3. Mose 27:19
Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
If the person who dedicated the field wishes to redeem it, they must add a fifth to the valuation price, and the field will be theirs again.
And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
And if he who sanctified the field will in any way redeem it, then he shall add the fifth part of the money of your estimation to it, and it shall be assured to him.
And if he that sanctified the field will indeed redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben.
And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
Will aber der, so ihn geheiliget hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, über das er geschätzet ist, drauf geben, so soll er sein werden.
Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden.
Wenn aber der, welcher das Feld geweiht hat, es lösen will, so soll er den fünften Teilüber die Schatzungssumme dazulegen, dann bleibt es sein.
Yf he that sanctifyed the felde will redeme it agayne let him put the fyfte parte of the pryce that it was set at,
But yf he yt sanctified the londe, wil redeme it agayne, then shal he geue the fifth parte of syluer therto, aboue that it was set at:
And if he that dedicateth it, will redeeme the fielde, then he shall put the fift parte of the price, that thou esteemedst it at, thereunto, and it shall remaine his.
If he that consecrated the fielde wyll redeeme it agayne, let hym put the fift part of the price that thou didst value it at therunto, and it shalbe his.
And if he that sanctified the field will in any wise redeem it, then he shall add the fifth [part] of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
If he who dedicated the field will indeed redeem it, then he shall add the fifth part of the money of your valuation to it, and it shall remain his.
`And if he really redeem the field -- he who is sanctifying it -- then he hath added a fifth of the money of thy valuation to it, and it hath been established to him;
And if he that sanctified the field will indeed redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
And if he that sanctified the field will indeed redeem it, then he shall add the fifth part of the money of thy estimation unto it, and it shall be assured to him.
And if the man who has given the field has a desire to get it back, let him give a fifth more than the price at which it was valued and it will be his.
If he who dedicated the field will indeed redeem it, then he shall add the fifth part of the money of your valuation to it, and it shall remain his.
If, however, the one who consecrated the field redeems it, he must add to it one fifth of the conversion price and it will belong to him.
En indien hij, die den akker geheiligd heeft, denzelven ganselijk lossen zal, zo zal hij een vijfde deel des gelds uwer schatting daarboven toedoen, en dezelve zal hem gevestigd zijn.
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12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
14Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.
15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
18Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.
21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.
22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,
23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.
29Kein geweihtes, das von den Menschen geweiht wird, soll erlöst werden; es soll gewiss getötet werden.
30Und der gesamte Zehnte des Landes, ob von der Saat des Landes oder von der Frucht der Bäume, gehört dem HERRN; es ist dem HERRN heilig.
31Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.
32Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.
33Er soll nicht nachforschen, ob es gut oder schlecht ist, noch es austauschen; und wenn er es aber austauschen sollte, sollen es und der Austausch heilig sein; es soll nicht erlöst werden.
24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.
32Doch die Städte der Leviten und die Häuser in ihren Städten dürfen die Leviten jederzeit einlösen.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
34Das Land um ihre Städte aber darf nicht verkauft werden, denn es ist ihr ewiger Besitz.
49Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
16Und er soll für den Schaden, den er in der heiligen Sache getan hat, Wiedergutmachung leisten und ein Fünftel hinzufügen, und es dem Priester geben: und der Priester soll ihm mit dem Widder des Schuldopfers Sühne leisten, und es soll ihm vergeben werden.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.
12Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch heilig sein: Ihr sollt von dem Feld essen, was es trägt.
13Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.
5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
14Und wenn ein Mann unwissentlich von der heiligen Gabe isst, soll er ein Fünftel hinzufügen und es dem Priester mit der heiligen Gabe geben.
7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.
54Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.