3. Mose 7:16
Wenn aber das Opfer ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer ist, soll es am selben Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird; und am folgenden Tag darf der Rest gegessen werden.
Wenn aber das Opfer ein Gelübde oder ein freiwilliges Opfer ist, soll es am selben Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird; und am folgenden Tag darf der Rest gegessen werden.
But if the sacrifice he offers is a vow or a freewill offering, it shall be eaten on the day he brings the sacrifice. Whatever is left over may be eaten on the next day.
But if the sacrifice of his offering be a vow, or a voluntary offering, it shall be eaten the same day that he offereth his sacrifice: and on the morrow also the remainder of it shall be eaten:
But if the sacrifice of his offering is a vow or a voluntary offering, it shall be eaten the same day he offers his sacrifice: and on the next day, the remainder of it shall also be eaten:
But if the sacrifice of his oblation be a vow, or a freewill-offering, it shall be eaten on the day that he offereth his sacrifice; and on the morrow that which remaineth of it shall be eaten:
Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davonübrigbleibt, gegessen werden;
Und wenn das Schlachtopfer seiner Opfergabe ein Gelübde oder eine freiwillige Gabe ist, so soll es an dem Tage, da er sein Schlachtopfer darbringt, gegessen werden; und am anderen Tage soll dann, was davonübrigbleibt, gegessen werden;
Und es sei ein Gelübde oder freiwillig Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwas überbleibet auf den andern Tag, soll man's doch essen.
Ist es aber ein Gelübde oder freiwilliges Opfer, so soll es desselben Tages, da es geopfert ist, gegessen werden; so aber etwasübrigbleibt auf den andern Tag, so soll man's doch essen.
Beruht aber das Opfer, das er darbringt, auf einem Gelübde, oder ist es freiwillig, so soll es am Tage seiner Darbringung gegessen werden und am folgenden Tag, so daß, was davonübrigbleibt, gegessen werden darf.
Yf it be a vowe or a fre willofferynge that he bryngeth, the same daye that he offereth it, it shalbe eaten, and that which remayneth may be eaten on the morowe:
And whether it be a vowe or a fre wylofferynge, it shalbe eaten the same daye that it is offred: yf ought be left ouer vntyll the mornynge, yet maye it be eaten.
But if the sacrifice of his offring be a vow, or a free offering, it shalbe eaten the same day that he offreth his sacrifice: and so in the morning the residue thereof shalbe eaten.
But if the offering of his sacrifice be a vowe, or of his owne free wyll, it shalbe eaten the same day that he offereth his sacrifice: and if ought remayne vntill the morowe, it may be eaten.
But if the sacrifice of his offering [be] a vow, or a voluntary offering, it shall be eaten the same day that he offereth his sacrifice: and on the morrow also the remainder of it shall be eaten:
"'But if the sacrifice of his offering is a vow, or a freewill offering, it shall be eaten on the day that he offers his sacrifice; and on the next day what remains of it shall be eaten:
`And if the sacrifice of his offering `is' a vow or free-will offering, in the day of his bringing near his sacrifice it is eaten; and on the morrow also the remnant of it is eaten;
But if the sacrifice of his oblation be a vow, or a freewill-offering, it shall be eaten on the day that he offereth his sacrifice; and on the morrow that which remaineth of it shall be eaten:
But if the sacrifice of his oblation be a vow, or a freewill-offering, it shall be eaten on the day that he offereth his sacrifice; and on the morrow that which remaineth of it shall be eaten:
But if his offering is made because of an oath or given freely, it may be taken as food on the day when it is offered; and the rest may be used up on the day after:
"'But if the sacrifice of his offering is a vow, or a freewill offering, it shall be eaten on the day that he offers his sacrifice; and on the next day what remains of it shall be eaten:
“‘If his offering is a votive or freewill sacrifice, it may be eaten on the day he presents his sacrifice, and also the leftovers from it may be eaten on the next day,
En zo het slachtoffer zijner offerande een gelofte, of vrijwillig offer is, dat zal ten dage als hij zijn offer offeren zal, gegeten worden, en het overgeblevene daarvan zal ook des anderen daags gegeten worden.
