2. Mose 21:26

German GT (KJV/Masoretic)

Schlägt jemand das Auge seines Knechtes oder seiner Magd, dass es verloren geht, soll er ihn zur Entschädigung für sein Auge freilassen.

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Andere Übersetzungen

Referenzierte Verse

  • 2.Mose 21:20 : 20 Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stock schlägt und sie sterben ihm unter der Hand, soll er gewiss bestraft werden.
  • 5.Mose 16:19 : 19 Verdrehe das Recht nicht; achte nicht die Person, nimm auch keine Geschenke an: denn Geschenke blenden die Augen der Weisen und verdrehen die Worte der Gerechten.
  • Neh 5:5 : 5 Und nun ist unser Fleisch wie das Fleisch unserer Brüder, unsere Kinder wie ihre Kinder; und siehe, wir müssen unsere Söhne und Töchter in Knechtschaft geben, und einige unserer Töchter sind bereits in Knechtschaft gebracht worden; und wir sind nicht in der Lage, sie zu erlösen, denn andere haben unsere Felder und Weinberge.
  • Hiob 31:13-15 : 13 Wenn ich die Sache meines Knechtes oder meiner Magd verachtet habe, als sie mit mir stritten; 14 Was soll ich dann tun, wenn Gott sich erhebt? Und wenn er mich heimsucht, was soll ich ihm antworten? 15 Hat nicht der, derselbe, der mich im Mutterleib gemacht hat, auch ihn gemacht? Und hat uns nicht einer im Mutterleib geformt?
  • Ps 9:12 : 12 Denn er denkt an das Blutvergießen und vergisst das Geschrei der Elenden nicht.
  • Ps 10:14 : 14 Du hast es gesehen; denn du schaust auf Mühsal und Ärger, um es mit deiner Hand zu vergelten: die Armen vertrauen sich dir an; du bist der Helfer der Waisen.
  • Ps 10:18 : 18 Um die Waisen und die Bedrückten zu richten, damit der Mensch der Erde nicht mehr unterdrückt.
  • Ps 72:12-14 : 12 Denn er wird den Bedürftigen erretten, wenn er ruft, und den Armen und den, der keinen Helfer hat. 13 Er wird sich der Armen und Bedürftigen erbarmen und die Seelen der Bedürftigen retten. 14 Er wird ihre Seele von Betrug und Gewalt erlösen, und kostbar wird ihr Blut in seinen Augen sein.
  • Spr 22:22-23 : 22 Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und unterdrücke nicht den Bedrückten im Tor: 23 Denn der HERR wird ihre Sache führen, und er wird die Seele derer berauben, die sie beraubt haben.

Ähnliche Verse (KI)

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    27Schlägt er einen Zahn seines Knechtes oder seiner Magd heraus, soll er ihn für seinen Zahn freilassen.

    28Wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll der Ochse gesteinigt werden, und sein Fleisch soll nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll straffrei bleiben.

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    18Streiten Männer miteinander und schlägt der eine den anderen mit einem Stein oder mit der Faust und er stirbt nicht, sondern liegt im Bett,

    19steht aber auf und geht an seinem Stab umher, so soll der, der ihn geschlagen hat, straffrei ausgehen; nur soll er für den Verlust seiner Zeit zahlen und ihn völlig gesund machen.

    20Wenn jemand seinen Knecht oder seine Magd mit einem Stock schlägt und sie sterben ihm unter der Hand, soll er gewiss bestraft werden.

    21Bleibt er jedoch einen Tag oder zwei am Leben, so soll er nicht bestraft werden; denn er ist sein Geld.

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    23Gibt es aber einen weiteren Schaden, so sollst du Leben um Leben geben,

    24Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß,

    25Brandmal um Brandmal, Wunde um Wunde, Strieme um Strieme.

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    2Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden.

    3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein gehen; wenn er verheiratet war, soll seine Frau mit ihm gehen.

    4Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und sie hat ihm Söhne oder Töchter geboren, dann bleibt die Frau mit ihren Kindern bei ihrem Herrn, und er soll allein gehen.

    5Wenn aber der Knecht ausdrücklich sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder und will nicht frei ausgehen,

    6so soll ihn sein Herr vor die Richter bringen und ihn zur Tür oder zum Türpfosten führen; dort soll ihm sein Herr das Ohr mit einem Pfriem durchbohren, und er soll ihm auf ewig dienen.

