18Wenn aber Fleisch des Friedensopfers am dritten Tag gegessen wird, so wird es nicht angenommen und demjenigen nicht zugute kommen, der es darbringt; es ist eine Abscheulichkeit, und die Person, die davon isst, soll ihre Schuld tragen.
19Fleisch, das irgendetwas Unreines berührt, darf nicht gegessen werden; es soll mit Feuer verbrannt werden: und das übrige Fleisch darf von allen, die rein sind, gegessen werden.
20Eine Person jedoch, die, während sie unrein ist, vom Fleisch der Friedensopfer isst, die dem HERRN gehören, diese Person soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.
21Wenn jemand irgendetwas Unreines berührt, sei es die Unreinheit des Menschen oder eines unreinigen Tieres oder irgendetwas Abscheuliches und vom Fleisch der Friedensopfer isst, die dem HERRN gehören, diese Person soll aus ihrem Volk ausgerottet werden.