5. Mose 24:14
Du sollst einen armen und bedürftigen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, ob er einer deiner Brüder ist oder ein Fremder, der in deinem Land innerhalb deiner Tore lebt.
Du sollst einen armen und bedürftigen Lohnarbeiter nicht unterdrücken, ob er einer deiner Brüder ist oder ein Fremder, der in deinem Land innerhalb deiner Tore lebt.
Do not take advantage of a hired worker who is poor and needy, whether that worker is a fellow Israelite or a foreigner residing in one of your towns.
Thou shalt not oppress an hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy strangers that are in thy land within thy gates:
You shall not oppress a hired servant who is poor and needy, whether he is of your brethren or of the strangers that are in your land within your gates:
Thou shalt not oppress a hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy sojourners that are in thy land within thy gates:
Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling(O. Tagelöhner) von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.
Du sollst nicht bedrücken den dürftigen und armen Mietling von deinen Brüdern oder von deinen Fremdlingen, die in deinem Lande, in deinen Toren sind.
Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorbehalten, er sei von deinen Brüdern oder Fremdling, der in deinem Lande und in deinen Toren ist,
Du sollst dem Dürftigen und Armen seinen Lohn nicht vorenthalten, er sei von deinen Brüdern oder den Fremdlingen, die in deinem Lande und in deinen Toren sind,
¶ Du sollst einen armen und elenden Tagelöhner nicht drücken, er sei einer deiner Brüder oder deiner Fremdlinge, die in deinem Lande und in deinen Toren sind.
Thou shalt not defraude an hyred servaunte that is nedye and poore, whether he be off thy brethern or a straunger that is in thy lond within thy cities.
Thou shalt not withdrawe the hyre of ye nedye and poore amonge thy brethren, or straunger that is in thy londe,
Thou shalt not oppresse an hyred seruant that is needie and poore, neyther of thy brethren, nor of the stranger that is in thy land within thy gates.
Thou shalt not oppresse an hyred seruaunt that is needie and poore, whether he be of thy brethre, or of the straungers that are in thy lande within thy gates:
¶ Thou shalt not oppress an hired servant [that is] poor and needy, [whether he be] of thy brethren, or of thy strangers that [are] in thy land within thy gates:
You shall not oppress a hired servant who is poor and needy, whether he be of your brothers, or of your foreigners who are in your land within your gates:
`Thou dost not oppress a hireling, poor and needy, of thy brethren or of thy sojourner who is in thy land within thy gates;
Thou shalt not oppress a hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy sojourners that are in thy land within thy gates:
Thou shalt not oppress a hired servant that is poor and needy, whether he be of thy brethren, or of thy sojourners that are in thy land within thy gates:
Do not be hard on a servant who is poor and in need, if he is one of your countrymen or a man from another nation living with you in your land.
You shall not oppress a hired servant who is poor and needy, whether he be of your brothers, or of your foreigners who are in your land within your gates:
You must not oppress a lowly and poor servant, whether one from among your fellow Israelites or from the resident foreigners who are living in your land and villages.
Gij zult den armen en nooddruftigen dagloner niet verdrukken, die uit uw broederen is, of uit uw vreemdelingen, die in uw land en in uw poorten zijn.
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15An dem Tag sollst du ihm seinen Lohn geben, und die Sonne soll nicht darüber untergehen. Denn er ist arm und sehnt sich danach, damit er nicht gegen dich zum HERRN schreit und es für dich zur Sünde wird.
7Wenn unter dir ein armer Mensch ist, einer deiner Brüder in einem deiner Tore in deinem Land, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, sollst du dein Herz nicht verhärten und deine Hand nicht vor deinem armen Bruder verschließen.
8Vielmehr sollst du ihm deine Hand weit öffnen und ihm großzügig leihen, was er in seiner Not braucht.
9Hüte dich, dass kein nichtiger Gedanke in deinem bösen Herzen entsteht und du sagst: Das siebte Jahr, das Erlassjahr, steht bevor; und dass dein Blick böse auf deinen armen Bruder ist und du ihm nichts gibst, sodass er zum HERRN gegen dich schreit und es dir zur Sünde wird.
10Du sollst ihm gewisslich geben, und dein Herz soll nicht betrübt sein, wenn du ihm gibst; denn für diese Sache wird der HERR, dein Gott, dich in all deinen Werken segnen und in allem, was du unternimmst.
11Denn die Armen werden nie aus dem Land verschwinden; darum gebiete ich dir, zu sagen: Du sollst deinem Bruder, den Armen und den Bedürftigen in deinem Land weit deine Hand öffnen.
12Wenn dein Bruder, ein hebräischer Mann oder eine hebräische Frau, dir verkauft wird und dir sechs Jahre dient, dann sollst du ihn im siebten Jahr frei von dir gehen lassen.
13Und wenn du ihn frei von dir ausziehen lässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen gehen lassen.
14Reichlich sollst du ihn aus deiner Herde, deiner Tenne und deiner Kelter ausstatten; von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben.
13Du sollst deinen Nächsten nicht betrügen noch berauben: Der Lohn des Tagelöhners soll nicht über Nacht bei dir bleiben bis zum Morgen.
15Du sollst den Diener nicht seinem Herrn ausliefern, der sich vor seinem Herrn zu dir geflüchtet hat.
16Er soll bei dir wohnen, sogar mitten unter euch, an dem Ort, den er in einem deiner Tore wählt, wo es ihm am besten gefällt; du sollst ihn nicht unterdrücken.
39Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft, sollst du ihn nicht als Sklave arbeiten lassen:
40Sondern wie einen Tagelöhner und Beisassen soll er bei dir sein und bis zum Jubeljahr bei dir dienen:
9Du sollst auch einen Fremden nicht bedrücken, denn ihr kennt das Herz des Fremden, da ihr Fremde im Land Ägypten wart.