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14Daraus soll er eines als Hebopfer für den HERRN darbringen, und es soll dem Priester gehören, der das Blut der Friedensopfer sprengt.
15Das Fleisch der Dankopfer seiner Friedensopfer soll am selben Tag gegessen werden, an dem es dargebracht wird; er soll nichts davon bis zum Morgen übrig lassen.
5Wenn ihr dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, sollt ihr es so opfern, dass ihr Wohlgefallen findet.
6Es soll am selben Tag gegessen werden, an dem ihr es opfert, und am nächsten Tag; was aber bis zum dritten Tag übrig bleibt, soll im Feuer verbrannt werden.
7Und wenn es doch am dritten Tag gegessen wird, ist es ein Gräuel und wird nicht angenommen.
17Der Rest des Fleisches des Opfers soll am dritten Tag mit Feuer verbrannt werden.
18Wenn aber Fleisch des Friedensopfers am dritten Tag gegessen wird, so wird es nicht angenommen und demjenigen nicht zugute kommen, der es darbringt; es ist eine Abscheulichkeit, und die Person, die davon isst, soll ihre Schuld tragen.
19Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden: und das übrige Fleisch darf von allen, die rein sind, gegessen werden.
20Eine Person jedoch, die, während sie unrein ist, vom Fleisch der Friedensopfer isst, die dem HERRN gehören, diese Person soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
29Und wenn ihr dem HERRN ein Dankopfer opfert, sollt ihr es freiwillig opfern.
30Am selben Tag soll es gegessen werden; ihr sollt nichts davon bis zum Morgen übrig lassen: Ich bin der HERR.
34Und wenn etwas vom Fleisch der Einweihung oder vom Brot bis zum Morgen übrig bleibt, dann sollst du das Übriggebliebene mit Feuer verbrennen: es soll nicht gegessen werden, weil es heilig ist.
16Und das übrige davon sollen Aaron und seine Söhne essen: mit ungesäuertem Brot soll es im heiligen Ort gegessen werden; im Gehöft der Stiftshütte sollen sie es essen.
17Es soll nicht mit Sauerteig gebacken werden. Ich habe es ihnen als Anteil meiner Feueropfer gegeben; es ist hochheilig, wie das Sündopfer und wie das Schuldopfer.
3und ihr dem HERRN ein Feueropfer darbringt, ein Brandopfer oder ein Schlachtopfer zur Erfüllung eines Gelübdes oder als freiwilliges Opfer oder in euren festlichen Versammlungen, um einen lieblichen Geruch für den HERRN darzubringen von Rindern oder Schafen,
11Dies ist das Gesetz des Dankopfers, das er dem HERRN darbringt.
12Wenn er es als Dankopfer darbringt, so soll er ungesäuerte Kuchen mit Öl gemischt, und ungesäuerte Fladen, mit Öl bestrichen, und mit Öl vermengte Feinmehlkuchen gebacken darbringen.
23Diese sollt ihr zusätzlich zu dem morgendlichen Brandopfer darbringen, das ein beständiges Brandopfer ist.
24Nach dieser Weise sollt ihr täglich darbringen, während der sieben Tage, das Fleisch der Opfergabe, die dem HERRN einen lieblichen Duft bereitet: es soll zusätzlich zu dem beständigen Brandopfer und seinem Trankopfer geopfert werden.
18Du sollst das Blut meines Opfers nicht mit gesäuertem Brot opfern; noch soll das Fett meines Festopfers bis zum Morgen verbleiben.
7Und wenn die Sonne untergegangen ist, wird er rein sein und danach darf er von den heiligen Gaben essen, weil es sein Brot ist.
11Und der Priester soll es auf dem Altar verbrennen: es ist die Speise des Feueropfers dem HERRN.
8Der Priester, der das Brandopfer eines Mannes darbringt, soll die Haut des dargebrachten Brandopfers für sich selbst haben.
9Alle Speisopfer, die im Ofen gebacken oder in der Pfanne zubereitet werden, gehören dem Priester, der sie darbringt.
25Denn wer das Fett eines Tieres isst, von dem man dem HERRN ein Feueropfer darbringt, die Person, die es isst, soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
10Und ihr sollt nichts davon bis zum Morgen übrig lassen, und was bis zum Morgen übrig bleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen.
