2. Mose 22:7
Wenn jemand seinem Nachbarn Geld oder anderes zur Aufbewahrung gibt und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird, soll der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte zahlen.
Wenn jemand seinem Nachbarn Geld oder anderes zur Aufbewahrung gibt und es aus dem Haus des Mannes gestohlen wird, soll der Dieb, wenn er gefunden wird, das Doppelte zahlen.
If the thief is not found, the owner of the house must present himself before God to determine whether he has taken his neighbor’s property.
If a man shall deliver unto his neighbour money or stuff to keep, and it be stolen out of the man's house; if the thief be found, let him pay double.
If a man gives his neighbor money or goods to keep safe, and it is stolen out of the man's house, if the thief is found, he shall pay double.
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;
Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu behalten tut, und wird demselbigen aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben.
22:6 Wenn jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte zu bewahren gibt, und es wird demselben aus seinem Hause gestohlen: findet man den Dieb, so soll er's zwiefältig wiedergeben;
¶ Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.
Yf a man delyuer his neghboure money or stuffe to kepe, and it be stolen out of his housse: Yf the these be foude, he shal paye double
Yf a man delyuer his neghboure money or vessels to kepe, and it be stollen from him out of his house: yf the thefe be founde, he shal restore dubble.
If a man deliuer his neighbour money or stuffe to keepe, and it be stollen out of his house, if the thiefe be found, he shall pay the double.
If a man deliuer his neyghbour money or stuffe to kepe, and it be stolen out of his house: if the theefe be founde, let hym pay double:
¶ If a man shall deliver unto his neighbour money or stuff to keep, and it be stolen out of the man's house; if the thief be found, let him pay double.
"If a man delivers to his neighbor money or stuff to keep, and it is stolen out of the man's house; if the thief is found, he shall pay double.
`When a man doth give unto his neighbour silver, or vessels to keep, and it hath been stolen out of the man's house; if the thief is found, he repayeth double.
If a man shall deliver unto his neighbor money or stuff to keep, and it be stolen out of the man's house; if the thief be found, he shall pay double.
If a man shall deliver unto his neighbor money or stuff to keep, and it be stolen out of the man's house; if the thief be found, he shall pay double.
If a man puts money or goods in the care of his neighbour to keep for him, and it is taken from the man's house, if they get the thief, he will have to make payment of twice the value.
"If a man delivers to his neighbor money or stuff to keep, and it is stolen out of the man's house; if the thief is found, he shall pay double.
“If a man gives his neighbor money or articles for safekeeping, and it is stolen from the man’s house, if the thief is caught, he must repay double.
Wanneer iemand zijn naaste geld of vaten te bewaren geeft, en het wordt uit diens mans huis gestolen; indien de dief gevonden wordt, hij zal het dubbel wedergeven.
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8Wird der Dieb nicht gefunden, soll der Eigentümer des Hauses vor die Richter gebracht werden, um festzustellen, ob er seine Hand an das Gut seines Nachbarn gelegt hat.
9Bei jeglicher Art von Übertretung, ob es ein Rind, Esel, Schaf, Kleidung oder irgendein verlorenes Ding betrifft, das jemand als sein Eigentum beansprucht, soll die Sache vor die Richter kommen; und denjenigen, den die Richter verurteilen, soll das Doppelte seinem Nachbarn erstatten.
10Wenn jemand seinem Nachbarn einen Esel, ein Rind, ein Schaf oder irgendein Tier zur Aufbewahrung gibt und es stirbt, verletzt wird oder wegläuft, ohne dass jemand es sieht:
11Dann soll ein Eid des HERRN zwischen ihnen beiden sein, dass er seine Hand nicht an das Eigentum seines Nachbarn gelegt hat; der Eigentümer soll das annehmen, und er soll es nicht ersetzen.
12Wenn es ihm jedoch gestohlen wird, soll er dem Eigentümer Wiedergutmachung leisten.