17Du sollst das Recht des Fremdlings oder Waisen nicht beugen, noch das Gewand einer Witwe als Pfand nehmen.
18Doch du sollst daran denken, dass du ein Sklave in Ägypten warst, und der HERR, dein Gott, hat dich von dort erlöst. Darum gebiete ich dir, dies zu tun.
19Wenn du die Ernte auf deinem Feld einbringst und eine Garbe vergisst, sollst du nicht zurückgehen, um sie zu holen. Sie soll dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe gehören, damit der HERR, dein Gott, dich segne in all deiner Arbeit.
20Wenn du deine Olivenbäume durchklaubst, sollst du die Zweige nicht abklopfen. Sie sollen dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe gehören.
21Wenn du die Trauben in deinem Weinberg sammelst, sollst du nicht nachlesen. Sie sollen dem Fremdling, dem Waisen und der Witwe gehören.
14Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst oder von der Hand deines Nächsten kaufst, sollt ihr einander nicht übervorteilen.
10Wenn du deinem Bruder etwas leihst, sollst du nicht in sein Haus gehen, um das Pfand zu holen.
11Du sollst draußen stehen, und der Mann, dem du ausleihst, soll das Pfand zu dir hinausbringen.
12Und wenn der Mann arm ist, sollst du nicht mit seinem Pfand schlafen.
13Du sollst ihm das Pfand bei Sonnenuntergang zurückgeben, damit er in seinem eigenen Gewand schlafen kann und dich segnet. Und das wird dir im Angesicht des HERRN, deines Gottes, als Gerechtigkeit angerechnet.
21Einen Fremden sollst du nicht bedrängen oder bedrücken, denn ihr wart Fremde im Land Ägypten.
22Ihr sollt keine Witwe oder kein Waisenkind bedrücken.
6Du sollst das Recht deines Armen in seinem Rechtsstreit nicht beugen.
25Wenn du einem von meinem Volk, der arm bei dir ist, Geld leihst, sollst du nicht wie ein Wucherer ihm gegenüber handeln; ihr sollt keinen Zins von ihm nehmen.
35Wenn dein Bruder verarmt und neben dir dahinsiecht, sollst du ihn unterstützen, wie einen Fremden oder Beisassen, dass er bei dir leben kann.
10Und unterdrückt nicht die Witwe, die Waise, den Fremdling und den Armen; und keiner plane in seinem Herzen Böses gegen seinen Bruder.
29Und der Levit, (weil er keinen Teil und kein Erbe mit dir hat), und der Fremde und die Waise und die Witwe, die in deinen Toren sind, sollen kommen und essen und satt werden; damit der HERR, dein Gott, dich segne in allem Werk deiner Hand, das du tust.
22Beraube nicht den Armen, weil er arm ist, und unterdrücke nicht den Bedrückten im Tor:
15Ihr sollt kein Unrecht im Gericht üben: Du sollst die Person des Armen nicht bevorzugen noch die Person des Mächtigen ehren. Du sollst deinen Nächsten in Gerechtigkeit richten.
47Wenn ein Fremder oder Gastreiser unter euch reich wird und dein Bruder neben ihm verarmt und sich dem Fremden oder Gastreiser unter euch oder einem Stamm von dessen Familie verkauft,
6Und der Sabbat des Landes soll euch Nahrung sein: für dich, deinen Knecht, deine Magd, deinen Tagelöhner und den Fremden, der bei dir weilt.
10Auch sollt ihr in eurem Weinberg nicht nachlesen, und ihr sollt keine Trauben zurücklassen; lasst sie für die Armen und Fremden übrig: Ich bin der HERR, euer Gott.
37Du sollst ihm nicht dein Geld gegen Zinsen leihen, noch von ihm deinen Nahrungsmittelvorrat gegen Mehrgabe verlangen.
17Darum sollt ihr einander nicht übervorteilen, sondern deinen Gott fürchten; denn ich bin der HERR, euer Gott.
33Wenn ein Fremder bei euch in eurem Land weilt, sollt ihr ihn nicht bedrängen.
27Und der Levit, der in deinen Toren ist; du sollst ihn nicht verlassen, denn er hat keinen Teil und kein Erbe mit dir.
20Einem Fremden darfst du gegen Zinsen leihen; aber deinem Bruder sollst du nicht gegen Zinsen leihen, damit der HERR, dein Gott, dich segnet in allem, was du unternimmst, in dem Land, das du in Besitz nehmen wirst.
22Wenn ihr die Ernte eures Landes einbringt, sollt ihr die Ecken eures Feldes nicht vollständig abernten, und keine Nachlese von eurer Ernte sammeln; ihr sollt sie den Armen und Fremden lassen: Ich bin der HERR, euer Gott.
43Du sollst nicht hart über ihn herrschen, sondern sollst deinen Gott fürchten.
6wenn ihr den Fremdling, die Waise und die Witwe nicht unterdrückt und an diesem Ort kein unschuldiges Blut vergießt und nicht anderen Göttern nachlauft zu eurem Schaden,
3Von einem Ausländer darfst du es zurückfordern, aber was dein Bruder dir schuldet, soll deine Hand freigeben.
45Kein Ausländer und kein Lohnarbeiter soll davon essen.
7Du hast dem Müden kein Wasser zu trinken gegeben und dem Hungrigen das Brot vorenthalten.
53Wie ein jährlich gedungener Knecht soll er bei ihm sein, und er soll nicht hart über ihn herrschen vor deinen Augen.
3Du sollst auch nicht einen Armen in seiner Sache begünstigen.