26Der Priester, der es als Sündopfer darbringt, soll es essen: im heiligen Ort soll es gegessen werden, im Gehöft der Stiftshütte.
23Denn jedes Speisopfer für den Priester soll ganz verbrannt werden: es soll nicht gegessen werden.
4Man soll bei dir sieben Tage lang kein gesäuertes Brot im ganzen Gebiet sehen; und es soll nichts von dem Fleisch übrig bleiben, das du am ersten Tag abends opferst, bis zum Morgen.
21So spricht der HERR der Heerscharen, der Gott Israels: Fügt eure Brandopfer zu euren Schlachtopfern hinzu und esst Fleisch.
6Jeder männliche Priester darf davon essen: Es soll an einem heiligen Ort gegessen werden; es ist höchst heilig.
25Du sollst das Blut meines Opfers nicht mit gesäuertem Brot darbringen, und das Opfer des Passahfestes soll nicht bis zum Morgen übrig bleiben.
23Ein Stier oder ein Lamm, das etwas Überflüssiges oder Fehlendes an seinen Gliedern hat, darfst du als freiwillige Gabe darbringen; aber für ein Gelübde ist es nicht wohlgefällig.
7Und du sollst es braten und an dem Ort essen, den der HERR, dein Gott, erwählen wird; und am Morgen sollst du aufbrechen und zu deinen Zelten zurückkehren.
37Dies ist das Gesetz des Brandopfers, des Speisopfers, des Sündopfers, des Schuldopfers, der Einweihungen und des Friedensopfers;
37Dies sind die Feste des HERRN, die ihr als heilige Versammlungen ausrufen sollt, um dem HERRN ein Feueropfer darzubringen: Brand- und Speisopfer, Schlacht- und Trankopfer, jedes an seinem Tag,
6Und wenn sein Friedensopfer dem HERRN von der Herde ist, sei es männlich oder weiblich, so soll er es ohne Makel darbringen.
7Wenn er ein Lamm als sein Opfer darbringt, so soll er es vor dem HERRN darbringen.
18Und ihr Fleisch soll dein sein, wie die Brust des Webeopfers und wie die rechte Schulter dir gehören.
30Ebenso sollst du mit deinem Rind und mit deinem Schaf verfahren: Sieben Tage soll es bei seiner Mutter bleiben; am achten Tag sollst du es mir geben.
3Wenn sein Opfer ein Brandopfer von den Rindern ist, so soll er ein männliches Tier ohne Makel darbringen: Er soll es aus freiem Willen am Eingang des Zeltes der Begegnung dem HERRN opfern.
29Sage den Kindern Israels, derjenige, der dem HERRN ein Friedensopfer darbringt, soll seine Opfergabe von diesem Friedensopfer an den HERRN bringen.
32Und was vom Fleisch und vom Brot übrig bleibt, sollt ihr mit Feuer verbrennen.
3Der Rest des Speisopfers soll Aarons und seiner Söhne sein; es ist das Allerheiligste von den Feueropfern des HERRN.
10Und was vom Speisopfer übrig bleibt, soll Aarons und seiner Söhne sein: es ist das Allerheiligste von den Feueropfern des HERRN.
14Und er soll davon ein Feueropfer dem HERRN darbringen: das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das auf den Eingeweiden ist.
23Und er sagte zu ihnen: Dies ist, was der Herr gesagt hat: Morgen ist die Ruhe eines heiligen Sabbat für den Herrn. Backt, was ihr backen wollt, und kocht, was ihr kochen wollt; und was übrig bleibt, legt beiseite, damit es bis zum Morgen aufbewahrt wird.
3Und von dem Friedensopfer soll er als Feueropfer dem HERRN darbringen: das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und das ganze Fett, das auf den Eingeweiden ist.
6Zusätzlich zu dem Brandopfer des Monats, seinem Speisopfer, dem beständigen Brandopfer, seinem Speisopfer und ihren Trankopfern, nach deren Vorschrift, ein Opfer zum lieblichen Geruch, ein Brandopfer für den HERRN.