hause dienen, sollen auch fünfundzwanzigtausend Ruten lang und zehntausend breit haben zu ihrem Teil, daß sie da wohnen.
Und den Leviten, welche im Hause dienen, soll ein Gebiet von 25000 Länge und 10000 Breiteüberlassen werden, dazu Städte zum Wohnen.
As for the Sanctuary, it shal stonde for it self: and to the Leuites the serue in that house, there shalbe geuen xx habitacions, of the xxv M legth & x M bredth:
And in the fiue and twentie thousande of length, and the ten thousand of breadth shall the Leuites that minister in the house, haue their possession for twentie chambers.
And in the twentie and fiue thousand length, and ten thousand breadth, shall the Leuites that minister in the house haue their possession for twentie chambers.
And the five and twenty thousand of length, and the ten thousand of breadth, shall also the Levites, the ministers of the house, have for themselves, for a possession for twenty chambers.
Twenty-five thousand in length, and ten thousand in breadth, shall be to the Levites, the ministers of the house, for a possession to themselves, [for] twenty chambers.
`And of the five and twenty thousand of length, and of the ten thousand of breadth, there is to the Levites, ministrants of the house, for them -- for a possession -- twenty chambers.
And five and twenty thousand in length, and ten thousand in breadth, shall be unto the Levites, the ministers of the house, for a possession unto themselves, `for' twenty chambers.
And five and twenty thousand in length, and ten thousand in breadth, shall be unto the Levites, the ministers of the house, for a possession unto themselves, [for] twenty chambers.
A space of land twenty-five thousand long and ten thousand wide is to be for the Levites, the servants of the house, a property for themselves, for towns for their living-places.
Twenty-five thousand in length, and ten thousand in breadth, shall be to the Levites, the ministers of the house, for a possession to themselves, [for] twenty rooms.
An area eight and a quarter miles in length and three and one-third miles in width will be for the Levites, who minister at the temple, as the place for the cities in which they will live.
Voorts zullen de Levieten, die dienaars des huizes, ook de lengte hebben van vijf en twintig duizend, en de breedte van tien duizend, hunlieden tot een bezitting, voor twintig kameren.
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6Und ihr sollt das Gebiet der Stadt auf fünftausend in der Breite und fünfundzwanzigtausend in der Länge bestimmen, gegenüber dem Opferanteil des heiligen Teils: es soll für das ganze Haus Israel sein.
7Und ein Anteil soll für den Fürsten auf der einen und auf der anderen Seite des Opferanteils des heiligen Teils und des Gebiets der Stadt sein, vor dem Opferanteil des heiligen Teils und vor dem Besitz der Stadt, vom westlichen Rand westwärts und vom östlichen Rand ostwärts: die Länge soll dem einen der Anteile gegenüberstehen, vom westlichen bis zum östlichen Rand.
8Und an der Grenze von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll das Opfer sein, das ihr darbringt: fünfundzwanzigtausend Stangen in der Breite und in der Länge wie die anderen Teile, von der Ostseite bis zur Westseite, und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.
9Das Opfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt, soll fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite sein.
10Und dies soll für sie sein, ja, für die Priester: ein heiliges Opfer; nach Norden fünfundzwanzigtausend in der Länge, nach Westen zehntausend in der Breite, nach Osten zehntausend in der Breite, und nach Süden fünfundzwanzigtausend in der Länge: und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.
11Es soll für die Priester sein, die geheiligt sind von den Söhnen Zadoks, die meine Befehle gehalten haben, die nicht abgewichen sind, als die Kinder Israels abwichen, wie die Leviten abwichen.
12Dieses Opfer des Landes, das angeboten wird, soll ihnen als etwas Höchstheiliges an der Grenze der Leviten gelten.
13Gegenüber der Grenze der Priester sollen die Leviten fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite haben: die gesamte Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
1Wenn ihr aber das Land durch das Los als Erbe verteilt, sollt ihr dem HERRN ein Opfer darbringen, ein heiliges Stück des Landes: die Länge soll fünfundzwanzigtausend Rohrlängen und die Breite zehntausend betragen. Dieses soll in seinem ganzen Umfang ringsum heilig sein.