    7Und wenn ein Mann seine Tochter als Magd verkauft, soll sie nicht wie die Knechte freigehen.

    8Gefällt sie ihrem Herrn nicht, der sie sich verlobt hat, so soll er zulassen, dass sie ausgelöst wird. Er hat nicht die Macht, sie an ein fremdes Volk zu verkaufen, weil er treulos an ihr gehandelt hat.

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    30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.

    31Ob der Ochse einen Sohn oder eine Tochter stößt, soll man nach diesem gleichen Recht verfahren.

    32Wenn der Ochse einen Knecht oder eine Magd stößt, soll er ihrem Herrn dreißig Schekel Silber zahlen, und der Ochse soll gesteinigt werden.

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    19Und wenn ein Mensch seinem Nächsten einen Schaden zufügt; wie er getan hat, so soll ihm getan werden:

    20Bruch für Bruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn: wie er einem Menschen einen Schaden zugefügt hat, so soll ihm getan werden.

    21Und wer ein Tier tötet, der soll es ersetzen; und wer einen Menschen tötet, der soll getötet werden.

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    16Und es wird geschehen, wenn er dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht.

    17Dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr an die Tür stechen, und er wird für immer dein Knecht sein. Und ebenso sollst du es mit deiner Mägdin machen.

    18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn frei von dir wegziehst; denn er hat dir sechs Jahre gedient, so viel wie einem doppelten Tagelöhner; und der HERR, dein Gott, wird dich in allem segnen, was du tust.

  • 21Dein Auge soll nicht mitleidig sein: Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß.

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    12Wenn dein Bruder, ein hebräischer Mann oder eine hebräische Frau, dir verkauft wird und dir sechs Jahre dient, dann sollst du ihn im siebten Jahr frei von dir gehen lassen.

    13Und wenn du ihn frei von dir ausziehen lässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen gehen lassen.

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    9Dass jeder seine männlichen und weiblichen hebräischen Knechte freilassen sollte, damit niemand mehr einen Juden, seinen Bruder, in Knechtschaft halten sollte.

    10Als nun alle Fürsten und das ganze Volk, die diesen Bund eingegangen waren, hörten, dass jeder seine Knechte und Mägde freilassen sollte und niemand sie mehr in Dienst halten sollte, gehorchten sie und ließen sie frei.

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    11Erfüllt er ihr diese drei Dinge nicht, so soll sie unentgeltlich frei ausgehen.

    12Wer einen Menschen schlägt, dass er stirbt, soll mit dem Tode bestraft werden.

  • 12dann sollst du ihre Hand abhauen; dein Auge soll sie nicht verschonen.

  • 16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft oder ihn in seiner Hand gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.

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    35Stoßt ein Ochse eines Mannes den eines anderen, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld teilen und auch den toten Ochsen teilen.

    36War der Ochse aber bekannt dafür, dass er stößt, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss einen Ochsen für den Ochsen zahlen, und das tote Tier soll sein sein.

  • 13Wenn ich die Sache meines Knechtes oder meiner Magd verachtet habe, als sie mit mir stritten;

  • 14Nach Ablauf von sieben Jahren soll das jeder von euch seinen Bruder, der ein Hebräer ist, der dir verkauft wurde, freilassen; und wenn er dir sechs Jahre gedient hat, soll er frei von dir gehen; aber eure Väter haben nicht auf mich gehört und mir kein Gehör geschenkt.

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    53Wie ein jährlich gedungener Knecht soll er bei ihm sein, und er soll nicht hart über ihn herrschen vor deinen Augen.

    54Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.

  • 14Wenn es sich dann ergibt, dass du kein Gefallen mehr an ihr hast, sollst du sie ziehen lassen, wohin sie will; doch sollst du sie keinesfalls für Geld verkaufen oder sie als Sklavin behandeln, weil du sie gedemütigt hast.

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    41Dann soll er samt seinen Kindern von dir weggehen und zu seiner Familie und zu dem Besitz seiner Väter zurückkehren.

    42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.

  • 1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.

  • 39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht als Sklave arbeiten lassen:

  • 44Aber deine Knechte und Mägde, die du hast, sollen von den Heiden sein, die um euch sind; von ihnen sollt ihr Knechte und Mägde kaufen.

  • 15Du sollst den Diener nicht seinem Herrn ausliefern, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat.