4. Mose 9:11
Am vierzehnten Tag des zweiten Monats, am Abend, sollen sie es halten und es mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen.
Am vierzehnten Tag des zweiten Monats, am Abend, sollen sie es halten und es mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen.
In the second month, on the fourteenth day, at twilight, they shall observe it. They shall eat it with unleavened bread and bitter herbs.
The fourteenth day of the second month at even they shall keep it, and eat it with unleavened bread and bitter herbs.
On the fourteenth day of the second month at evening they shall keep it, and eat it with unleavened bread and bitter herbs.
In the second month on the fourteenth day at even they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs:
im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, zwischen den zwei Abenden, sollen sie es feiern; mit Ungesäuertem und bitteren Kräutern sollen sie es essen;
im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, zwischen den zwei Abenden, sollen sie es feiern; mit Ungesäuertem und bitteren Kräutern sollen sie es essen;
The fourteenth day of the second month at even they shall keep it, and eat it with unleavened bread and bitter herbs.
aber doch im andern Monden, am vierzehnten Tage zwischen Abends, und soll es neben ungesäuertem Brot und Salsen essen.
aber im zweiten Monat, am vierzehnten Tage gegen Abend, und soll's neben ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern essen,
Im zweiten Monat, am vierzehnten Tage, gegen Abend, sollen sie es halten und sollen es mit ungesäuertem Brot und bittern Kräutern essen,
the.xiiij daye of the seconde moneth at euen and eate it with swete bred and soure herbes
but in the seconde moneth vpo ye fourtene daye at euen, and they shal eate it with vnleuended bred and sowre sawse,
In the fourtenth day of the second moneth at euen they shall keepe it: with vnleauened bread and sowre herbes shall they eate it.
The fourteenth day of the seconde moneth at euen let them kepe it: and eate it with vnleauened bread, & sowre hearbes.
The fourteenth day of the second month at even they shall keep it, [and] eat it with unleavened bread and bitter [herbs].
In the second month, on the fourteenth day at evening they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs.
in the second month, on the fourteenth day, between the evenings they prepare it; with unleavened and bitter things they eat it;
In the second month on the fourteenth day at even they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs:
In the second month on the fourteenth day at even they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs:
In the second month, on the fourteenth day, in the evening, they are to keep it, taking it with unleavened bread and bitter-tasting plants;
In the second month, on the fourteenth day at evening they shall keep it; they shall eat it with unleavened bread and bitter herbs.
They may observe it on the fourteenth day of the second month at twilight; they are to eat it with bread made without yeast and with bitter herbs.
In de tweede maand, op den veertienden dag, tussen de twee avonden, zullen zij dat houden; met ongezuurde broden en bittere saus zullen zij dat eten.
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1Und der HERR sprach zu Mose in der Wüste Sinai, im ersten Monat des zweiten Jahres, nachdem sie aus dem Land Ägypten gekommen waren,
2Die Kinder Israels sollen das Passah zu seiner festgesetzten Zeit halten.
3Am vierzehnten Tag dieses Monats, am Abend, sollt ihr es halten, zu seiner festgesetzten Zeit; gemäß allen seinen Riten und allen seinen Ordnungen sollt ihr es halten.
4Und Mose sprach zu den Kindern Israels, dass sie das Passah halten sollten.
5Und sie hielten das Passah am vierzehnten Tag des ersten Monats, am Abend, in der Wüste Sinai; gemäß allem, was der HERR Mose geboten hatte, taten die Kinder Israels.
6Da waren einige Männer, die durch den Kontakt mit einem toten Körper verunreinigt waren, so dass sie das Passah an jenem Tag nicht halten konnten; und sie traten vor Mose und Aaron an jenem Tag.
17So sollt ihr das Fest der ungesäuerten Brote feiern, weil ich euch an diesem Tag aus dem Land Ägypten herausgeführt habe. Darum sollt ihr diesen Tag in euren Generationen als ewige Ordnung feiern.
18Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats am Abend, sollt ihr ungesäuertes Brot essen, bis zum einundzwanzigsten Tag des Monats am Abend.
19Sieben Tage lang soll kein Sauerteig in euren Häusern gefunden werden, denn wer Gesäuertes isst, dessen Seele soll von der Gemeinde Israel ausgerottet werden, sei es ein Fremder oder im Land Geborener.
20Ihr sollt nichts Gesäuertes essen; in all euren Wohnorten sollt ihr ungesäuertes Brot essen.
21Da rief Mose alle Ältesten Israels zusammen und sprach zu ihnen: Wählt und nehmt euch ein Lamm gemäß euren Sippen und schlachtet das Passah.
5Am vierzehnten Tag des ersten Monats in der Abenddämmerung ist das Passah des HERRN.
6Und am fünfzehnten Tag desselben Monats ist das Fest der ungesäuerten Brote für den HERRN; sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen.
16Und am vierzehnten Tag des ersten Monats ist das Passah des HERRN.
17Und am fünfzehnten Tag dieses Monats ist das Fest; sieben Tage soll ungesäuertes Brot gegessen werden.
6Und ihr sollt es bis zum vierzehnten Tag desselben Monats aufbewahren; dann soll die ganze Versammlung der Gemeinde Israel es zur Abendzeit schlachten.
7Und sie sollen von dem Blut nehmen und es an die beiden Türpfosten und die Oberschwelle der Häuser streichen, in denen sie es essen.