13Wenn es zerrissen aufgefunden wird, soll er es als Zeugen vorbringen, und er soll nicht für das Ersetzte bezahlen, das zerrissen wurde.
14Wenn jemand etwas von seinem Nachbarn leiht und es verletzt oder stirbt, während der Eigentümer nicht dabei ist, soll er es auf jeden Fall ersetzen.
15Wenn der Eigentümer dabei ist, soll er es nicht ersetzen; wenn es vermietet ist, ist es durch seinen Lohn gedeckt.
1Wenn ein Mann ein Rind oder ein Schaf stiehlt und es tötet oder verkauft, soll er fünf Rinder für das Rind und vier Schafe für das Schaf erstatten.
2Wenn ein Dieb beim Einbrechen ertappt wird und dabei erschlagen wird, soll kein Blut für ihn vergossen werden.
3Wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, soll Blut für ihn vergossen werden; denn er muss volle Wiedergutmachung leisten. Hat er nichts, so soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.
4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, sei es Rind, Esel oder Schaf, soll er doppelt erstatten.
5Wenn jemand ein Feld oder einen Weinberg beschädigen lässt, indem er sein Vieh hineinführt, um auf einem fremden Feld zu weiden, soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinberges als Wiedergutmachung geben.
6Wenn Feuer ausbricht und in Dornengestrüpp gerät, sodass Garben, stehendes Getreide oder das Feld verbrannt werden, soll derjenige, der das Feuer entzündet hat, unbedingt Wiedergutmachung leisten.
30Man verachtet einen Dieb nicht, wenn er stiehlt, um seinen Hunger zu stillen;
31Aber wenn er ertappt wird, muss er siebenfach erstatten; er muss all die Habe seines Hauses geben.
2Wenn jemand sündigt und sich gegen den HERRN vergeht und seinen Nachbarn belügt in dem, was ihm zur Verwahrung gegeben wurde, oder in einer Sache des Handels, oder etwas, das durch Gewalt genommen wurde, oder seinen Nachbarn betrogen hat;
3Oder etwas Gefundenes geleugnet hat und darüber lügt und falsch schwört; in all diesen Dingen, die ein Mensch tut und darin sündigt:
4Dann soll es so sein, weil er gesündigt hat und schuldig ist, dass er das wiederherstellen soll, was er mit Gewalt genommen hat, oder das, was er betrügerisch erlangt hat, oder das, was ihm zur Verwahrung gegeben war, oder das Gefundene, das er gefunden hat,
5Oder all das, worüber er falsch geschworen hat; er soll es zurückgeben in vollem Umfang und ein Fünftel mehr hinzufügen und es dem geben, dem es gehört, am Tag seines Schuldopfers.
1Du sollst den Ochsen oder das Schaf deines Bruders nicht verstreut umherirren sehen und dich vor ihnen verbergen: Du sollst sie gewisslich zu deinem Bruder zurückbringen.
2Und wenn dein Bruder nicht in deiner Nähe ist oder du ihn nicht kennst, dann sollst du es in dein eigenes Haus bringen, und es soll bei dir bleiben, bis dein Bruder danach sucht, dann sollst du es ihm zurückgeben.
3Auf die gleiche Weise sollst du mit seinem Esel verfahren, und so sollst du mit seiner Kleidung tun; und mit allem Verlorenen deines Bruders, was er verloren hat und du gefunden hast, sollst du gleichermaßen tun: Du darfst dich nicht verstecken.
7Wenn jemand ergriffen wird, wie er einen seiner Brüder von den Kindern Israels stiehlt, ihn als Sklaven verkauft oder ihn ausbeutet, dann soll dieser Dieb sterben. Und du sollst das Böse aus deiner Mitte entfernen.
26Wenn du überhaupt das Kleid deines Nächsten als Pfand nimmst, sollst du es ihm zurückgeben, bevor die Sonne untergeht.
