3. Mose 27:18
Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
Heiligt er aber sein Feld nach dem Jubeljahr, soll der Priester ihm das Geld nach den verbleibenden Jahren bis zum Jubeljahr berechnen, und es wird von deiner Einschätzung abgezogen.
But if they dedicate their field after the Jubilee, the priest will calculate the value based on the number of years left until the next Jubilee, and a reduction will be made from the original valuation.
But if he sanctify his field after the jubi, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubi, and it shall be abated from thy estimation.
But if he sanctifies his field after the Jubilee, then the priest shall reckon to him the money according to the years that remain, to the year of the Jubilee, and it shall be abated from your estimation.
und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahreübrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahreübrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden.
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiliget, so soll ihn der Priester rechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und danach geringer schätzen;
Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach denübrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen.
Weiht er aber das Feld nach dem Jubeljahr, so soll der Priester den Betrag berechnen nach denübrigen Jahren bis zum nächsten Jubeljahr und es je nachdem geringer schätzen.
But and if he halowe his felde after the tropetyere the preast shall reke the price with him acordynge to the yeres that remayne vnto the tropet yere, ad there after it shalbe lower sett.
Yf he haue halowed it after the yeare of Iubilye, then shal the prest reke it, acordinge to ye yeares yt remayne vnto ye yeare of Iubilye, & therafter shal he set it the lower.
But if hee dedicate his fielde after the Iubile, then the Priest shall recken him the money according to ye yeeres that remaine vnto the yere of Iubile, and it shalbe abated by thy estimation.
But and if he halowe his fielde after the Iubilee, the priest shall recken vnto hym the money, accordyng to the number of the yeres that remayne, vnto the yeres of Iublilee folowyng, and it shalbe abated by thy estimation.
But if he sanctify his field after the jubile, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain, even unto the year of the jubile, and it shall be abated from thy estimation.
But if he dedicates his field after the Jubilee, then the priest shall reckon to him the money according to the years that remain to the Year of Jubilee; and an abatement shall be made from your valuation.
and if after the jubilee he sanctify his field, then hath the priest reckoned to him the money according to the years which are left, unto the year of the jubilee, and it hath been abated from thy valuation.
But if he sanctify his field after the jubilee, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain unto the year of jubilee; and an abatement shall be made from thy estimation.
But if he sanctify his field after the jubilee, then the priest shall reckon unto him the money according to the years that remain unto the year of jubilee; and an abatement shall be made from thy estimation.
But if he gives his field after the year of Jubilee, the amount of the money will be worked out by the priest in relation to the number of years till the coming year of Jubilee, and the necessary amount will be taken off your value.
But if he dedicates his field after the Jubilee, then the priest shall reckon to him the money according to the years that remain to the Year of Jubilee; and an abatement shall be made from your valuation.
but if he consecrates his field after the jubilee, the priest will calculate the price for him according to the years that are left until the next jubilee year, and it will be deducted from the conversion value.
Maar zo hij zijn akker na het jubeljaar geheiligd zal hebben, dan zal hem de priester het geld rekenen, naar de jaren, die nog overig zijn tot het jubeljaar; en het zal van uw schatting afgetrokken worden.
Diese Verse werden mithilfe von KI-gestützter semantischer Ähnlichkeit basierend auf Bedeutung und Kontext gefunden. Ergebnisse können gelegentlich unerwartete Verbindungen enthalten.
12Und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie du es schätzest, der du Priester bist, so soll es geschehen.
13Wenn er es aber ganz und gar erlösen will, soll er ein Fünftel des Wertes zu deiner Einschätzung hinzufügen.
14Und wenn ein Mann sein Haus dem HERRN heiligen will, soll der Priester es schätzen, ob es gut oder schlecht ist; wie der Priester es schätzt, so soll es bleiben.
15Und wenn der es, der es geheiligt hat, sein Haus erlösen will, soll er das Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm gehören.
16Und wenn ein Mann dem HERRN ein Teil eines Feldes seines Eigentums heiligen will, soll deine Einschätzung nach dem Saatgut erfolgen: ein Homer Gerstensamen soll auf fünfzig Schekel Silber geschätzt werden.
17Wenn er sein Feld vom Jahr des Jubeljahres an heiligt, soll es gemäß deiner Einschätzung bleiben.
19Und wenn der es, der das Feld geheiligt hat, es irgendwie erlösen will, soll er ein Fünftel des Geldes deiner Einschätzung dazugeben, und es soll ihm sicher gehören.
20Wenn er aber das Feld nicht erlösen will oder wenn er das Feld an einen anderen Mann verkauft hat, kann es nicht mehr erlöst werden.
21Aber das Feld, wenn es im Jubeljahr freikommt, soll dem HERRN heilig sein, als ein dem HERRN geweihtes Feld; der Besitz davon soll dem Priester gehören.
