3. Mose 14:47

German GT (KJV/Masoretic)

Und wer im Haus liegt, soll seine Kleider waschen; und wer im Haus isst, soll seine Kleider waschen.

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Andere Übersetzungen

Referenzierte Verse

  • 3.Mose 11:25 : 25 Wer von ihrem Aas etwas trägt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.
  • 3.Mose 14:8-9 : 8 Der zu Reinigende soll seine Kleider waschen, alle Haare abscheren und sich im Wasser baden, damit er rein wird. Danach darf er ins Lager kommen, soll aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 9 Am siebten Tag aber soll er sein ganzes Haar abscheren, seinen Kopf, seinen Bart und seine Augenbrauen - alles Haar soll er abscheren - und seine Kleider waschen und sein Fleisch mit Wasser waschen, dann wird er rein.

Ähnliche Verse (KI)

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    43Wenn jedoch die Plage wieder ausbricht und im Haus ausbricht, nachdem die Steine entfernt wurden und das Haus abgekratzt und neu verputzt wurde,

    44soll der Priester kommen, um zu schauen. Wenn die Plage im Haus fortgeschritten ist, ist es ein hartnäckiger Aussatz im Haus: es ist unrein.

    45Er soll das Haus niederreißen, seine Steine, sein Holz und den ganzen Mörtel des Hauses, und es an einen unreinen Ort außerhalb der Stadt bringen.

    46Wer während der ganzen Zeit, in der das Haus eingeschlossen ist, hinein geht, wird bis zum Abend unrein sein.

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    48Wenn der Priester hereinkommt und sieht, dass die Plage nicht im Haus fortgeschritten ist, nachdem das Haus neu verputzt wurde, soll der Priester das Haus rein erklären, weil die Plage geheilt ist.

    49Dann soll er zur Reinigung des Hauses zwei Vögel nehmen, Zedernholz, Karmesin und Ysop.

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    35soll der Besitzer des Hauses zum Priester gehen und sagen: Mir scheint, als ob eine Plage im Haus wäre.

    36Dann soll der Priester befehlen, das Haus zu leeren, bevor der Priester hineingeht, um die Plage zu betrachten, damit nicht alles, was im Haus ist, unrein wird. Danach soll der Priester hineingehen, um das Haus zu betrachten.

    37Er soll die Plage betrachten: Wenn die Plage in den Wänden des Hauses grünlich oder rötlich aussieht und tiefer als die Wand erscheint,

    38dann soll der Priester aus dem Haus hinausgehen, zur Tür des Hauses, und das Haus sieben Tage einschließen.

    39Am siebten Tag soll der Priester wiederkommen und es betrachten. Wenn die Plage an den Wänden des Hauses fortgeschritten ist,

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    4Jedes Bett, auf dem derjenige mit Ausfluss liegt, ist unrein; und alles, worauf er sitzt, wird unrein sein.

    5Und wer sein Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    6Und wer auf irgendetwas sitzt, worauf der mit Ausfluss saß, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    7Und wer das Fleisch dessen berührt, der den Ausfluss hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    8Und wenn derjenige mit Ausfluss auf einen Reinen spuckt, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

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    50Und der Priester soll die Plage betrachten und das, was die Plage hat, sieben Tage einschließen.

    51Und er soll am siebten Tag die Plage untersuchen: Wenn die Plage sich im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet hat, ist die Plage ein zehrender Aussatz; es ist unrein.

    52Darum soll er das Kleidungsstück verbrennen, sei es aus Kette oder Einschlag, Wolle oder Leinen, oder irgendetwas aus Leder, in dem die Plage ist: Denn es ist ein zehrender Aussatz; es soll im Feuer verbrannt werden.

    53Wenn aber der Priester es sieht, und siehe, die Plage hat sich nicht im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in einem Ledergegenstand ausgebreitet,

    54dann soll der Priester gebieten, dass sie den Gegenstand, in dem die Plage ist, waschen, und er soll es nochmals sieben Tage einschließen.

    55Und der Priester soll die Plage nach dem Waschen untersuchen: Und siehe, wenn die Plage ihre Farbe nicht geändert hat und sich nicht ausgebreitet hat, ist es unrein; du sollst es im Feuer verbrennen; es frisst innen und außen.

    56Und wenn der Priester es betrachtet, und siehe, die Plage ist nach dem Waschen etwas dunkler, dann soll er es aus dem Kleidungsstück, dem Leder, der Kette oder dem Einschlag heraustrennen.