27Warum sollte man dir dein Bett unter dir wegnehmen, wenn du nichts zu bezahlen hast?
19Und wenn ein Mensch seinem Nächsten einen Schaden zufügt; wie er getan hat, so soll ihm getan werden:
20Bruch für Bruch, Auge für Auge, Zahn für Zahn: wie er einem Menschen einen Schaden zugefügt hat, so soll ihm getan werden.
10Wenn du deinem Bruder etwas leihst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu holen.
11Du sollst draußen stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12Und wenn der Mann arm ist, sollst du nicht mit seinem Pfand schlafen.
13Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem eigenen Gewand schlafen kann und dich segnet. Und das wird dir im Angesicht des HERRN, deines Gottes, als Gerechtigkeit angerechnet.
18Was er erarbeitet hat, muss er zurückgeben und nicht verschlingen; die Wiedergutmachung wird gemäß seinem Besitz sein, und er wird sich nicht daran erfreuen.
34so soll der Besitzer der Grube Ersatz leisten, indem er dem Besitzer des Tieres Geld gibt; und das tote Tier soll ihm gehören.
35Stoßt ein Ochse eines Mannes den eines anderen, dass er stirbt, so sollen sie den lebenden Ochsen verkaufen und das Geld teilen und auch den toten Ochsen teilen.
36War der Ochse aber bekannt dafür, dass er stößt, und sein Besitzer hat ihn nicht verwahrt, so soll er gewiss einen Ochsen für den Ochsen zahlen, und das tote Tier soll sein sein.
13Nimm sein Gewand, der für einen Fremden bürgt, und nimm ein Pfand von ihm für eine fremde Frau.
22Wenn ein Mensch gegen seinen Nächsten sündigt und ihm ein Eid auferlegt wird, um ihn schwören zu lassen, und der Eid vor deinem Altar in diesem Haus kommt;
30Wird ihm eine Geldbuße auferlegt, so soll er das Lösegeld für sein Leben in der Höhe zahlen, die ihm auferlegt wird.
15Du sollst nicht stehlen.
7dann sollen sie ihre Sünde bekennen, die sie begangen haben. Und er soll den Schaden mit seinem vollen Wert ersetzen und ein Fünftel davon hinzufügen und es dem geben, gegen den er gefrevelt hat.
27Dann soll er die Jahre seit dem Verkauf rechnen und den Überschuss dem geben, an den er es verkauft hat, und zu seinem Besitz zurückkehren.
28Kann er es jedoch nicht wiedererlangen, bleibt das Verkaufte bis zum Jubeljahr bei dem, der es gekauft hat, im Jubeljahr aber geht es heraus, und er kehrt zu seinem Besitz zurück.
14Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.
31Wenn jemand gegen seinen Nächsten sündigt und ihm ein Eid auferlegt wird, zu schwören, und der Eid kommt vor deinen Altar in diesem Haus:
16Nimm sein Gewand, der für einen Fremden bürgt, und nimm ein Pfand von ihm für eine fremde Frau.
13Wehe dem, der sein Haus mit Ungerechtigkeit baut und seine Gemächer durch Unrecht, der seines Nächsten Dienst ohne Lohn benutzt und ihm seinen Lohn nicht gibt.
8Siehe, das Geld, das wir im Eingang unserer Säcke fanden, haben wir dir aus dem Land Kanaan zurückgebracht. Wie sollten wir da aus dem Haus deines Herrn Silber oder Gold stehlen?
16Wer einen Menschen stiehlt und ihn verkauft oder ihn in seiner Hand gefunden wird, soll mit dem Tode bestraft werden.
4Ich werde sie hervorgehen lassen, spricht der HERR der Heerscharen, und sie wird in das Haus des Diebes eintreten und in das Haus dessen, der in meinem Namen falsch schwört; und sie wird in der Mitte seines Hauses bleiben und es mit seinem Holz und seinen Steinen verzehren.