2Wenn ein Mann dem HERRN ein Gelübde verspricht oder einen Eid schwört, seine Seele mit einem Versprechen zu binden, soll er sein Wort nicht brechen; er soll alles tun, was er aus seinem Mund hervorgebracht hat.
3Wenn auch eine Frau dem HERRN ein Gelübde verspricht und sich mit einem Versprechen bindet, während sie in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters lebt;
4Und ihr Vater von ihrem Gelübde hört, und von dem Versprechen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, und ihr Vater dazu schweigt: dann sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Versprechen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, soll bestehen.
5Wenn aber ihr Vater es ihr am Tag, an dem er es hört, verweigert; dann soll keines ihrer Gelübde oder ihrer Versprechen, mit denen sie ihre Seele gebunden hat, bestehen: und der HERR wird ihr vergeben, weil ihr Vater es ihr verweigert hat.
6Und wenn sie verheiratet ist und ein Gelübde ablegt oder aus ihrem Mund etwas verspricht, mit dem sie ihre Seele bindet;
7Und ihr Mann es hört und an dem Tag, an dem er es hört, dazu schweigt: dann sollen ihre Gelübde bestehen, und die Versprechen, mit denen sie ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen.
8Wenn aber ihr Mann es an dem Tag, an dem er es hört, verweigert; dann soll er ihr Gelübde, das sie abgelegt hat, und das, was sie aus ihrem Mund versprochen hat, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, aufheben: und der HERR wird ihr vergeben.
9Aber jedes Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, soll gegen sie bestehen.
10Und wenn sie im Hause ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder ihre Seele durch ein Versprechen mit einem Eid gebunden hat;
11Und ihr Mann es hört und schweigt dazu, und es nicht verweigert: dann sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Versprechen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, soll bestehen.