    57Und wenn es weiterhin im Kleidungsstück, in der Kette, im Einschlag oder in irgendeinem Ledergegenstand erscheint, ist es eine sich ausbreitende Plage: Du sollst das, worin die Plage ist, mit Feuer verbrennen.

    58Und das Kleidungsstück, sei es aus Kette, Einschlag oder was auch immer aus Leder, das du wäschst, wenn die Plage von ihnen weg ist, soll es zum zweiten Mal gewaschen werden und rein sein.

    59Dies ist das Gesetz der Plage des Aussatzes in einem Kleidungsstück aus Wolle oder Leinen, sei es aus Kette oder Einschlag oder irgendeinem Ledergegenstand, um es für rein oder unrein zu erklären.

  • 27Und wer diese Dinge berührt, wird unrein sein, und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

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    15Jede Seele, die Aas oder von Tieren Zerfleischtes isst, sei es einer von euren eigenen oder ein Fremder, muss seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und wird bis zum Abend unrein sein; danach wird er rein sein.

    16Wenn er sie aber nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so soll er seine Schuld tragen.

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    46Alle Tage, die die Plage an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: Er soll allein wohnen; außerhalb des Lagers soll sein Aufenthaltsort sein.

    47Auch das Kleidungsstück, in dem die Plage des Aussatzes ist, sei es ein wollener oder leinerner Stoff,

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    6Die Seele, die irgendetwas solches berührt hat, soll unrein sein bis zum Abend und darf nicht von den heiligen Gaben essen, es sei denn, er hat sein Fleisch mit Wasser gewaschen.

    7Und wenn die Sonne untergegangen ist, wird er rein sein und danach darf er von den heiligen Gaben essen, weil es sein Brot ist.

  • 55sowie für den Aussatz eines Kleidungsstücks oder eines Hauses,

  • 40Und wer von seinem Aas isst, soll seine Kleider waschen und bis zum Abend unrein sein; ebenso, wer das Aas trägt, soll seine Kleider waschen und bis zum Abend unrein sein.

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    21Und wer ihr Bett berührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    22Und wer irgendetwas berührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

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    10Und wer irgendetwas berührt, das unter ihm war, soll bis zum Abend unrein sein; und wer etwas von diesen Dingen trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

    11Und wen auch immer er, der den Ausfluss hat, berührt, ohne seine Hände im Wasser gewaschen zu haben, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden und bis zum Abend unrein sein.

  • 41Und man soll das Haus ringsherum abkratzen, und den abgekratzten Putz außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort schütten.

  • 8Der zu Reinigende soll seine Kleider waschen, alle Haare abscheren und sich im Wasser baden, damit er rein wird. Danach darf er ins Lager kommen, soll aber sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben.

  • 28Wer ihr Aas trägt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein; sie sind unrein für euch.

  • 28Und derjenige, der sie verbrennt, soll seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden, und danach soll er ins Lager kommen.

  • 7Dann soll der Priester seine Kleider waschen und seinen Körper im Wasser baden, danach soll er ins Lager kommen; und der Priester wird unrein sein bis zum Abend.

  • 17Und jedes Kleidungsstück und jede Haut, auf die der Samenerguss gekommen ist, soll man mit Wasser waschen und bis zum Abend unrein sein.

  • 6Und der Priester soll ihn am siebten Tag nochmals untersuchen: Und siehe, wenn das Mal etwas dunkler geworden ist und sich nicht in der Haut ausgebreitet hat, soll der Priester ihn für rein erklären: es ist nur ein Schorf. Er soll seine Kleider waschen und wird rein sein.

  • 25Wer von ihrem Aas etwas trägt, soll seine Kleider waschen und ist bis zum Abend unrein.

  • 24Und am siebten Tag sollt ihr eure Kleider waschen, und ihr werdet rein sein, und danach dürft ihr ins Lager kommen.

  • 13Und wenn derjenige mit Ausfluss von seinem Ausfluss gereinigt wird, so soll er sich selbst sieben Tage für die Reinigung zählen und seine Kleider waschen und sein Fleisch im fließenden Wasser baden, und er wird rein sein.

  • 19Und der reine Mensch soll am dritten und am siebten Tag auf den Unreinen sprengen; und am siebten Tag soll er sich reinigen, seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und am Abend wird er rein sein.