Hesekiel 48:7
Und an der Grenze von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Juda.
Und an der Grenze von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Juda.
Next to the territory of Reuben, from the eastern border to the western border: Judah, one portion.
And by the border of Reuben, from the east side unto the west side, a portion for Judah.
And by the border of Reuben, from the east side to the west side, a portion for Judah.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
Und an der Grenze Rubens, von der Ostseite bis zur Westseite: Juda eines.
Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben von Morgen bis gen Abend.
Neben Ruben soll Juda seinen Teil haben, von Morgen bis gen Abend.
neben dem Gebiet von Ruben, von der Ostseite bis zur Westseite, Juda einen Teil.
Vpo the borders of Ruben from the east quarter vnto the west, shal Iuda haue his porcion.
And by the border of Reuben, from the East quarter vnto the West quarter, a portion for Iudah.
Upon the borders of Ruben, from the east quarter vnto the west, shall Iuda haue his portion.
And by the border of Reuben, from the east side unto the west side, a [portion for] Judah.
By the border of Reuben, from the east side to the west side, Judah, one [portion].
and by the border of Reuben, from the east side unto the west side, Judah one,
And by the border of Reuben, from the east side unto the west side, Judah, one `portion'.
And by the border of Reuben, from the east side unto the west side, Judah, one [portion] .
And on the limit of Reuben, from the east side to the west side: Judah, one part.
By the border of Reuben, from the east side to the west side, Judah, one [portion].
Next to the border of Reuben from the east side to the west side, Judah will have one portion.
En aan de landpale van Ruben, van den oosterhoek tot den westerhoek toe, Juda een.
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1Dies sind die Namen der Stämme. Vom nördlichen Ende an entlang der Küste des Weges von Hethlon, wenn man nach Hamath geht, Hazarenan, an der Grenze von Damaskus nördlich, bis zur Küste von Hamath; dies sind seine Seiten östlich und westlich; ein Anteil für Dan.
2Und an der Grenze von Dan, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Asser.
3Und an der Grenze von Asser, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Naphtali.
4Und an der Grenze von Naphtali, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Manasse.
5Und an der Grenze von Manasse, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Ephraim.
6Und an der Grenze von Ephraim, von der Ostseite bis zur Westseite ein Anteil für Ruben.
8Und an der Grenze von Juda, von der Ostseite bis zur Westseite, soll das Opfer sein, das ihr darbringt: fünfundzwanzigtausend Stangen in der Breite und in der Länge wie die anderen Teile, von der Ostseite bis zur Westseite, und das Heiligtum soll in seiner Mitte sein.
9Das Opfer, das ihr dem HERRN darbringen sollt, soll fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite sein.
10Und dies soll für sie sein, ja, für die Priester: ein heiliges Opfer; nach Norden fünfundzwanzigtausend in der Länge, nach Westen zehntausend in der Breite, nach Osten zehntausend in der Breite, und nach Süden fünfundzwanzigtausend in der Länge: und das Heiligtum des HERRN soll in seiner Mitte sein.
21Und der Rest soll für den Fürsten sein, auf einer und der anderen Seite des heiligen Opfers und des Besitzes der Stadt, gegenüber den fünfundzwanzigtausend des Opfers gegen den Ostgrenz, und westlich gegenüber den fünfundzwanzigtausend zur Westgrenze, gegenüber den Anteilen für den Fürsten: und es soll das heilige Opfer sein; und das Heiligtum des Hauses soll in seiner Mitte sein.
22Zudem wird aus dem Besitz der Leviten und aus dem Besitz der Stadt, der in der Mitte dessen liegt, was dem Fürsten gehört, zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins, dem Fürsten gehören.
23Was die restlichen Stämme betrifft, so wird Benjamin von der Ostseite bis zur Westseite einen Anteil haben.
24Und an der Grenze von Benjamin, von der Ostseite bis zur Westseite, wird Simeon einen Anteil haben.
25Und an der Grenze von Simeon, von der Ostseite bis zur Westseite, Issaschar einen Anteil.
26Und an der Grenze von Issaschar, von der Ostseite bis zur Westseite, Sebulon einen Anteil.
27Und an der Grenze von Sebulon, von der Ostseite bis zur Westseite, Gad einen Anteil.
28Und an der Grenze von Gad, an der Südseite südwärts, soll die Grenze von Tamar bis zu den Wassern von Streit in Kadesch reichen und zum Fluss, hin zum großen Meer.
29Dies ist das Land, das ihr den Stämmen Israels durch das Los zur Erbschaft geben sollt, und dies sind ihre Anteile, spricht der Herr GOTT.
30Und dies sind die Ausgänge der Stadt auf der Nordseite, vier Tausend fünfhundert Einheiten gemessen.
31Und die Tore der Stadt sollen nach den Namen der Stämme Israels benannt werden: drei Tore nach Norden; ein Tor von Ruben, ein Tor von Juda, ein Tor von Levi.
32Und auf der Ostseite viertausendfünfhundert: und drei Tore; ein Tor von Josef, ein Tor von Benjamin, ein Tor von Dan.
33Und auf der Südseite viertausendfünfhundert Maßeinheiten: und drei Tore; ein Tor von Simeon, ein Tor von Issaschar, ein Tor von Sebulon.
34Auf der Westseite viertausendfünfhundert, mit ihren drei Toren; ein Tor von Gad, ein Tor von Asher, ein Tor von Naphtali.