8Und sie sollen das Fleisch in derselben Nacht essen, am Feuer gebraten, mit ungesäuertem Brot und bitteren Kräutern sollen sie es essen.
9Esst nichts davon roh oder gekocht, sondern gebraten am Feuer, mitsamt Kopf, Beinen und Eingeweiden.
10Und ihr sollt nichts davon bis zum Morgen übrig lassen, und was bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen.
11So aber sollt ihr es essen: eure Lenden umgürtet, eure Schuhe an euren Füßen und euren Stab in eurer Hand, und es in Eile essen. Es ist das Passah des HERRN.
21Im ersten Monat, am vierzehnten Tag des Monats, sollt ihr das Passah feiern, ein Fest von sieben Tagen; ungesäuertes Brot soll gegessen werden.
12Sie sollen nichts davon bis zum Morgen übrig lassen und keinen Knochen davon brechen; gemäß allen Ordnungen des Passah sollen sie es halten.
13Aber der Mann, der rein ist und sich nicht auf einer Reise befindet und es unterlässt, das Passah zu halten, soll aus seinem Volk ausgerottet werden, weil er das Opfer des HERRN nicht in seiner festgesetzten Zeit dargebracht hat; dieser Mann soll seine Sünde tragen.
14Wenn aber ein Fremder bei euch wohnt und das Passah des HERRN halten will, so soll er es nach der Ordnung des Passah und nach seiner Weise halten; ihr sollt eine Ordnung haben, sowohl für den Fremden als auch für den, der im Land geboren ist.
10Sprich zu den Kindern Israels und sage: Wenn irgendjemand von euch oder eure Nachkommen wegen eines toten Körpers unrein ist oder auf einer weiten Reise ist, so soll er dennoch das Passah für den HERRN halten.
19Und die Kinder der Gefangenschaft hielten das Passah am vierzehnten Tag des ersten Monats.
1Halte den Monat Abib und feiere das Passah für den HERRN, deinen Gott: denn im Monat Abib hat dich der HERR, dein Gott, bei Nacht aus Ägypten geführt.
3Du sollst dabei kein gesäuertes Brot essen; sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, das Brot des Elends, denn du bist in Eile aus dem Land Ägypten gezogen, damit du alle Tage deines Lebens an den Tag deines Auszugs aus Ägypten denkst.
4Man soll bei dir sieben Tage lang kein gesäuertes Brot im ganzen Gebiet sehen; und es soll nichts von dem Fleisch übrig bleiben, das du am ersten Tag abends opferst, bis zum Morgen.
14Und dieser Tag soll euch ein Gedenktag sein, und ihr sollt ihn als Fest des HERRN feiern; durch eure Generationen hindurch sollt ihr ihn als ewige Ordnung feiern.
15Sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen; schon am ersten Tag sollt ihr den Sauerteig aus euren Häusern entfernen, denn wer gesäuertes Brot von dem ersten Tag bis zum siebten Tag isst, dessen Seele soll aus Israel ausgerottet werden.
17Die anwesenden Kinder Israels hielten zu jener Zeit das Passah und das Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang.
18Das Fest der ungesäuerten Brote sollst du halten. Sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich dir geboten habe, zu der bestimmte Zeit des Monats Abib, denn im Monat Abib bist du aus Ägypten gezogen.
15Dann schlachteten sie das Passah am vierzehnten Tag des zweiten Monats. Und die Priester und die Leviten schämten sich, heilten sich und brachten die Brandopfer ins Haus des HERRN.
42Es ist eine Nacht, die dem HERRN gebührt, weil er sie aus dem Land Ägypten herausgeführt hat; das ist die Nacht des HERRN, die von allen Kindern Israels durch alle ihre Generationen hindurch gehalten werden soll.
43Und der HERR sprach zu Mose und Aaron: Das ist die Verordnung des Passah; kein Fremder soll davon essen.
47Die ganze Gemeinde Israel soll es halten.
10Und die Kinder Israels lagerten in Gilgal und hielten das Passah am vierzehnten Tag des Monats abends in den Ebenen von Jericho.
11Und sie aßen von dem alten Getreide des Landes am nächsten Tag nach dem Passah, ungesäuerte Brote und geröstetes Korn an demselben Tag.
3Sagt der ganzen Gemeinde Israel: Am zehnten Tag dieses Monats soll jeder Haushaltsvorstand ein Lamm nehmen, ein Lamm für jedes Haus.
6Sieben Tage sollt ihr ungesäuertes Brot essen, und am siebten Tag soll ein Fest dem HERRN sein.
15Du sollst das Fest der ungesäuerten Brote halten: sieben Tage sollst du ungesäuertes Brot essen, wie ich es dir befohlen habe, zur festgesetzten Zeit im Monat Abib; denn in diesem bist du aus Ägypten ausgezogen: und keiner soll vor mir leer erscheinen.
2Denn der König hatte mit seinen Fürsten und der ganzen Versammlung in Jerusalem beraten, das Passah im zweiten Monat zu halten.
27So sollt ihr sagen: Es ist das Opfer des Passah des HERRN, der an den Häusern der Kinder Israels in Ägypten vorüberging, als er die Ägypter schlug und unsere Häuser rettete. Da neigte sich das Volk und betete an.
1Josia feierte in Jerusalem ein Passahfest für den HERRN, und sie schlachteten das Passahlamm am vierzehnten Tag des ersten Monats.