2Davon soll für das Heiligtum ein Quadrat von fünfhundert Längen und fünfhundert Breite sein, und es soll einen Umkreis von fünfzig Ellen zu den Vororten haben.
3Von diesem Maß sollst du fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite abmessen: und darin soll das Heiligtum und das Allerheiligste sein.
4Der heilige Anteil des Landes soll für die Priester sein, die Diener des Heiligtums, die dem HERRN nahekommen, um ihm zu dienen: und es soll ein Ort für ihre Häuser sein und ein heiliger Ort für das Heiligtum.
15Und die fünftausend, die in der Breite jenseits der fünfundzwanzigtausend übrig bleiben, sollen ein gewöhnlicher Platz für die Stadt, für Wohnungen und für Vororte sein: und die Stadt soll in ihrer Mitte sein.
16Und dies sollen die Abmessungen sein: die Nordseite viertausendfünfhundert, und die Südseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17Und die Vororte der Stadt sollen nach Norden zweihundertfünfzig, nach Süden zweihundertfünfzig, nach Osten zweihundertfünfzig und nach Westen zweihundertfünfzig messen.
18Und das, was in der Länge im Rest gegenüber dem Opfer des heiligen Teils liegt, soll zehntausend ostwärts und zehntausend westwärts umfassen. Und es soll dem Opfer des heiligen Teils gegenüberliegen, und der Ertrag soll für die Ernährung derer dienen, die in der Stadt arbeiten.
20Das gesamte Opfer soll fünfundzwanzigtausend mal fünfundzwanzigtausend betragen: ihr sollt das heilige Opfer quadratisch mit dem Besitz der Stadt darbringen.
21Und der Rest soll für den Fürsten sein, auf einer und der anderen Seite des heiligen Opfers und des Besitzes der Stadt, gegenüber den fünfundzwanzigtausend des Opfers gegen den Ostgrenz, und westlich gegenüber den fünfundzwanzigtausend zur Westgrenze, gegenüber den Anteilen für den Fürsten: und es soll das heilige Opfer sein; und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.
22Zudem wird aus dem Besitz der Leviten und aus dem Besitz der Stadt, der in der Mitte dessen liegt, was dem Fürsten gehört, zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, dem Fürsten gehören.
10Und zwischen den Kammern war der Abstand von zwanzig Ellen rings um das Haus auf jeder Seite.
11Und die Türen der Seitenkammern waren zu dem Platz hin, der übrigblieb, eine Tür nach Norden und eine andere Tür nach Süden; und die Breite des Platzes, der übrigblieb, war fünf Ellen ringsherum.
2Befiehl den Kindern Israels, dass sie den Leviten von ihrem Erbbesitz Städte zum Wohnen geben; und auch die Vororte der Städte ringsum sollt ihr den Leviten geben.
3Die Städte sollen ihnen zum Wohnen dienen, und die Vororte sollen für ihr Vieh, ihre Besitztümer und alle ihre Tiere sein.
4Die Vororte der Städte, die ihr den Leviten gebt, sollen von der Stadtmauer aus eintausend Ellen ringsum reichen.
5Und ihr sollt außerhalb der Stadt nach Osten zweitausend Ellen abmessen, und nach Süden zweitausend Ellen, und nach Westen zweitausend Ellen, und nach Norden zweitausend Ellen, und die Stadt soll in der Mitte liegen: Das sollen die Vororte der Städte sein.
45Und er sagte zu mir: Diese Kammer, deren Anblick nach Süden zeigt, ist für die Priester, die die Pflicht des Hauses hüten.
46Und die Kammer, deren Anblick nach Norden zeigt, ist für die Priester, die die Pflicht des Altars hüten: diese sind die Söhne Zadoks unter den Söhnen Levis, die sich dem HERRN nähern, um ihm zu dienen.