18Und die Ostseite sollt ihr messen von Hauran und Damaskus, von Gilead und vom Land Israel, von der Grenze bis zum Ostrandmeer. Dies ist die Ostseite.
19Und die Südseite südlich, von Tamar bis zu den Gewässern des Streits in Kadesch, der Fluss bis zum großen Meer. Dies ist die Südseite südlich.
20Die Westseite soll auch das große Meer von der Grenze sein, bis ein Mann gegenüber von Hamath kommt. Dies ist die Westseite.
21So sollt ihr dieses Land unter euch gemäß den Stämmen Israels teilen.
5Und sie sollen es in sieben Teile teilen: Juda soll an seiner Grenze im Süden bleiben, und das Haus Josephs soll an seiner Grenze im Norden bleiben.
1Dies war das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Familien; bis zur Grenze Edoms erreichte die Wüste Zin im Süden, das war der äußerste Teil der Südgrenze.
12Und die Westgrenze war das große Meer mit seiner Küste. Dies sind die Grenzen der Kinder Juda ringsum nach ihren Familien.
16Und dies sollen die Abmessungen sein: die Nordseite viertausendfünfhundert, und die Südseite viertausendfünfhundert, und die Ostseite viertausendfünfhundert, und die Westseite viertausendfünfhundert.
17Und die Vororte der Stadt sollen nach Norden zweihundertfünfzig, nach Süden zweihundertfünfzig, nach Osten zweihundertfünfzig und nach Westen zweihundertfünfzig messen.
18Und das, was in der Länge im Rest gegenüber dem Opfer des heiligen Teils liegt, soll zehntausend ostwärts und zehntausend westwärts umfassen. Und es soll dem Opfer des heiligen Teils gegenüberliegen, und der Ertrag soll für die Ernährung derer dienen, die in der Stadt arbeiten.
7Und ein Anteil soll für den Fürsten auf der einen und auf der anderen Seite des Opferanteils des heiligen Teils und des Gebiets der Stadt sein, vor dem Opferanteil des heiligen Teils und vor dem Besitz der Stadt, vom westlichen Rand westwärts und vom östlichen Rand ostwärts: die Länge soll dem einen der Anteile gegenüberstehen, vom westlichen bis zum östlichen Rand.
13So spricht der Herr, GOTT: Dies soll die Grenze sein, durch die ihr das Land gemäß den zwölf Stämmen Israels erben sollt: Josef soll zwei Teile haben.
78Und auf der anderen Seite des Jordan bei Jericho, auf der Ostseite des Jordan, wurden ihnen aus dem Stamm Ruben, Bezer in der Wüste mit ihren Vororten, und Jahza mit ihren Vororten gegeben,
1Wenn ihr aber das Land durch das Los als Erbe verteilt, sollt ihr dem HERRN ein Opfer darbringen, ein heiliges Stück des Landes: die Länge soll fünfundzwanzigtausend Rohrlängen und die Breite zehntausend betragen. Dieses soll in seinem ganzen Umfang ringsum heilig sein.
23Und die Grenze der Kinder Rubens war der Jordan und seine Grenze. Das war das Erbe der Kinder Rubens nach ihren Geschlechtern, die Städte und ihre Dörfer.
2und ganz Naphtali, das Land Ephraim und Manasse, und das ganze Land Juda bis zum äußersten Meer.
20Dies ist das Erbteil des Stammes der Kinder Juda nach ihren Familien.
12Dieses Opfer des Landes, das angeboten wird, soll ihnen als etwas Höchstheiliges an der Grenze der Leviten gelten.
13Gegenüber der Grenze der Priester sollen die Leviten fünfundzwanzigtausend in der Länge und zehntausend in der Breite haben: die gesamte Länge soll fünfundzwanzigtausend und die Breite zehntausend sein.
34Und dann wendet sich die Grenze westwärts nach Aznoth-Tabor und zieht sich hinaus von dort nach Hukkok, und reicht bis Sebulon auf der Südseite und reicht bis Asser auf der Westseite und zu Juda am Jordan in Richtung Sonnenaufgang.
6Und die westliche Grenze soll bei euch das große Meer sein: Das soll eure Westgrenze sein.
4Von der Wüste und diesem Libanon bis zum großen Strom, dem Euphrat, das ganze Land der Hethiter, bis zum großen Meer gegen Westen wird euer Gebiet sein.
15Und dies soll die Grenze des Landes auf der Nordseite sein, vom großen Meer, der Weg nach Hetlon, bis nach Zedad;
25Denn der HERR hat den Jordan zwischen uns und euch zum Grenzzeichen gemacht, ihr Söhne Rubens und Söhne Gads; ihr habt keinen Anteil am HERRN! Und so könnten eure Kinder unsere Kinder daran hindern, den HERRN zu fürchten.
20Und der Jordan war die Grenze auf der Ostseite. Das war das Erbteil der Kinder Benjamins, ihren Grenzen ringsum, nach ihren Familien.
12Und die Grenze soll zum Jordan hinabgehen, und die Endpunkte sollen am Salzmeer sein: Das soll euer Land mit seinen Küsten rundum sein.
7Aber die Leviten haben keinen Teil unter euch, denn das Priestertum des HERRN ist ihr Erbteil. Und Gad, Ruben und der halbe Stamm Manasse haben ihr Erbteil jenseits des Jordans im Osten empfangen, das ihnen Mose, der Diener des HERRN, gegeben hat.