22Wenn ein Mann dem HERRN ein Feld heiligt, das er gekauft hat, das nicht ein Feld seines Besitzes ist,
23soll der Priester ihm bis zum Jahr des Jubeljahres berechnen, was es wert ist, und er soll am selben Tag deine Einschätzung als heilig dem HERRN geben.
24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.
25Und alle deine Einschätzungen sollen nach dem Schekel des Heiligtums erfolgen: zwanzig Gerah soll ein Schekel sein.
26Nur die Erstgeburt der Tiere, die dem HERRN gehört, ob Ochse oder Schaf, soll niemand heiligen; sie gehört dem HERRN.
27Und wenn es ein unreines Tier ist, soll er es gemäß deiner Einschätzung erlösen und ein Fünftel hinzufügen; wenn es aber nicht erlöst wird, soll es gemäß deiner Einschätzung verkauft werden.
28Doch nichts von allem, was ein Mann dem HERRN weiht, sei es Mensch, Tier oder Feld seines Besitzes, soll verkauft oder erlöst werden: alles Geweihte ist dem HERRN hochheilig.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
29Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, kann er es innerhalb eines ganzen Jahres nach seinem Verkauf einlösen; innerhalb eines vollen Jahres kann er es einlösen.
30Wird es innerhalb eines ganzen Jahres nicht eingelöst, bleibt das Haus in der ummauerten Stadt für immer dem, der es gekauft hat, für seine Generationen: Es geht nicht im Jubeljahr heraus.
31Aber die Häuser der Dörfer ohne Mauern um sie herum sollen wie die Felder des Landes gerechnet werden: Sie können eingelöst werden und im Jubeljahr herausgehen.
7Und wenn es sechzig Jahre oder älter ist, soll die Einschätzung fünfzehn Schekel für den männlichen und zehn Schekel für die weibliche betragen.
8Wenn er aber ärmer ist als deine Einschätzung, soll er sich dem Priester vorstellen, und der Priester soll ihn schätzen; gemäß seiner Fähigkeit, der das Gelübde abgelegt hat, soll der Priester ihn schätzen.
9Und wenn es ein Tier ist, welches man dem HERRN als Opfer darbringt, so soll alles Heilige sein, was ein Mensch von solchen dem HERRN gibt.
10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freigabe ausrufen im ganzen Land für alle seine Bewohner: Es soll ein Jubeljahr für euch sein, und jeder von euch soll zu seinem Besitz und jeder zu seiner Familie zurückkehren.
11Ein Jubeljahr soll dieses fünfzigste Jahr für euch sein: Ihr sollt nicht säen noch das ernten, was von selbst wächst, noch die Trauben des unbeschnittenen Weinstocks lesen.
12Denn es ist ein Jubeljahr, es soll euch heilig sein: Ihr sollt von dem Feld essen, was es trägt.
13Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.
16Je mehr Jahre, desto höher soll der Kaufpreis sein, je weniger Jahre, desto niedriger soll er sein; denn er verkauft dir die Anzahl der Ernten.
24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
31Wenn ein Mann irgendeinen Teil seines Zehnten erlösen will, soll er ein Fünftel davon hinzufügen.
32Und bezüglich des Zehnten der Herde oder der Schafe, alles, was unter dem Stab hindurchgeht, soll der Zehnte dem HERRN heilig sein.
54Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
8Und du sollst sieben Sabbatjahre für dich zählen, siebenmal sieben Jahre, so dass die Zeit der sieben Sabbatjahre neunundvierzig Jahre ergibt.
3Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag davon einsammeln.
4Aber im siebten Jahr soll ein Sabbat der Ruhe für das Land sein, ein Sabbat für den HERRN: Du sollst dein Feld nicht besäen noch deinen Weinberg beschneiden.
5Was von deiner Ernte von selbst wächst, sollst du nicht ernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht lesen: Denn es ist ein Jahr der Ruhe für das Land.
16Die zu Erlösenden, ab einem Monat alt, sollst du nach deiner Schätzung erlösen, für das Geld von fünf Schekeln, nach dem Schekel des Heiligtums, welches zwanzig Gera sind.
27Und euer Hebopfer soll euch wie das Korn von der Tenne und wie der volle Most der Kelter angerechnet werden.
30Darum sollst du zu ihnen sagen: Wenn ihr das Beste davon dargebracht habt, dann soll es den Leviten als Ertrag der Tenne und als Ertrag der Kelter angerechnet werden.
2Sprich zu den Kindern Israel und sage ihnen: Wenn ein Mann ein Gelübde ablegt, sollen die Personen dem HERRN nach deiner Einschätzung gehören.
11Aber im siebten Jahr sollst du es ruhen lassen, damit die Armen deines Volkes davon essen können, und was sie übrig lassen, sollen die Tiere des Feldes fressen. Ebenso sollst du es mit deinem Weinberg und deinem Olivenhain halten.
5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
1Am Ende jedes siebten Jahres sollst du einen Schuldenerlass gewähren.