6Und wenn sie verheiratet ist und ein Gelübde ablegt oder aus ihrem Mund etwas verspricht, mit dem sie ihre Seele bindet;
7Und ihr Mann es hört und an dem Tag, an dem er es hört, dazu schweigt: dann sollen ihre Gelübde bestehen, und die Versprechen, mit denen sie ihre Seele gebunden hat, sollen bestehen.
8Wenn aber ihr Mann es an dem Tag, an dem er es hört, verweigert; dann soll er ihr Gelübde, das sie abgelegt hat, und das, was sie aus ihrem Mund versprochen hat, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, aufheben: und der HERR wird ihr vergeben.
9Aber jedes Gelübde einer Witwe oder einer Geschiedenen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, soll gegen sie bestehen.
10Und wenn sie im Hause ihres Mannes ein Gelübde abgelegt oder ihre Seele durch ein Versprechen mit einem Eid gebunden hat;
11Und ihr Mann es hört und schweigt dazu, und es nicht verweigert: dann sollen alle ihre Gelübde bestehen, und jedes Versprechen, mit dem sie ihre Seele gebunden hat, soll bestehen.
12Wenn aber ihr Mann sie an dem Tag, an dem er es hört, völlig aufhebt; dann soll alles, was aus ihrem Mund bezüglich ihrer Gelübde oder ihrer Seelenbindung hervorgegangen ist, nicht bestehen: ihr Mann hat es aufgehoben; und der HERR wird ihr vergeben.
13Jedes Gelübde und jeder verbindliche Eid, die Seele zu drücken, ihr Mann kann es bestätigen oder ihr Mann kann es aufheben.
14Wenn aber ihr Mann von Tag zu Tag völlig dazu schweigt; dann bestätigt er alle ihre Gelübde oder alle ihre Versprechen, die auf ihr liegen: er bestätigt sie, weil er an dem Tag, an dem er sie hörte, dazu schweigt.
15Wenn er sie jedoch auf irgendeine Weise aufhebt, nachdem er sie gehört hat; dann soll er ihre Schuld tragen.
16Dies sind die Satzungen, die der HERR Mose berechnete, zwischen einem Mann und seiner Frau, zwischen dem Vater und seiner Tochter, während sie noch in ihrer Jugend im Hause ihres Vaters ist.