3. Mose 25:41
Dann soll er samt seinen Kindern von dir weggehen und zu seiner Familie und zu dem Besitz seiner Väter zurückkehren.
Dann soll er samt seinen Kindern von dir weggehen und zu seiner Familie und zu dem Besitz seiner Väter zurückkehren.
Then they and their children are to be released, and they will return to their own family and to the property of their ancestors.
And then shall he depart from thee, both he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
And then he shall depart from you, both he and his children with him, and shall return to his own family, and to the possession of his fathers shall he return.
then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen.
And then shall he depart from thee, both he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
Dann soll er von dir los ausgehen und seine Kinder mit ihm; und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Dann soll er von dir frei ausgehen und seine Kinder mit ihm und soll wiederkommen zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe.
Alsdann soll er frei von dir ausgehen, und seine Kinder mit ihm, und soll wieder zu seinem Geschlecht und zu seiner Väter Habe kommen.
and then shall he departe fro the: both he and his childern with him and shall returne vnto his awne kynred agayne and vnto the possessions of his fathers.
Then shal he departe lowse from the, & his childre with him, & shal returne to his awne kinred, and to his fathers possession:
Then shall he depart from thee, both hee, and his children with him, and shall returne vnto his familie, and vnto the possession of his fathers shall he returne:
And then shall he depart from thee, both he and his children with hym, and shall returne vnto his owne kinred agayne, and vnto the possession of his fathers shall he returne.
And [then] shall he depart from thee, [both] he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
then he shall go out from you, he and his children with him, and shall return to his own family, and to the possession of his fathers.
then he hath gone out from thee, he and his sons with him, and hath turned back unto his family; even unto the possession of his fathers he doth turn back.
then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
then shall he go out from thee, he and his children with him, and shall return unto his own family, and unto the possession of his fathers shall he return.
Then he will go out from you, he and his children with him, and go back to his family and to the property of his fathers.
then he shall go out from you, he and his children with him, and shall return to his own family, and to the possession of his fathers.
but then he may go free, he and his children with him, and may return to his family and to the property of his ancestors.
Dan zal hij van u uitgaan, hij en zijn kinderen met hem, en hij zal tot zijn geslacht wederkeren, en tot de bezitting zijner vaderen wederkeren.
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44Aber deine Knechte und Mägde, die du hast, sollen von den Heiden sein, die um euch sind; von ihnen sollt ihr Knechte und Mägde kaufen.
45Auch von den Kindern der Fremden, die bei euch wohnen, könnt ihr kaufen, ebenso von ihren Familien, die sie in eurem Land geboren haben: und sie sollen euer Besitz sein.
46Ihr sollt sie euren Kindern nach euch zum Erbe überlassen, als Dauerbesitz sie haben: Aber über eure Brüder, die Kinder Israels, sollt ihr nicht hart herrschen.
47Wenn ein Fremder oder Gastreiser unter euch reich wird und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden oder Gastreiser unter euch oder einem Stamm von dessen Familie verkauft,
48dann soll er, nachdem er sich verkauft hat, eingelöst werden können; einer seiner Brüder soll ihn einlösen.
49Oder sein Onkel oder der Sohn seines Onkels soll ihn einlösen, oder irgendein näherer Verwandter seiner Familie soll ihn einlösen; oder wenn er es vermag, soll er sich selbst einlösen.
50Und er soll mit ihm rechnen, der ihn gekauft hat, vom Jahr seines Verkaufs bis zum Jahr des Jubeljahres, und der Preis seines Verkaufs soll nach der Anzahl der Jahre berechnet werden; nach der Zeit eines Tagelöhners soll er mit ihm sein.
51Sind noch viele Jahre übrig, soll er entsprechend mit dem Betrag seiner Erlösung aus dem Geld, mit dem er gekauft wurde, zurückzahlen.
52Bleiben nur wenige Jahre bis zum Jubeljahr, so soll er entsprechend entsprechend seiner Jahre den Betrag seiner Erlösung zurückzahlen.
53Wie ein jährlich gedungener Knecht soll er bei ihm sein, und er soll nicht hart über ihn herrschen vor deinen Augen.
54Wenn er nicht in diesen Jahren erlöst wird, so soll er im Jubeljahr hinausgehen, er und seine Kinder mit ihm.
39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht als Sklave arbeiten lassen:
40Sondern wie einen Tagelöhner und Beisassen soll er bei dir sein und bis zum Jubeljahr bei dir dienen:
24In dem ganzen Land eures Besitzes sollt ihr eine Erlösung für das Land gewähren.
25Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Besitz verkauft, soll sein nächster Verwandter kommen und einlösen, was sein Bruder verkauft hat.
26Hat der Mann niemanden, der für ihn einlöst, und kann er selbst einlösen?
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
2Wenn du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er unentgeltlich freigelassen werden.
3Wenn er allein gekommen ist, soll er allein gehen; wenn er verheiratet war, soll seine Frau mit ihm gehen.
