19soll ein männliches Tier ohne Makel darbringen, sei es vom Rind, von den Schafen oder von den Ziegen.
20Alles, was einen Makel hat, sollt ihr nicht darbringen, denn es wird nicht wohlgefällig für euch sein.
21Und wer dem HERRN ein Friedensopfer opfert, sei es zum Erfüllen eines Gelübdes oder als freiwillige Gabe von Rindern oder Schafen, es soll makellos sein, um angenommen zu werden; kein Makel darf an ihm sein.
22Ein blindes, verletztes, verkrüppeltes, ein beuliges, krätzige oder schorfige Tier sollt ihr dem HERRN nicht darbringen und kein Feueropfer davon auf den Altar des HERRN legen.
23Ein Stier oder ein Lamm, das etwas Überflüssiges oder Fehlendes an seinen Gliedern hat, darfst du als freiwillige Gabe darbringen; aber für ein Gelübde ist es nicht wohlgefällig.
24Ihr sollt dem HERRN nichts darbringen, was verletzt, zerquetscht, zerrissen oder abgeschnitten ist, und ihr sollt in eurem Land kein solches Opfer darbringen.