20Er maß es an den vier Seiten: Es hatte eine Mauer rundum, fünfhundert Ellen lang und fünfhundert breit, um eine Abtrennung zwischen dem Heiligtum und dem unheiligen Bereich zu schaffen.
29Und seine kleinen Gemächer und seine Pfosten und seine Bögen nach diesen Maßen: und es waren Fenster daran und an seinen Bögen ringsherum: es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit.
30Und die Bögen ringsherum waren fünfundzwanzig Ellen lang und fünf Ellen breit.
5Und er hatte ihm eine große Kammer bereitet, wo man früher die Speisopfer, den Weihrauch und die Gefäße sowie die Zehnten des Kornes, des neuen Weins und des Öls aufbewahrte, die den Leviten, den Sängern und den Torhütern zugegeben und die Opfergaben der Priester gebracht wurden.
32Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
34Das Land um ihre Städte aber darf nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz.
36Die kleinen Gemächer, die Pfosten und die Bögen davon, und die Fenster daran ringsherum: die Länge war fünfzig Ellen, und die Breite fünfundzwanzig Ellen.
33Und seine kleinen Gemächer und seine Pfosten und seine Bögen waren nach diesen Maßen: und es waren Fenster daran und an seinen Bögen ringsherum: es war fünfzig Ellen lang und fünfundzwanzig Ellen breit.
8Denn die Länge der Kammern, die im äußeren Hof lagen, betrug fünfzig Ellen: und siehe, vor dem Tempel waren es hundert Ellen.
13Auch für die Abteilungen der Priester und Leviten und für alle Arbeiten des Dienstes im Hause des HERRN und für alle Geräte des Dienstes im Hause des HERRN.
5Nimm es von ihnen, dass sie dienen im Dienst der Stiftshütte der Gemeinde; und du sollst es den Leviten geben, jedem entsprechend seinem Dienst.
5und lass es den Werkmeistern übergeben, die die Aufsicht über das Haus des HERRN haben, damit sie es den Arbeitern geben, die am Haus des HERRN arbeiten, um die Schäden des Hauses auszubessern,
7So sollen alle Städte, die ihr den Leviten gebt, insgesamt achtundvierzig Städte sein, mit ihren Vororten.
8Und der Besitz der Städte, den ihr gebt, soll von dem Erbbesitz der Kinder Israels stammen: Von denen, die viel haben, sollt ihr viel geben, und von denen, die wenig haben, sollt ihr wenig geben: Jeder soll von seinen Erbteilen den Leviten Städte geben.
5Danach maß er die Wand des Hauses, sechs Ellen, und die Breite jeder Seitenkammer vier Ellen, rings um das Haus auf jeder Seite.
12Und für die Breite des Vorhofs auf der Westseite sollen Behänge von fünfzig Ellen sein: ihre Säulen zehn, und ihre Füße zehn.
3Die Vorhalle vor dem Tempel des Hauses war zwanzig Ellen lang, entsprechend der Breite des Hauses, und die Breite davon betrug zehn Ellen vor dem Haus.
21Und seine kleinen Gemächer waren drei auf dieser Seite und drei auf jener Seite; und seine Pfosten und seine Bögen nach dem Maß des ersten Tores: seine Länge war fünfzig Ellen, und die Breite fünfundzwanzig Ellen.
12Der Raum vor den kleinen Gemächern war auch eine Elle auf dieser Seite, und der Raum war eine Elle auf jener Seite: und die kleinen Gemächer waren sechs Ellen auf dieser Seite und sechs Ellen auf jener Seite.
17Das Haus, das vor dem Allerheiligsten war, war vierzig Ellen lang.
30Und dies sind die Ausgänge der Stadt auf der Nordseite, vier Tausend fünfhundert Einheiten gemessen.
30Und von der Hälfte der Kinder Israels sollst du ein Teil von fünfzig nehmen, von den Menschen, dem Vieh, den Eseln und den Herden, aus allen Tieren, und gib sie den Leviten, die die Verantwortung über die Stiftshütte des HERRN haben.