4Hat ihm sein Herr eine Frau gegeben und sie hat ihm Söhne oder Töchter geboren, dann bleibt die Frau mit ihren Kindern bei ihrem Herrn, und er soll allein gehen.
5Wenn aber der Knecht ausdrücklich sagt: Ich liebe meinen Herrn, meine Frau und meine Kinder und will nicht frei ausgehen,
6so soll ihn sein Herr vor die Richter bringen und ihn zur Tür oder zum Türpfosten führen; dort soll ihm sein Herr das Ohr mit einem Pfriem durchbohren, und er soll ihm auf ewig dienen.
7Und wenn ein Mann seine Tochter als Magd verkauft, soll sie nicht wie die Knechte freigehen.
13Im Jahr dieses Jubeljahres soll jeder zu seinem Besitz zurückkehren.
42Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Land Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht als Sklaven verkauft werden.
16Und es wird geschehen, wenn er dir sagt: Ich will nicht von dir weggehen, weil er dich und dein Haus liebt, weil es ihm bei dir gut geht.
17Dann sollst du einen Pfriem nehmen und ihn durch sein Ohr an die Tür stechen, und er wird für immer dein Knecht sein. Und ebenso sollst du es mit deiner Mägdin machen.
18Es soll dir nicht schwerfallen, wenn du ihn frei von dir wegziehst; denn er hat dir sechs Jahre gedient, so viel wie einem doppelten Tagelöhner; und der HERR, dein Gott, wird dich in allem segnen, was du tust.
24Im Jahr des Jubeljahrs soll das Feld an den zurückfallen, von dem es gekauft wurde, an den, dem der Besitz des Landes gehörte.
17Aber wenn er einem seiner Diener ein Geschenk aus seinem Erbe gibt, so soll es bis zum Jahr der Freiheit seinem Diener gehören; dann soll es dem Fürsten zurückkehren: doch sein Erbe soll für seine Söhne bleiben.
14Nach Ablauf von sieben Jahren soll das jeder von euch seinen Bruder, der ein Hebräer ist, der dir verkauft wurde, freilassen; und wenn er dir sechs Jahre gedient hat, soll er frei von dir gehen; aber eure Väter haben nicht auf mich gehört und mir kein Gehör geschenkt.
12Wenn dein Bruder, ein hebräischer Mann oder eine hebräische Frau, dir verkauft wird und dir sechs Jahre dient, dann sollst du ihn im siebten Jahr frei von dir gehen lassen.
13Und wenn du ihn frei von dir ausziehen lässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen gehen lassen.
14Reichlich sollst du ihn aus deiner Herde, deiner Tenne und deiner Kelter ausstatten; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
10Und ihr sollt das fünfzigste Jahr heiligen und Freigabe ausrufen im ganzen Land für alle seine Bewohner: Es soll ein Jubeljahr für euch sein, und jeder von euch soll zu seinem Besitz und jeder zu seiner Familie zurückkehren.
10Seine Kinder werden versuchen, den Armen zu gefallen, und seine Hände werden ihr Gut zurückgeben.
33Wenn jemand von den Leviten kauft, soll das verkaufte Haus und die Stadt seines Besitzes im Jubeljahr herausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Besitz unter den Kindern Israels.
9Und wenn er keine Tochter hat, sollt ihr sein Erbe seinen Brüdern geben.
10Und wenn er keine Brüder hat, sollt ihr sein Erbe den Brüdern seines Vaters geben.
11Und wenn sein Vater keine Brüder hat, sollt ihr sein Erbe dem nächsten Verwandten in seiner Familie geben, und er soll es besitzen. Das soll für die Kinder Israels eine Rechtsvorschrift sein, wie der Herr es Mose geboten hat.
4Und wenn das Jubeljahr der Kinder Israel kommt, dann wird ihr Erbe dem Erbe des Stammes zugeteilt, dem sie angehören: So wird ihr Erbe vom Erbe des Stammes unserer Väter genommen.
14Aber auch das Volk, dem sie dienen werden, werde ich richten; danach werden sie mit großer Habe hinausziehen.
41Du wirst Söhne und Töchter zeugen, aber sie werden nicht bei dir bleiben, denn sie werden in Gefangenschaft geführt.
38Du sollst aber in das Haus meines Vaters gehen und zu meiner Verwandtschaft, und dort eine Frau für meinen Sohn nehmen.
27Und Mose ließ seinen Schwiegervater ziehen, und er ging in sein Land zurück.
19Er wird weder Sohn noch Neffe unter seinem Volk haben, noch einen Übriggebliebenen in seinen Wohnungen.
10Er wird nicht mehr in sein Haus zurückkehren, und sein Ort wird ihn nicht mehr erkennen.
27Schlägt er einen Zahn seines Knechtes oder seiner Magd heraus, soll er ihn für seinen Zahn freilassen.
15Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahr sollst du von deinem Nächsten kaufen, und nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen.